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Urteil: Krankenberichte müssen leserlich sein

Hagen (dpa) – Jeder Patient hat das Recht, die Handschrift seines Arztes lesen zu können. Das Amtsgericht Hagen entschied in einem gestern veröffentlichten Urteil, daß Patienten einen Informationsanspruch haben. Ein Patient hatte Kopien von Behandlungsunterlagen angefordert, die für ihn teilweise unleserlich waren. Der Mediziner war der Bitte um leserliche Unterlagen nicht nachgekommen. (Az: 10 C 33/97).

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