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Der „KulturPreis“ des „KulturForum Europa“ ist eine seltsame Angelegenheit. Er wird zwar nach festen Kriterien für kontinuierliches Engagement und besondere Leistungen auf kulturellem Gebiet im Hinblick auf die europäische Integration verliehen, doch die Gruppe der Honorierten ist extrem diffus. Mal hat beispielsweise Annemarie Renger als Ex-Präsidentin des Deutschen Bundestags den Preis 1993 bekommen; mal Johannes Rau (1997) und ein Jahr später Avraham Primor, der israelische Botschafter. 1999 ging die Auszeichnung dann an das Satellitenprogramm 3Sat. Und am Wochenende hat nun Neapel für die Neugestaltung seines kulturellen Erbes den „KulturPreis Europa 2000“ erhalten. Weil Neapel sich trotz schlechter Finanzen darum bemüht, dass die Stadt schön bleibt. Das ist für Gerhard Schmid, Vizepräsident des Europäischen Parlaments, mustergültig: „Wenn wir vermeiden wollen, dass unsere Großstädte zu gesellschaftlichen Brandherden werden, muss es viele Neapels geben.“ Früher hieß es noch: „Schafft zwei, drei, viele Vietnams!

Auch Rainald Goetz ist ausgezeichnet worden, weil er zwei, drei, viele Theaterstücke geschaffen hat. In diesem Fall „Jeff Koons“. Deshalb ist er von der Jury der Mülheimer Theatertage zum Dramatiker des Jahres gekürt worden. Im Mittelpunkt des Schauspiels steht „das Verhältnis von Künstler und Gesellschaft“. Schreibt dpa. Aber auch egal. Immerhin wird Goetz bereits zum dritten Mal in Mülheim geehrt: Er erhielt den Preis schon 1988 für „Krieg“ und 1993 für „Katarakt“ und kann sich jetzt nochmal über 20.000 Mark freuen.

Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels erwägt rechtliche Schritte gegen den österreichischen Medienhandelskonzern Libro AG. Anlass ist dessen Ankündigung, deutschen Kunden seiner Internet-Buchhandlung Lion.cc auf Bestseller einen Rabatt von bis zu 20 Prozent einräumen zu wollen. „Wir werden schnell alle rechtlichen Mittel sowohl nach deutschem als auch nach EU-Recht ausschöpfen“, sagte Börsenvereinssprecher Eugen Emmerling. Dagegen verweist Libro-Chef Andre Rettberg auf den Fall der grenzüberschreitenden Buchpreisbindung am 1. Juli. Damit sei der Preisnachlass möglich. Nach Ansicht des Branchenverbandes widerspricht der Rabatt jedoch der Re-Importklausel, die in der nationalen deutschen Preisbindung und vom 1. Juli an auch im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen fixiert ist. Darin heißt es sinngemäß, dass verbilligte Rück-Importe deutscher Bücher aus Österreich nach Deutschland zwar zulässig sind, jedoch nicht, wenn der alleinige Zweck des Re-Imports die Umgehung der deutschen Preisbindung ist.