Kandidatur in Burundi: Richter segnen dritte Amtszeit ab
Das Verfassungsgericht erklärt die umstrittene Kandidatur von Präsident Pierre Nkurunziza für rechtens. Der Vizepräsident flieht nach Ruanda.
BERLIN taz | Burundis politische Krise hat sich weiter verschärft. Das Verfassungsgericht des Landes erklärte am Dienstag das Bestreben von Präsident Pierre Nkunruziza, bei den Wahlen im Juni zu einer dritten Amtszeit anzutreten, für rechtmäßig. Nkurunziza regiert seit 2005. Die Verfassung sieht nur zwei Amtszeiten des Präsidenten von je fünf Jahren vor.
Die Richter folgten aber der Argumentation der regierenden ehemaligen Hutu-Rebellenbewegung CNDD-FDD (Nationalkongress/Front zur Verteidigung der Demokratie), wonach die ersten fünf Jahre nicht zählen, weil der Präsident dafür nur indirekt gewählt wurde – im Rahmen des Friedensabkommens von Arusha, das Burundis Bürgerkrieg, der 300.000 Tote forderte, beendet hatte.
Die CNDD-FDD hatte Nkurunziza am 25. April zu ihrem Präsidentschaftskandidaten bestimmt. Seitdem kommt es fast täglich zu Protesten, die von der Polizei und CNDD-FDD-Jugendmilizen mit Gewalt niedergeschlagen werden. Burundis Senat, Oberhaus des Parlaments, hatte letzte Woche beim Verfassungsgericht gegen Nkurunzizas Kandidatur geklagt.
Das Urteil erging nun ohne Verhandlung, bei der beide Seiten ihre Positionen hätten darlegen können. Am Montag floh der Vizepräsident des Gerichts, Sylvere Nimpagaritse, nach Ruanda und warf Burundis Regierung vor, massiven Druck bis hin zu Todesdrohungen auf die Richter auszuüben.
Nach der Urteilsverkündung errichteten in der Hauptstadt Bujumbura Demonstranten erneut Straßensperren. Anders als am Vortag, als es Tote und Verletzte gab, eröffnete die Polizei zunächst nicht das Feuer. Ein Regierungsvertreter bot an, die geschlossenen unabhängigen Radiosender des Landes wieder zu öffnen und Hunderte verhaftete Demonstranten freizulassen, sofern die Proteste aufhören.
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