Nach EuGH-Urteil: Google fleißig am Löschen
91.000 Löschanträge erhielt der Konzern bis Mitte Juli. Ein Drittel davon wird abgelehnt. Jedes zweite Gesuch erfüllt das Unternehmen ohne weitere Prüfung.
BERLIN dpa/taz | Google erfüllt gut die Hälfte der Anträge von Europäern zur Löschung von Suchergebnissen aus ihrer Vergangenheit. Etwa 30 Prozent der Anfragen seien dagegen abgelehnt worden, sagte ein Google-Sprecher der dpa am Freitag und bestätigte damit entsprechende Medienberichte. In rund 15 Prozent der Fälle habe man die Internet-Nutzer um zusätzliche Informationen gebeten.
Google erhielt nach eigenen Angaben bis Mitte Juli insgesamt 91.000 Anträge zur Entfernung von 328.000 Links aus Suchergebnissen. Der Internet-Konzern macht keine Angaben dazu, wie viele der Anträge bereits abgearbeitet wurden. Google nannte die neuen Zahlen zum Stichtag 18. Juli am Donnerstag bei einem Treffen mit europäischen Datenschützern in Brüssel.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte Mitte Mai entschieden, dass Europas Bürger Google dazu verpflichten können, Links zu Informationen aus ihrer Vergangenheit aus dem Netz verschwinden zu lassen, wenn diese „nicht mehr erheblich“ sind. Die Verweise auf die Inhalte tauchen dann nicht mehr in der Google-Suche auf. Google schaltete Ende Mai ein Online-Formular frei, über das man die Löschung der Links beantragen kann. Auch für Microsofts Suchmaschine Bing gibt es inzwischen ein Löschformular.
Anlass für das Urteil des EuGH war der Fall eines Spaniers, dessen Haus 1998 zwangsversteigert worden war. Diesen Vorgang machte eine Tageszeitung damals bekannt. Später stellte sie die alten Ausgaben ins Internet - so dass bei der Suche nach dem Namen des Mannes heute immer noch die Zwangsräumung erscheint. Die Zeitung weigerte sich, die Nachricht aus dem Internet zu entfernen, denn sie könne amtliche Bekanntmachungen nicht nachträglich verändern. Das zuständige spanische Gericht gab den Fall an den EuGH weiter.
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