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Gerichtssache I

Der Freispruch für den jetzigen Hamburger Innensenator und früheren Amtsrichter Ronald Schill vom Vorwurf der Rechtsbeugung und Freiheitsberaubung ist rechtskräftig. Schill stand mehrfach vor Gericht, weil er im Mai 1999 als Amtsrichter zwei Zuhörer in Ordnungshaft genommen hatte und ihre Beschwerde dann fast drei Tage lang verschleppt haben sollte. Im Dezember war er jedoch im zweiten Anlauf nach einer erstinstanzlichen Verurteilung freigesprochen worden. Nach Angaben von Gerichtssprecherin Sabine Westphalen hatte einer der 1999 in Ordnungshaft genommenen Zuhörer seine Revision gegen den Freispruch nicht weiterverfolgt.

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