: Ein Entwurf gegen den Krieg
Wäre das die Grundlage für eine friedliche Lösung? Der UN-Korrespondent der taz, Andreas Zumach, hat eine Resolution entworfen, wie sie von Deutschland, Frankreich und Russland in den Sicherheitsrat eingebracht werden müsste, um den ansonsten ab Mitte März drohenden Irakkrieg noch abzuwenden
Der Sicherheitsrat
– erinnert an seine früheren einschlägigen Resolutionen seit Resolution 660 vom 6. August 1990, insbesonders an die Resolution 1441 vom 8. November 2002;
– stellt fest, dass Irak die Auflagen der Resolution 1441 bislang nicht vollständig erfüllt hat;
– stellt fest, dass es seit Beginn der Inspektionen durch die Unmovic und die IAEO am 27. November 2002 Fortschritte bei der Offenlegung und Zerstörung verbotener Waffensysteme sowie der Einstellung verbotener Rüstungsprogramme gegeben hat;
– anerkennt, dass die militärische Drohkulisse,die einige Mitgliedsstaaten der UNO in der Golfregion aufgebaut haben, wesentlich zur Wiederaufnahme der Inspektionen im November 2002 und zu den seitdem erzielten Fortschritten beigetragen hat;
– ist der Überzeugung, dass – eine uneingeschränkte, aktive und bedingungslose Kooperation Iraks vorausgesetzt – mit einem personell, technisch und in seinen Überwachungskapazitäten intensivierten Inspektionsregime eine friedliche Entwaffung Iraks und die vollständige Umsetzung der Resolution 1441 innerhalb eines überschaubaren Zeitraums möglich sind;
– beschließt unter Anwendung von Kapitel 7 der UNO-Charta Irak eine letzte Frist bis zum 1. Juni 2003 zu setzen für die vollständige Erfüllung sämtlicher Auflagen der Resolution 1441;
– beauftragt die beiden Chefinspektoren Hans Blix und Mohammed al-Baradei, für die Umsetzung der vom Irak noch zu erfüllenden Auflagen, deren Liste die beiden Chefinspektoren dem Sicherheitsrat am 7. März vorgelegt haben, konkrete Zwischenfristen für den Zeitraum bis zum 1. Juni zu setzen;
– beschließt die Stationierung von UNO-Blauhelmtruppen im Irak,um das intensivierte Inspektionsregime auch gegen etwaige Behinderungen durch die irakische Seite durchzusetzen;
– ersucht diejenigen UNO-Mitglieder, die die militärische Drohkulisse in der Golfregion aufgebaut haben, diese Drohkulisse bis zum 1. Juni weiter aufrechtzuerhalten;
– beschließt, dass die beiden Chefinspektoren Blix und al-Baradei dem Rat am 1. Juni einen letzten Bericht vorlegen sollen;
– beschließt für den Fall, dass dieser letzte Bericht der beiden Chefinspektoren am 1. Juni die vollständige Erfüllung sämtlicher Auflagen der Resolution 1441 durch Irak feststellt:
1. die Aufhebung der mit Resolution 687 vom 5. April 1991 verhängten wirtschaftssanktionen gegen Irak;
2. die Installation eines Rüstungskontroll- und Überwachungssystems der UNO, um eine Wiederaufnahme verbotener Waffenprogramme im Irak zu verhindern;
3. die Entsendung von Beobachtern des UNO-Hochkommissariats für Menschenrechte in den Irak, denen uneingeschränkte Bewegungsfreiheit im ganzen Land zu gewähren ist sowie jederzeit Zugang zu Gefängnissen und entsprechenden Einrichtungen;
4. die Etablierung eines UNO-Administrators im Irak, der in Kooperation mit der Regierung politische Reformen (u. a. die Wiederzulassung von Oppositionsparteien) umsetzen sowie freie und geheime Wahlen bis spätestens zum 1. Juni 2004 vorbereiten soll;
– ermächtigt die Mitgliedsstaaten der UNO für den Fall, dass die beiden Chefinspektoren Blix und al-Baradei in ihrem letzten Bericht am 1. Juni feststellen, dass Irak die Auflagen der Resolution 1441 nicht vollständig erfüllt hat, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die Umsetzung der Resolution 1441 durchzusetzen;
– beschließt mit der Angelegenheit befasst zu bleiben.