Korruption im spanischen Herrscherhaus: Königsschwester auf der Anklagebank
Das gab es noch nie: Einer spanischen Infantin soll der Prozess gemacht werden. Cristina de Borbón habe systematisch Steuern hinterzogen.
MADRID taz | Die Schwester des spanischen Monarchen Felipe VI., Infantin Cristina de Borbón, muss auf die Anklagebank. So hat es Ermittlungsrichter José Castro in Palma de Mallorca angeordnet. Er beschuldigt die Infantin der Steuerhinterziehung.
Das fragliche Geld kommt aus kriminellen Machenschaften ihres Ehemanns Iñaki Urdangarín. Dieser hatte systematisch mit seinem als gemeinnützig gemeldeten Institut Nóos öffentliche Gelder hinterzogen. Infantin Cristina soll 2,6 Millionen Euro an Schadensersatz zahlen. Die Ermittlungen dauerten knapp vier Jahre.
Der Prozess wird wohl Mitte nächsten Jahres beginnen. Der ehemalige König Juan Carlos, Felipes Vater, war im Frühsommer unter anderem in Folge des Skandals um seine Tochter Cristina abgedankt.
De Borbóns Ehemann Urdangarín, einst Handballnationalspieler, wird einer langen Liste von Vergehen angeklagt. Neben Steuerhinterziehung soll er sich des Amtsmissbrauchs, der Fälschung von Dokumenten, der Veruntreuung öffentlicher Gelder, des illegalen Lobbyismus und des Betrugs schuldig gemacht haben.
Sein Institut Nóos soll insgesamt über sechs Millionen Euro von Regional- und Lokalverwaltungen für die Vorbereitung verschiedener Events kassiert haben, ohne dafür die entsprechenden Gegenleistungen zu erbringen. Konservative Regionalregierungen und Stadtverwaltungen spielten bereitwillig mit.
Über ein breites Netz an Scheinfirmen gelangten schließlich Millionenbeträge auf die Privatkonten des Paares. Dazu bedienten sich die beiden einer weiteren Firma mit dem Namen Aizoon. Diese gehörte jeweils zur Hälfte den beiden Eheleuten.
Staatsanwalt deckte die Infantin
Der Infantin drohen bis zu acht Jahre Haft, ihrem Ehemann gar 19 Jahre und sechs Monate. Insgesamt klagt Castro 17 Beschuldigte an. Neben dem Teilhaber des Instituts Nóos, Diego Torres, befindet sich unter den Angeklagten auch dessen Ehefrau sowie der ehemalige Chef der Regionalregierung der Balearischen Inseln, Jaume Matas.
Der konservative Politiker, der von Spaniens Regierungschef Mariano Rajoy immer wieder als exemplarischer Landesvater gepriesen wurde, gehört zu denjenigen, die Urdangarín bereitwillig öffentliche Gelder auszahlten, ohne dafür nennenswerte Gegenleistungen erhalten zu haben. Matas wurde bereits mehrfach wegen Korruption verurteilt. Weitere Verfahren gegen ihn laufen.
Es ist der Ausdauer von Richter Castro zu verdanken, dass gegen Cristina de Borbón überhaupt ermittelt wurde. Politik und Staatsanwaltschaft hatten immer wieder versucht, dies zu verhindern.
Staatsanwalt Pedro Horrach verhielt sich dabei, als wäre er der Verteidiger der blaublütigen Beschuldigten. Im Abschlussbericht der Staatsanwaltschaft wurde Cristina de Borbón nur als „Nutznießerin“ der Geschäfte ihres Mannes eingestuft. Sie sollte knapp 600.000 Euro als „zivilrechtlich Verantwortliche“ an die Staatskasse abführen, um somit den Gang vor den Richter zu vermeiden. Die Infantin zahlte den Betrag vergangenen Woche in die Gerichtskasse ein. Doch Richter Castro wollte von diesem Deal nichts wissen, wie jetzt die Anklageschrift zeigt.
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