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Rechtsprechung in Malawi14 Jahre Haft für schwules Paar

Weil sich Tiwonge Chimbalanga und Steven Monjeza lieben, erwartet sie 14 Jahre Haft mit Zwangsarbeit. Das Urteil zeigt die öffentliche Stimmung in dem christlich missionierten Land.

BERLIN taz | Die Publikumsbänke waren voll. Über tausend Menschen drängelten sich vor dem Gerichtsgebäude. Die Polizei musste die Straßen abriegeln. Als Richter Nyakwawa Usiwa Usiwa gestern Morgen in Malawis Hauptstadt Blantyre die Protagonisten der ersten Homoehe Afrikas zu 14 Jahren Haft mit Zwangsarbeit verurteilte, wurde er berühmt. Menschenrechtler aus aller Welt üben scharfe Kritik an dem Urteil gegen Tiwonge Chimbalanga und Steven Monjeza. Großbritannien, auf dessen Kolonialgesetze Malawis Verbot von Homosexualität zurückgeht, nannte den Richterspruch "untragbar".

"Ich verurteile Sie zu jeweils 14 Jahren Haft mit Zwangsarbeit", sagte der Richter. "Das ist das Maximum im Strafgesetzbuch. Ich gebe Ihnen ein abschreckendes Strafmaß, damit die Öffentlichkeit vor Leuten wie Ihnen geschützt wird und wir nicht in Versuchung geraten, dieses schreckliche Beispiel nachzuahmen." Das "schreckliche Beispiel" war die kirchliche Verlobung, die die beiden Männer am 26. Dezember 2009 vor Hunderten Gästen miteinander zelebriert hatten. Die Polizei nahm sie wenig später wegen "Erregung öffentlichen Ärgernisses" und "unnatürlicher Akte" fest. Am vergangenen Dienstag wurde Monjeza wegen Analverkehr verurteilt, Chimbalanga wegen Zulassung davon. Dies sei "gegen die natürliche Ordnung", so der Richter.

Während ihrer Haft wurden die beiden angeblich gefoltert. Chimbalanga erkrankte an Malaria, stand aber trotzdem vor Gericht und musste nach einer Verhandlung sein Erbrochenes selber wegwischen. Die Verhandlungen waren öffentlich, die Angeklagten wurden immer wieder vom Publikum beschimpft.

Dass Chimbalanga angab, er sei eigentlich eine Frau, und Tiwonge sich auf Trunkenheit während der Verlobungsfeier berief, ließ die beiden eher noch sündhafter aussehen. Malawi ist ein selbst für afrikanische Maßstäbe extrem konservatives Land nach intensiver schottischer christlicher Missionierung während der Kolonialzeit.

Gerade durch die Aufmerksamkeit der Weltöffentlichkeit sah sich der Richter nun offenbar verleitet, an den beiden ein Exempel zu statuieren. Staatsanwältin Barbara Mchenga gab der Affäre in ihrem Plädoyer eine nationale Dimension: "Dieser Fall hat eine Wunde in Malawis Moral geschlagen", sagte sie. Verteidiger Mauya Msuku plädierte vergeblich, das Verbrechen sei eigentlich nur ein "technisches Vergehen".

Das Exempel des Richters Usiwa Usiwa könnte nun auf ganz Malawi in unangenehmer Weise zurückfallen. Rund 40 Prozent seines Staatshaushaltes bezieht Malawi aus der internationalen Entwicklungshilfe. Diese Budgethilfe wird innerhalb des Geberkoordinierungsforums CABS (Common Approach to Budget Support) abgewickelt, und dieses Forum drohte am 16. März mit einer Sperrung von Hilfsgeldern. CABS-Vorsitzender Frank Kufwakwandi, Leiter des Malawi-Büros der Afrikanischen Entwicklungsbank, erklärte damals: "Respektierung der Menschenrechte ist eines der Grundprinzipien für die Budgetzusammenarbeit mit Malawi. Wenn wir ,Menschenrechte' sagen, reden wir nicht nur von der Mehrheit, sondern auch von Minderheiten wie Homosexuellen."

Malawi, eines der ärmsten Länder im südlichen Afrika mit 13 Millionen Einwohnern, gilt eigentlich seit einigen Jahren als Erfolgsmodell der Armuts- und Hungerbekämpfung. Die Regierung hat in den vergangenen Jahren durch Vergabe von Saatgut die landwirtschaftliche Produktivität stark gesteigert. Dass die reichen Industrienationen nun wegen zwei Schwulen mit Geldentzug drohen, dürfte in Malawi auf Kopfschütteln stoßen. Denn erst im Januar gab der Internationale Währungsfonds (IWF) grünes Licht für die Freigabe von 545 Millionen US-Dollar internationaler Hilfsgelder an Malawi, die in Ermangelung eines neuen Rahmenabkommens mit dem IWF eingefroren worden waren. Das einzige Problem daraufhin war der Kauf eines Präsidentenjets. Von Schwulenverfolgung war erst die Rede, als die Gelder ausgezahlt waren.

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