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Prozess gegen Pussy-Riot-UnterstützerKirchenfeindliches im Kölner Dom

AktivistInnen entrollten auf dem Altar des Kölner Doms ein Transparent. Das Urteil gegen einen Pussy-Riot- Unterstützer ist milde: 30 Tagessätze à fünf Euro.

Wurde in seinem Frieden gestört: Der Dom zu Köln. Bild: dpa

KÖLN taz | Richter Rolf Krebber übt sich in unendlicher Geduld. Nur kurz unterbricht er den Angeklagten, der sich selbst verteidigt: „Sie versprechen mir aber, dass wir irgendwann wieder beim Kölner Dom landen.“ Patrick H. lässt sich nicht aus dem Konzept bringen. Eine weitere halbe Stunde trägt er seinen „Beweisantrag“ vor, der eher ein Referat über den wenig segensreichen Einfluss der katholischen Kirche ist.

Als der 36-Jährige seine Ausführungen beendet, brandet Beifall unter seinen SympathisantInnen im Zuschauerraum auf. „Den Applaus haben Sie sich verdient“, lobt Richter Krebber. Nur leider sei dieser „beeindruckende historische Diskurs“ nicht prozessrelevant. Antrag abgelehnt – wie viele andere an diesem Montag im Saal 2 des Amtsgerichts Köln.

Prozessrelevant ist für das Gericht nur, was am 19. August 2012 während eines Gottesdienstes im Kölner Dom geschehen ist: Aus Solidarität mit den kurz zuvor in Russland verurteilten Mitgliedern der Punkband Pussy Riot sprangen mehrere vermummte AktivistInnen auf den Altar, entrollten ein Transparent und riefen laut Anklage „kirchenfeindliche Parolen und lautstarke Protestbekundungen“. Bis sie von den Domschweizern, einer Art Kirchen-Security, nach draußen befördert und der Polizei übergeben wurden.

Einer der DemonstrantInnen war Patrick H., was ihm eine Strafanzeige einbrachte. Da er einen Strafbefehl über 40 Tagessätze zu je 30 Euro auf Bewährung abgelehnt hatte, kam es nun zum Prozess. Ein erster Verhandlungstag musste im Mai nach einem Sit-in von UnterstützerInnen abgebrochen werden. Dank diverser Beweis- und Befangenheitsanträge von Patrick H. hatte der Prozess auch diesmal mitunter den Charakter eines Spektakels.

Erst nach drei Stunden schaffte es Richter Krebber, in die Beweisaufnahme einzutreten. Nach der Betrachtung eines Videos von der Aktion sowie der Vernehmung von zwei Domschweizern und drei Polizisten ließ die Staatsanwaltschaft die Vorwürfe wegen versuchter Nötigung und Körperverletzung fallen. Womit von der Anklage nur noch der Paragraf 167 übrig blieb: Wegen Störung der Religionsausübung wurde Patrick H. zu 30 Tagessätzen à fünf Euro verurteilt.

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3 Kommentare

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  • F
    Faxi

    Bei uns heißt Rowdytum also Störung der Religionsausübung... Interessant! Dass die Religionausübung jeden Sonntag um halb 8 meinen Schlaf stört, sei hier nur angemerkt.

    Ich verstehe ja, dass eine Organisation nicht glücklich ist, wenn ihre Veranstaltung gestört wird. Dass dann das Hausrecht durchgesetzt wird, ist mir verständlich. Dass dann aber mit körperlicher Gewalt, die in dem Video definitiv angewandt wird, die Störer festgehalten werden, sollte nicht legal sein. Ich bin kein Jurist, mein Rechtsempfinden sagt mir aber, dass hier kein Anlass besteht, die Demonstranten gewaltsam festzuhalten, bis die Polizei eintrifft. Die Verhältnismäßgkeit ist einfach nicht gegeben. Eine öffentliche Veranstaltung wurde gestört, ja, aber deswegen ist doch eine Freiheitsberaubung nicht legitim. Bei einer Wahlkampfveranstaltung der SPD in meiner Nähe haben S21-Gegner die Veranstaltung gestört, die wurden auch nicht im Schwitzkasten festgehalten, bis die Polizei kam.

  • wie kurz ist da her,, das die katholischer kirche zugab, das die erde sich "doch bewegt", wie galeli im kircebexil noch verlautenm liesess, was alle nachfolbgvgbgenden mir denm schreckolichen krchrnbann und verboten kämpfen lies. so so,. die stopfen den leuten immer noch das maul. toleranz mit den intoleranten, dieser double-bind ist ohne bkehrrhrung der betonköpfen der kirche zur toleranz nicht zu lösen. nein, es geht ja um viel viel viel mehr. dieinternaliserung der autritäten und deren normen. wie draussen, so teilaeise drinnen...

    • G
      Goofy
      @Dr. rer. nat. Harald Wenk:

      Häh?