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Grundsatzurteil zu Spätabtreibung

KARLSRUHE ap ■ Eine Ärztin muss Unterhalt für ein schwerst behindertes Kind zahlen, weil sie bei Ultraschalluntersuchungen die Missbildungen nicht erkannt hatte. Denn bei sachgerechter medizinischer Betreuung hätte die Mutter des Kindes ein Recht auf einen legalen Schwangerschaftsabbruch gehabt, urteilte der Bundesgerichtshof gestern. Die Ärztin hatte trotz regelmäßiger Vorsorgeuntersuchungen übersehen, dass dem Fötus ein Arm fehlte, der andere Arm und die Beine schwer verkrüppelt waren. Auch auf Nachfrage des Vaters hatte die Medizinerin erklärt, es sei alles in Ordnung. Zur Welt kam im Oktober 1996 ein schwerst behindertes Kind ohne Hände und Füße. Die Mutter leidet seit der Geburt ihres Kindes an Depressionen.

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