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Wenn Werbung irreführt

betr.: „Nepp wird verboten“, taz vom 31. 12. 01

Die aus Verbrauchersicht dargestellten Änderungen durch das so genannte Produkthaftungsgesetz – ein Begriff, der im Artikel leider unerwähnt bleibt – sind größtenteils richtig wiedergegeben. Lobenswert auch, dass Sie von Werbung und nicht pejorativ von Reklame – einer langen taz-Tradition folgend – sprechen. Sie lassen dann auch brav einen Vertreter der Werbewirtschaft zu Wort kommen – das riecht nach Objektivität.

Dennoch schaffen Sie es, den Verbraucher als schutzlos darzustellen angesichts der bisherigen Situation. Ein wenig Recherche hätte weitergeholfen: Nicht nur der Wettbewerber, sondern jeder Konsument kann sich an die Verbraucherzentrale seines Landes wenden, wenn er sich durch Aussagen der Werbung irregeführt oder falsch informiert fühlt. [. . .] THOMAS DOCTER, Lohmar

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