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Überwachung im Internet

betr.: „Contrôle totale im Internet“, taz vom 4. 5. 00

Das Anliegen, die Autoren von Internetseiten und die Absender von Mails im Zweifelsfalle identifizieren zu können, ist berechtigt. Das deutsche Telekommunikationsgesetz (nicht das Pressegesetz) geht mit den Verpflichtungen der Dienstanbieter im Übrigen viel weiter als der französische Entwurf: Es verpflichtet die Betreiber zur automatisierten Kooperation mit den Sicherheitsbehörden bei Überwachungsmaßnahmen.

Nach dem Telekommunikationsgesetz ist selbst der Betreiber eines Chatrooms ein Dienstanbieter. Natürlich wird hier das Gesetz nicht durchgesetzt, weil der politische Schaden größer wäre als der Nutzen: Wer will von all dem Schund schon wissen, wer ihn geschrieben hat? Allerdings ist die Strafandrohung für falsche Angaben bei der Registrierung total überzogen und wird nur zu einem weiteren Abwandern der Hobby Content Provider ins virtuelle Ausland führen. Das Gesetz wird somit nur erneut zeigen, dass der Nationalstaat gegenüber den neuen Medien machtlos ist. Schaden wird es trotzdem anrichten: Das französischsprachige Internet ist relativ schwach und die Reglementierung der Subdomain-Vergabe (für Internetaddressen, die auf „fr“ enden) so eng, dass es nicht verwundert, dass alle im Artikel genannten Adressen eine internationale Domain benutzen. Die Domain „fr“ ist damit fast so langweilig wie das Fernsehen. PETER NIEBERT, Grenoble

Die Redaktion behält sich den Abdruck sowie das Kürzen von Briefen vor. Die erscheinenden LeserInnenbriefe geben nicht notwendigerweise die Meinung der taz wieder.

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