: SPD: Zur Not einen Volksentscheid
Eine Million Unterschriften notwendig. Forderungen nach Neuwahlen werden von FDP und Grünen unterstützt
MÜNCHEN rtr/afp ■ Die bayerische SPD will angesichts der CSU-Führungskrise eine Neuwahl notfalls mit einem Volksentscheid erzwingen. Der Fraktionsvorsitzende der SPD im Bayerischen Landtag, Franz Maget, sagte gestern, seine Partei werde gegebenenfalls eine Million Unterschriften für einen entsprechenden Volksentscheid sammeln. Die CSU sei derzeit nicht regierungsfähig und nur mit sich selbst beschäftigt.
Daher werde die SPD, sollte Stoiber nicht von selbst zurücktreten, zunächst wahrscheinlich einen Antrag zur Selbstauflösung des Landtags einbringen, sagte Maget. Dies müsse aber von der SPD-Fraktion zuerst noch beschlossen werden. Dieser dürfte aber an der CSU-Mehrheit im Landtag scheitern.
Auch die FDP hat sich angesichts der Führungskrise in der CSU offen für eine vorgezogene Neuwahl in Bayern gezeigt. „Wir würden uns Neuwahlen mit Sicherheit nicht verschließen“, sagte FDP-Generalsekretär Dirk Niebel gestern in Berlin mit Blick auf die Forderungen der bayerischen SPD. „Wir wissen, dass die jetzige Situation dazu führt, dass Stoiber unser bester Wahlkämpfer in Bayern ist.“ Die Bundes-Grünen haben die Forderungen nach einer raschen Neuwahl angesichts der CSU-Führungskrise unterstützt. Die Situation in Bayern werde intensiv verfolgt, sagte Grünen-Chefin Claudia Roth in Berlin. Die jahrzehntelange Alleinregierung der CSU in dem Land habe zu einem Verfall der Sitten geführt.
Neuwahlen könnte die Opposition in Bayern durch einen Volksentscheid selbst erzwingen. Möglich wird dies durch die bayerische Verfassung: Nach Artikel 18 können in einem Volksentscheid eine Million Wahlberechtigte auf Antrag den Landtag abberufen.
Die Hürde von einer Million Unterschriften ist zwar hoch. Sie wäre allerdings vor dem Hintergrund der jüngsten Wahlergebnisse in Bayern zu stemmen, weil deutlich mehr als eine Million Menschen sich bei den jüngsten Wahlen gegen die CSU entschieden.
Die Möglichkeit des Volksentscheids ist auf Bundesebene nicht gegeben. Dagegen ist es der Opposition in Bayern wiederum nicht möglich, den Ministerpräsidenten durch ein Misstrauensvotum des Landtages zu stürzen. Denn Bayerns Verfassung kennt dieses nicht.
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