piwik no script img

Volksbegehren „Mehr Demokratie“ scheitert

Der Verfassungsgerichtshof hat das Volksbegehren der Initiative „Mehr Demokratie“ für unzulässig erklärt, das die Hürden für mehr Bürgerbeteiligung in der Hauptstadt verringern sollte. Wie das Gericht gestern mitteilte, sollte ein Teil des Volksbegehrens darauf zielen, die Berliner Verfassung zu ändern. Das sei nach eben dieser Verfassung aber unzulässig, solche Änderungen seien dem Abgeordnetenhaus vorbehalten. Damit gab das Gericht dem Senat Recht, der das Volksbegehren als verfassungswidrig abgelehnt hatte. Umstritten war dabei nur einer von drei Artikeln des Gesetzentwurfs von „Mehr Demokratie“. Darin wollte die Initiative durchsetzen, daß der Senat jedes Jahr Zeitungsanzeigen zugunsten von mehr Bürgerbeteiligung schaltet. Dies wertete der Verfassungsgerichtshof als verfassungswidrig. Weitere Teile des Volksbegehrens zielten darauf, die nötige Zahl von Unterstützern in künftigen Volksbegehren von 250.000 auf 100.000 zu senken. Zudem sollte das Quorum im Volksentscheid – die Volksabstimmung nach einem erfolgreichen Bürgerbegehren – von 33 Prozent aller Wahlberechtigten auf eine einfache Mehrheit der Abstimmenden verringert werden. „Mehr Demokratie“ sprach nach dem Urteil von einem „schwarzen Tag für die Bürger“. AP

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen