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Netz-Knotenpunkt DE-CIX überwachtBetreiber will BND verklagen

Das Unternehmen DE-CIX wehrt sich gegen Überwachungspraktiken des Nachrichtendienstes. Seit Jahren fängt der BND Telefonate, Chats und E-Mails ab.

Internet-Knotenpunkt DE-CIX: Der BND liest mit. Bild: dpa

HAMBURG afp | Der Betreiber des weltgrößten Internet-Knotenpunktes DE-CIX will wegen der Überwachungspraktiken des Bundesnachrichtendienstes (BND) Klage beim Bundesverwaltungsgericht einreichen. Hintergrund sei das massenhafte und anlasslose Ausspähen von Internetnutzern durch den BND, berichteten NDR, WDR und Süddeutsche Zeitung am Mittwoch. Sein Unternehmen bezweifle die Rechtsmäßigkeit der Überwachung und halte sie für „unzulässig“, sagte Klaus Landefeld, Aufsichtsrat von DE-CIX in Frankfurt. Bei einer Niederlage werde das Unternehmen vor das Verfassungsgericht ziehen.

DE-CIX ist gemessen am Volumen der weltweit größte Umschlagplatz für Kommunikationsdaten. Praktisch alle größeren Telekommunikationsanbieter gehören zu den Kunden des Unternehmens, darunter die Telekom, Vodafone und AT&T. Mindestens seit dem Jahr 2009 fängt der BND laut dem Bericht Telefonate, Chats und E-Mails an dem Knotenpunkt ab, der pro Sekunde einen Datendurchsatz von drei Terabit hat.

Landefeld kritisiert insbesondere die Auffassung des BND, nach der ausländischer Verkehr, der über Frankfurt geleitet wird, nicht durch das Grundgesetz geschützt sei, da das deutsche Recht nur für Deutschland gelte. „Wir sind nicht davon ausgegangen, dass Transitverkehre als völlig vogelfrei betrachtet werden“, so Landefeld gegenüber dem WDR. DE-CIX bemängelt, dass das für die Überwachung von deutscher Kommunikation einschlägige G-10-Gesetz veraltet und für das digitale Zeitalter nicht ausreichend präzise sei.

Zuletzt war die Kritik an den BND-Praktiken immer lauter geworden, vor allem in der dafür zuständigen G-10-Kommission des Bundestages. Die Bundesregierung ist momentan darum bemüht, die Spionagerechte des BND gesetzlich neu zu fassen – also die bisherige Praxis nachträglich rechtssicher in das BND-Gesetz aufzunehmen, in dem das Abhören von Ausländern ausdrücklich erlaubt wird.

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