Kommentar: EU-Freizügigkeit: Europa schiebt Paranoia
Ab 2014 steht Rumänen und Bulgaren der europäische Arbeitsmarkt offen. Zudem haben sie ein Recht auf Hartz-IV-Leistungen. Das schürt Ängste.
D er Countdown läuft: Am 1. Januar kommt die Freizügigkeit für Rumänen und Bulgaren im Arbeitsmarkt. Dann können diese EU-Migranten in Deutschland jeden Job annehmen – und ergänzende Hartz-IV-Leistungen beziehen, wenn das Einkommen etwa eines Minijobs nicht für die Familie reicht.
Das schürt Ängste vor der Armutsmigration. Auch in Großbritannien kocht die Debatte, inwieweit EU-Einwanderer aus Südosteuropa weiter Sozialleistungen bekommen sollen.
Bedeutsam sind dazu neue Urteile wie das des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen, das einer rumänischen Familie Arbeitslosengeld II (Hartz IV) zuerkannte, das ihnen zuvor vom Jobcenter versagt worden war. Indirekt legte das Gericht dem Gesetzgeber auf, Möglichkeiten zu schaffen, Einzelfälle prüfen zu können.
Das Urteil, gegen das nun Berufung eingelegt wird, gibt die politische Richtung vor: Es muss mehr differenziert werden. Nur dann gibt es eine Chance, die Debatte zur Armutsmigration zu versachlichen. Wie sind die Aussichten eines EU-Migranten auf dem hiesigen Arbeitsmarkt? Wie ist das Verhältnis von Erwerbsarbeit und Sozialleistung in den ersten Monaten nach der Ankunft? Eine solche Differenzierung ist nötig, denn die Problemlage ist komplex.
Ja, es gibt Kommunen wie Duisburg mit den Wohnblocks armer Zuwanderer aus Rumänien und Bulgarien; diese Kommunen brauchen Unterstützung. Nein, die Zahl der Menschen aus diesen Herkunftsländern, die als Selbstständige ergänzendes Hartz IV beziehen, sind derzeit nicht hoch.
Es ist außerdem gar nicht leicht, in Deutschland einen Minijob zu bekommen, wenn man überhaupt kein Deutsch kann. Man kann also in Ruhe erst mal abwarten, was wirklich nach dem 1. Januar passiert. Und dann weitersehen.
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