: wird da am ende etwa die böse schwiegermutter verkauft?
Ein Kind muss seinen Eltern nur dann Unterhalt leisten, wenn es „aus eigener Kraft“ dazu in der Lage ist. Egal, ob der Ehepartner Einkommen hat – das Geld des Gatten ist tabu. Das entschied das Frankfurter Oberlandesgericht in einem Grundsatzurteil. Begründung: Niemand sei verpflichtet, seinen Schwiegereltern Unterhalt zu zahlen. Endlich ein Druckmittel gegenüber der Schwiegermutter, mag sich da schon manch einer gefreut haben. Doch die Richter ließen die Revision zum Bundesgerichtshof zu – wegen der „grundsätzlichen Bedeutung“ der Sache. FOTO: THOMAS KLÄBER
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