Kosten für Ökostrom: Altmaier kämpft um Preisbremse
Beim Energiegipfel will der Umweltminister eine Einigung erzielen und kommt den Ländern entgegen. Doch wichtige Streitfragen sind ungelöst.
BERLIN taz | Vor dem Energiegipfel, zu dem am Donnerstag die Ministerpräsidenten der Bundesländer ins Kanzleramt kommen, hofft Bundesumweltminister Peter Altmaier (CDU) weiter auf eine Einigung über Maßnahmen gegen einen weiteren Strompreisanstieg.
In einem Papier zum „Stand der Beratungen“, das der taz vorliegt, kommt Altmaier den Ländern an mehreren Punkten entgegen: So ist die zunächst angedachte rückwirkende Kürzung der Einspeisevergütung bei bestehenden Wind- und Solaranlagen vom Tisch.
Zudem legt der Umweltminister einen mit Wirtschaftsminister Philipp Rösler (FDP) abgestimmten Vorschlag vor, wie die Ausnahmen der Industrie bei der Ökostromumlage um insgesamt 700 Millionen Euro reduziert werden können: So sollen für mehrere Branchen – Kohlebergbau, Getränke, Nahrungs- und Futtermittelindustrie und Schienenbahnen – künftig keine Ausnahmen mehr gelten. Alle anderen energieintensiven Betriebe, für die bei der Ökostromumlage bisher ein stark ermäßigter Satz gilt, sollen künftig doppelt so viel bezahlen.
Ob es darüber zu einer Einigung kommt, ist allerdings offen. SPD und Grüne fordern in einem gemeinsamen Positionspapier zwar ebenfalls Einschnitte bei den Industrieausnahmen, haben sich aber – etwa wegen Widerstand aus dem Kohle- und Industrieland Nordrhein-Westfalen – noch nicht auf konkrete Vorschläge einigen können.
Streit gibt es auch noch bei anderen Fragen: So will Altmaier bei neuen Ökostromanlagen insgesamt 600 Millionen Euro sparen, etwa indem die garantierte Vergütung erst nach fünf Monaten bezahlt wird. SPD und Grüne lehnen dies ab und wollen nur 200 Millionen Euro bei Windanlagen an Land einsparen.
Auf zwei weitere Forderungen der Opposition geht Altmaier in seinem Papier gar nicht weiter ein: Über ein Absenken der Stromsteuer und eine Verschärfung des Emissionshandels für klimaschädliche Gase sei „mangels konkreter Zuständigkeit“ der zuvor tagenden Arbeitsgruppe nicht verhandelt worden.
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