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Telekom läßt verfügen

■ Doping: Franke darf's nicht weitersagen

Bonn (dpa) – Das Landgericht Frankfurt/Main hat einer von Team Telekom beantragten Einstweiligen Verfügung gegen Prof. Werner Franke stattgegeben. Dem Heidelberger Molekularbiologen wird unter Androhung eines Ordnungsgeldes untersagt, zu behaupten, die Staatsanwaltschaft Düsseldorf ermittele gegen den Bonner Radrennstall im Zusammenhang mit Dopingvorwürfen gegen den Ex-Fahrer Dirk Müller. Das erklärte Telekom-Pressesprecher Stefan Althoff.

Franke hatte behauptet, gegen Telekom werde ermittelt. Der Spezialist für Tumorerkrankungen hatte den ehemaligen Radsportbetreuer Dieter Quarz, gegen den die Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts des Vertriebs von Dopingmitteln ermittelt, angezeigt.

Derweil hofft Greg LeMond (38), Tour-Sieger von 1986, 1989 und 1990, sein US-Landsmann Lance Armstrong möge gewinnen, weil das eine „große Chance für den Radsport“ sei. LeMond: „Ein Mensch, der den Krebs besiegt und die Tour de France gewinnt, täte dem Image des Radsports gut, der durch die Dopingdiskussion in Verruf geraten ist.“

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