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Keine Rente für Ghetto-Zwangsarbeiter

Kassel (dpa) – Zwangsarbeiter, die während der Nazi-Diktatur in osteuropäischen Ghettos beschäftigt waren, haben keinen Anspruch auf eine gesetzliche Rente. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) gestern bekräftigt. Zwei jüdische Frauen, die zwischen 1939 und 1943 jeweils mehrere Jahre als Näherinnen in den Ghettos Sosnowiec und Zdunska Wola in Polen gearbeitet hatten, wollten diese Arbeitszeiten als fiktive Beitragszeiten auf eine deutsche Altersrente anrechnen. (Az.: B 5 RJ 48/98 R und 46/98 R) Nach der Entscheidung des BSG muß die Vorinstanz jedoch erneut klären, ob die heute in Israel lebenden Frauen freiwillig arbeiteten und zumindest ein geringes Entgelt für ihre Arbeit erhielten. Nur wenn diese Kriterien erfüllt sind, besteht nach dem Sozialgesetz Anspruch auf eine Rente.

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