: Keine Kündigung bei verpaßter Krankmeldung
Mainz (dpa) – Eine verpaßte Krankmeldung und eine nicht rechtzeitig abgegebene Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung sind noch kein Kündigungsgrund. Dies entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz. Nach Auffassung der Richter ist in diesen Fällen grundsätzlich eine vorherige Abmahnung erforderlich (Az: Urteil vom 25. 6. 1998 – 5 Sa 439/98).
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