: Gerechter Wiedereinstieg
LEER dpa ■ Die niedersächsische Stadt Leer muss ein Rathausverbot gegen einen Journalisten aufheben. Das hat das Landgericht Aurich nach Angaben eines Sprechers vom Donnerstag entschieden. Bürgermeister Günther Boekhoff (SPD) hatte das Hausverbot am 19. Dezember verhängt. Zugleich ordnete er eine Informationssperre gegen den Journalisten an. Begründet hatte er den Schritt mit der aus seiner Sicht einseitigen, negativen und falschen Kommunalberichterstattung und Kommentierung im regionalen Sonntagsblatt Der Wecker. Der Journalist hatte dagegen eine einstweilige Verfügung beim Landgericht beantragt. (Aktenzeichen: 2 O 12/2001, 5 B 16/01)
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen