Verfassungsgericht in Kolumbien: Gleichgeschlechtliche Ehen legalisiert

Die eingetragene Partnerschaft gab es schon. Jetzt sind alle offiziellen Stellen angewiesen, gleichgeschlechtliche Paare wie alle anderen zu trauen.

Zwei Frauen in Brautkleidern

Dieses Paar kann laut Gerichtsbeschluss die geschlossene Partnerschaft in eine Ehe „aufwerten“ (Archivbild, 2010) Foto: dpa

BOGOTÁ dpa | Das Oberste Verfassungsgericht in Kolumbien hat die sofortige Zulassung von Homo-Ehen in dem Land angeordnet. Nach einem jahrelangen Streit entschieden die Richter am Donnerstag mit sechs zu drei Stimmen, dass gleichgeschlechtliche Paare den Bund der Ehe eingehen dürfen. Ein Antrag dagegen wurde abgelehnt.

Die Richter und Notare des Landes werden damit angewiesen, dass sie Eheschließungen zwischen zwei Männern oder Frauen nicht ablehnen dürfen. Schon 2011 hatte das Gericht den Kongress aufgefordert, eine entsprechende Gesetzgebung auf den Weg zu bringen. Dies war bis zur gesetzten Frist Mitte 2013 nicht der Fall, woraufhin viele Paare eine Homo-Ehe schlossen, einige wurden von Gerichten wieder annulliert.

Denn es war unklar, ob der wegen der fehlenden gesetzlichen Regelung vom Gericht verfügte Automatismus nur eine gleichgeschlechtliche Partnerschaft oder eine vollständige Homo-Ehe betraf. Mit dem Votum wird nun für homosexuelle Paare Rechtssicherheit geschaffen. Falls nur eingetragene Partnerschaften geschlossen wurden, können diese nun noch einmal vor Richtern und Notaren zur Ehe „aufgewertet“ werden.

In Südamerika gibt es neben Kolumbien bisher in Brasilien, Argentinien und Uruguay das Recht auf eine gleichgeschlechtliche Eheschließung.

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.