: Entscheidung zu EU-Haftbefehl
KARLSRUHE ap ■ Das Bundesverfassungsgericht verkündet heute seine Entscheidung über die Gültigkeit des EU-Haftbefehls in Deutschland. Anlass ist die Klage des deutsch-syrischen Kaufmanns Mamoun Darkazanli. Die spanische Justiz beschuldigt den 46-Jährigen, seit 1997 in Deutschland, Spanien und Großbritannien als eine Schlüsselfigur von al-Qaida das Terrornetz logistisch und finanziell unterstützt zu haben. So soll er am Kauf eines Schiffes für Al-Qaida-Führer Ussama Bin Laden beteiligt gewesen sein. Auch gilt Darkazanli den spanischen Ermittlern als Ansprechpartner und Assistent Bin Ladens in der Bundesrepublik. Gegen den Hamburger Kaufmann war nach den Terroranschlägen vom 11. 9. 2001 auch in Deutschland ermittelt worden, zu einer Anklage kam es aber nie. Am 15. Oktober 2004 wurde Darkazanli dann auf Grund eines in Spanien ausgestellten Europäischen Haftbefehls in Hamburg festgenommen. Seine von der Justiz angeordnete und vom Hanseatischen OLG als zulässig erachtete Abschiebung nach Spanien stoppte das Bundesverfassungsgericht am 24. November bis zur Entscheidung über Darkazanlis Verfassungsbeschwerde.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen