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■ Am RandeBundesrat billigt Ost-Wohngeldgesetz

Bonn/Berlin (dpa) – Der Bundesrat hat gestern das Wohngeldüberleitungsgesetz für die neuen Bundesländer gebilligt. Es legt zweijährige Übergangsregelungen nach dem Auslaufen des Wohngeldsondergesetzes zum Ende dieses Jahres fest. Die zuschußfähigen Höchstbeträge sind in einer Tabelle festgelegt. Für Haushalte mit sehr niedrigem Einkommen wird weiter ein Einkommensfreibetrag gewährt. Er bringt bei voller Ausschöpfung für einen Ein-Personen- Haushalt etwa 20 bis 25 Mark mehr Wohngeld, für einen vierköpfigen Haushalt etwa 50 Mark mehr. Das pauschalierte Wohngeld für Sozialhilfeempfänger wird ab 1997 mit 47 Prozent der sozialhilferechtlich anerkannten Miete festgesetzt.

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