Flüchtlinge zwischen Serbien und Ungarn: Ungarn setzt Wasserwerfer ein
An der serbisch-ungarischen Grenze eskaliert die Lage. Dutzende Flüchtlinge haben die Grenze überschritten. Die Polizei geht gewaltsam gegen sie vor.
Zuvor hatten Flüchtlinge von der serbischen Seite aus Steine und Holzstücke auf die Polizisten geworfen. Ungarns Außenminister Peter Szijarto verlangte ein Eingreifen der serbischen Polizei.
Serbien dagegen hat Ungarn für den Einsatz von Tränengas und Wasserwerfern gegen Flüchtlinge an der gemeinsamen Grenze kritisiert. Der für Flüchtlingsfragen zuständige Sozialminister Aleksandar Vulin sagte am Mittwoch im staatlichen Fernsehen vom Grenzübergang Horgos aus, er protestiere auf das Schärfste gegen das Vorgehen der ungarischen Polizei.
Der Vorfall ereignete am alten Grenzübergang auf einer Landstraße, der wegen des Andrangs von Flüchtlingen offiziell geschlossen worden war. Die Polizei verstärkte ihr Aufgebot, ein Polizeihelikopter kreiste über dem Ort des Geschehens. Ungarns Außenminister Szijarto sagte im Staatsfernsehen, er habe in einem Telefonat mit seinem serbischen Kollegen Ivica Dacic verlangt, dass die serbischen Behörden am Schauplatz des Konflikts „sofort“ eingreifen sollten. Dacic habe dazu gesagt, dass darüber nur der serbische Innenminister entschieden könne, den er sofort verständigen wolle.
Landesverweis gegen Flüchtling
Viele Flüchtlinge versuchen weiter über die Grenze nach Ungarn zu kommen. Das Überqueren oder Beschädigen des 175 Kilometer langen Grenzzauns ist seit Dienstag aber eine Straftat.
Jetzt zog ein unerlaubter Grenzübertritt zum ersten Mal ein Urteil nach sich: Ein Strafgericht im ungarischen Szeged verurteilte einen Flüchtling, weil er die Sperranlage an der Grenze zu Serbien überwunden hatte. Das Urteil lautete auf Landesverweis für ein Jahr mit sofortiger Wirkung. Der Iraker aus Bagdad gab in der 80-minütigen Verhandlung am Mittwoch an, nicht gewusst zu haben, dass das Übersteigen des Zauns ein Verbrechen sei, berichtete die Internet-Zeitung index.hu.
Das Strafmaß beim Grenzübertritt beläuft sich auf drei bis fünf Jahren Gefängnis oder Landesverweis. Die Haftstrafen sind aber in keinem Fall im Land zu verbüßen, der Verurteilte wird in diesem Fall umgehend aus Ungarn abgeschoben.
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