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Paragraf 219a und der Fall Kristina HänelGericht verhandelt im September

Die Ärztin Kristina Hänel war vergangenes Jahr wegen des Paragrafen 219a verurteilt worden. Im September verhandelt das Landgericht Gießen die Berufung.

Das Urteil gegen Hänel löste eine bundesweite Debatte über den Strafrechtsparagrafen 219a aus Foto: dpa

Gießen/Kassel epd | Das Landgericht Gießen verhandelt am 6. September über die Berufung der Gießener Ärztin Kristina Hänel. Ein Sprecher des Gerichts bestätigte am Dienstag dem Evangelischen Pressedienst den Termin.

Die Allgemeinmedizinerin war im November vergangenen Jahres vom Amtsgericht Gießen zu einer Geldstrafe verurteilt worden, weil sie auf der Internetseite ihrer Praxis über Schwangerschaftsabbrüche informiert hatte. Nach Auffassung des Gerichts verstieß sie damit gegen das Werbeverbot für Abtreibungen nach Paragraf 219a des Strafgesetzbuches. Das Urteil gegen Hänel löste eine bundesweite Debatte über den Strafrechtsparagrafen aus.

Mit der Berufung werde der Fall beim Landgericht noch einmal verhandelt, sagte Hänels Anwalt Hans Goswin Stomps dem epd. Zentral sei die Frage, ob es sich bei den Informationen auf der Internetseite um Werbung handele.

Zudem steht der Prozesstermin für zwei weitere in Hessen angeklagte Ärztinnen fest. Das Amtsgericht Kassel verhandelt am 29. August die Klage gegen die beiden Frauenärztinnen Nora Szasz und Natascha Nicklaus, wie ein Sprecher des Amtsgerichts dem epd sagte. Die beiden Ärztinnen wurden angezeigt, weil sie auf der Internetseite ihrer Praxis über Schwangerschaftsabbrüche informierten.

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1 Kommentar

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  • Kristina Hänel gehört freigesprochen und 219a gehört abgeschafft.

    Courage dafür.