piwik no script img

Rep-Urteil soll in zweiter Instanz geprüft werden

Mainz (dpa) – Rheinland-Pfalz will sich mit dem Verbot der nachrichtendienstlichen Überwachung der rechtsextremen „Republikaner“ (Reps) nicht abfinden. Das Urteil des Verwaltungsgerichts solle deshalb in zweiter Instanz vom Oberverwaltungsgericht geprüft werden, kündigte Innenminister Walter Zuber gestern an. „Wer gesamtgesellschaftliche Verantwortung trägt, muß alles tun, um rechtsextremistische Umtriebe zu bekämpfen“, sagte der SPD-Politiker. Die Beobachtung könne deshalb nicht eingestellt werden.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen