Frühes Moorburg-Ende in Sicht: Ein Meiler als Mahnmal
Dem Vattenfall-Kohlekraftwerk Moorburg droht ein frühes Ende. Das Wasserurteil des EuGH könnte die Kühlwasserentnahme verhindern.
Das Steinkohlekraftwerk Moorburg des Vattenfall-Konzerns sei „unbestreitbar eine irrwitzige Investitionsruine“, sagt Manfred Braasch, Hamburger Geschäftsführer des Umweltverbandes BUND. „Es ragt wie ein Mahnmal des Gestrigen aus der dynamischen Energiewende im Norden.“ Zumal dem Meiler an der Süderelbe neues Ungemach droht. Denn das Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vor zwei Wochen zur Wasserrechtsrahmenrichtlinie hat nicht nur direkte Auswirkungen auf die Verfahren zur Vertiefung von Weser und Elbe, sondern auch auf den Betrieb des Schwarzen Rauchers im Hamburger Süden.
Seit Februar ist ein Kraftwerksblock im Betrieb, der zweite soll in Kürze folgen. Beide werden vorwiegend mit Elbwasser gekühlt, im Vollbetrieb können das bis zu 64 Kubikmeter pro Sekunde sein. Das aber hatte bereits das Oberverwaltungsgericht Hamburg 2013 auf Klage des BUND untersagt, die Revision liegt derzeit beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Dieses müsste nun das EuGH-Urteil auf Moorburg anwenden, und das macht Braasch Hoffnung. Der Betrieb könne nur mit einer Ausnahmegenehmigung „im übergeordneten öffentlichen Interesse“ erfolgen, und die sei unwahrscheinlich.
Denn der EuGH hat eine strikte Auslegung des Wasserrechts vorgenommen. Danach dürfe sich der ökologische Zustand eines Gewässers durch menschliche Eingriffe nicht verschlechtern. Eine „Verschlechterung“, und dies ist die wesentliche Definition der Luxemburger Richter, trete bereits dann ein, wenn nur ein einziger von mehreren Parametern betroffen sei – etwa die Fließgeschwindigkeit, der Salzgehalt oder auch der Sauerstoffhaushalt.
Und der sinkt ohnehin in warmen Sommern und auch dadurch, dass der Rückfluss des Kühlwassers um rund drei Grad wärmer ist als das entnommene Wasser. Deshalb muss die Kühlung mit Elbwasser schon jetzt bei 25 Grad Wassertemperatur abgeschaltet werden. Wegen des EuGH-Spruchs müssten die Leipziger Bundesrichter im Revisionsverfahren die Flusswasserkühlung grundsätzlich untersagen, hofft Braasch. Eine Ausnahmegenehmigung kann er sich nicht vorstellen, „weil das Kraftwerk eine privatwirtschaftliche, gewinnorientierte Anlage ist“. Folglich könne das geforderte „überwiegende öffentliche Interesse“ nicht vorliegen, sagt Braasch: „Dann müsste es abgeschaltet werden.“ Oder nur noch mit dem alternativ zur Verfügung stehenden Hybridkühlturm betrieben werden.
Das Steinkohlekraftwerk Hamburg-Moorburg an der Süderelbe wurde seit Ende 2007 vom Energiekonzern Vattenfall errichtet.
Betrieb: Block B seit 28. Februar 2015, Block A soll demnächst folgen.
Investition: Rund drei Milliarden Euro.
Verbrauch: Fast 12.000 Tonnen Steinkohle täglich.
Leistung: Zwei Blöcke mit jeweils 827 Megawatt.
Wirkungsgrad: 46,5 Prozent.
Kohlendioxid-Ausstoß: Rund 8,5 Millionen Tonnen CO2 jährlich.
Der aber wird von Vattenfall nur im Notfall – etwa bei zu warmem Elbwasser – eingesetzt. Im Dauerbetrieb würde er den ohnehin mageren Wirkungsgrad des Meilers von etwa 46 Prozent auf etwa 44 Prozent senken: Der größte Teil der eingesetzten Energie qualmt sinnfrei aus den Schornsteinen. Damit würde zugleich die Wirtschaftlichkeit des Meilers noch weiter sinken. Und deshalb war schon im vorigen Herbst aus dem Konzern zu hören, dass „wir das Kraftwerk heute nicht mehr bauen würden“.
Diese Erkenntnis hätten sich die etwa 50 Umweltaktivisten von Robin Wood und Gegenstrom Hamburg früher gewünscht: Sie demonstrierten am Sonnabend mit Kanus und Kajaks auf der Süderelbe gegen den „Klimakiller Moorburg“.
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