: Schwangerschaft wirkt nicht strafmildernd
Karlsruhe (dpa) – Schwangere Straftäterinnen können nicht mit einer milderen Haftstrafe rechnen. Nach einem gestern veröffentlichten Urteil des Bundesgerichtshofs begründet Schwangerschaft keine grundsätzlich „erhöhte Strafempfindlichkeit“, wie sie etwa bei hohem Alter oder schwerer Krankheit anerkannt wird. Die Richter bestätigten eine dreijährige Haftstrafe des Frankfurter Landgerichts gegen eine Frau, die, im sechsten Monat schwanger, mit ihrem Partner fast sechs Kilo Haschisch schmuggeln wollte. (Az.: 2 StR 192/98 v. 15. 7. 1998)
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