: Türkischer Koch darf weiterkochen
Türkische Arbeitnehmer haben nach dreijähriger ununterbrochener Tätigkeit in einem „Spezialberuf“trotz geltenden Anwerbestopps Anspruch auf eine neue Arbeitserlaubnis. Das entschied das Bremer Landessozialgericht gestern. Das Gericht sprach einem türkischen Koch mit besonderen Kenntnissen „für die Zubereitung anatolischer Gerichte im Lehmofen“eine vorläufige Arbeitserlaubnis zu (LSG Bremen AZ.: L 5 BR 29/). taz
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