: Schönefeld vor dem Absturz
Das Bundeskartellamt hegt ernste Bedenken gegen ein Zusammengehen der beiden Konsortien,die sich um den Großflughafen Schönefeld bewerben. Letzte Lösung könnte Neuausschreibung sein
von RICHARD ROTHER
Die aktuellen Pläne zum Neubau des Großflughafens Schönefeld drohen wieder einmal zu scheitern. Das Bundeskartellamt hat gestern ernste Bedenken gegen ein Zusammengehen der bisherigen Konkurrenzkonsortien um die Bonner Immobiliengruppe IVG und den Essener Baukonzern Hochtief geäußert. Die derzeit diskutierte Kooperation der beiden Bieter bei Planung, Bau und Betrieb des Großflughafens sei kartellrechtlich „nicht unproblematischt“, so die Bonner Wettbewerbshüter.
Das Bundeskartellamt stellte darüber hinaus klar, dass es je nach der weiteren Entwicklung in eine kartellrechtliche Prüfung des Verfahrens einsteigen werde. Das Dilemma der Flughafenplaner ist allerdings größer: Selbst wenn das jetzt diskutierte Vorgehen die deutschen Kartellhürden nehmen würde, könnte die EU-Kommission das Verfahren um das lukrative 8-Milliarden-Mark-Projekt anfechten. Mit großer Aussicht auf Erfolg: Denn dass zwei Bieter plötzlich gemeinsame Sache machen sollen, kommt selbst juristischen Laien ungewöhnlich vor.
Das Brandenburger Oberlandesgericht (OLG) hatte die Flughafenplaner vor einigen Wochen in die Bredouille gebracht, als es den Rausschmiss des Hochtief-Konsortiums als unwirksam bezeichnete. Die Flughafenplanungsgesellschaft PPS hatte die Essener zu Jahresbeginn unter anderem wegen Betrugsverdachts ausgeschlossen. Als Alternative hatten die Richter unter anderem ein Zusammengehen der beiden Konsortien vorgeschlagen. „Wir nehmen mit Interesse zur Kenntnis, dass das OLG uns einen Weg weist, der kartellrechtlich problematisch ist“, sagte ein PPS-Sprecher.
Wie es nun weitergeht, steht in den Sternen. Das OLG hatte den Beteiligten eine Frist bis zum Freitag eingeräumt, sich auf ein gemeinsames Vorgehen zu verständigen. Aufgrund der wettbewerbsrechtlichen Bedenken wird dies aber immer unwahrscheinlicher. Die Alternative wäre, das Vergabeverfahren auf einen früheren Stand zurückzusetzen. Dann würde die PPS erneut mit beiden Bietern verhandeln, die sich bisher gegenseitig blockierten.
Letzte Möglichkeit wäre, das Verfahren aufzuheben und den Flughafen neu auszuschreiben. Sollte sich die PPS aber dazu durchringen, könnte sie sich mit Schadenersatzforderungen konfrontiert sehen. Sollte das OLG das Verfahren aufheben, wären die Flughafenplaner in dieser Frage aus dem Schneider. Eines wäre jedoch sicher: Im weiteren Verfahren würde es nicht nur zu Verzögerungen kommen; die öffentliche Hand müsste darüber hinaus erhebliche Vorleistungen erbringen, da sie das Planfeststellungsverfahren in eigener Regie zu Ende bringen müsste. Wie wenig die Flughafeneigner an die Fertigstellung des Großflughafen Schönefeld im Jahr 2007 glauben, zeigt die Kehrtwende im Fall Tempelhof. Entgegen der bisherigen Planung soll der innerstädtische Flughafen nämlich nicht 2002, sondern erst 2007 geschlossen werden.
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