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Beschneidung und GrundrechteSpielraum bei der Vorhaut

Über die Beschneidung wird das Bundesverfassungsgericht entscheiden, warnt Sabine Leutheusser-Schnarrenberger. Gekippt wird das geplante Gesetz aber kaum.

Auf diesem Tisch wird wohl auch die Causa Vorhaut landen: Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Bild: dpa

FREIBURG taz | Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) warnt, dass auch im Streit über die Beschneidung am Ende das Bundesverfassungsgericht das letzte Wort haben könnte. Deshalb müsse die geplante ausdrückliche Legalisierung von Vorhautbeschneidungen besonders gründlich vorbereitet werden, sagte sie dem Spiegel. Sie dämpft damit Hoffnungen des Bundestags auf eine schnelle Lösung der Frage.

Es gibt in Deutschland allerdings keinen Automatismus, dass das Bundesverfassungsgericht über alle wichtigen Fragen ein Urteil spricht. Erforderlich ist vielmehr eine Klage in einem der zulässigen Verfahren.

Denkbar wäre zum Beispiel eine abstrakte Normenkontrolle. Eine Landesregierung oder ein Viertel der Bundestagsabgeordneten könnten nach Beschlussfassung das Verfassungsgericht anrufen, wenn sie die Beschneidungsregelung für verfassungswidrig halten. Da aber derzeit von der Union bis zu den Grünen fast alle großen Parteien den Gesetzesplan mittragen, ist dieser Weg eher unwahrscheinlich.

Möglich wäre auch, dass ein zivilrechtlicher Streit am Ende beim Bundesverfassungsgericht landet, zum Beispiel weil die Elternteile unterschiedliche Ansichten über die Beschneidung haben und deshalb ein Familiengericht eingeschaltet wird.

Kriminalisierung droht

Dann könnte dieses Gericht – wenn es die neue Beschneidungsnorm für verfassungswidrig hält – die Frage in Karlsruhe vorlegen. Oder ein Elternteil, der die Beschneidung verhindern will, klagt erfolglos durch alle Instanzen und legt am Ende Verfassungsbeschwerde ein. Da letztlich ein einziger Fall genügt, ist es durchaus wahrscheinlich, dass die geplante klarstellende Regelung am Ende vom Bundesverfassungsgericht überprüft wird.

Allerdings ist nicht zu erwarten, dass Karlsruhe das Gesetz kassieren wird. Zwar wird es prüfen, ob der Gesetzgeber das Recht des Kindes auf körperliche Unversehrtheit gegen das Erziehungsrecht und die Religionsfreiheit der Eltern abgewogen hat. Karlsruhe räumt dem Gesetzgeber aber traditionell großen Gestaltungsspielraum ein.

Bisher hat das Bundesverfassungsgericht erst einmal interveniert, weil der Gesetzgeber darauf verzichtete, ein bestimmtes Verhalten zu bestrafen: Das war 1975, als die Richter die Fristenlösung für Abtreibungen kippten. Aus Karlsruher Sicht ging es damals aber immerhin um das Lebensrecht des ungeborenen Kindes, das strafrechtlich zu schützen sei. Im Vergleich dazu dürfte ein Stück Vorhaut nicht so schwer ins Gewicht fallen.

Außerdem dürfte das Gericht berücksichtigen, dass die gesundheitliche Bewertung der Beschneidung von Jungen reichlich umstritten ist. So gibt es auch viele Mediziner und Fachverbände, insbesondere in den USA, die die Beschneidung aus gesundheitlichen Gründen empfehlen. Zudem droht im Fall der Kriminalisierung von Beschneidungen, dass der Eingriff nicht mehr von Ärzten, sondern von Amateuren durchgeführt wird – und damit die Gesundheit der Kinder erst recht gefährdet wäre.

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39 Kommentare

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  • C
    chris

    Mal ehrlich. Wer ist so blöd und will wirklich, dass hier Grundrechte von Kindern weniger wert sein sollen als die von Erwachsenen? Religionsfreiheit oder besser Art. 4 GG gilt doch für jeden Menschen und daher auch für das Kind. Warum dürfen dann Eltern entscheiden, was und wie das Kind körperlich ein Leben lang zu glauben und zu vermissen hat? Wenn man Jungen Beschneiden darf wegen der Religion, dann auch Mädchen. Immerhin steht hier der Glaube der Eltern auch in Frage. Und wenn man schon dabei ist, dann sollte man den Satanisten auch die Menschenopfer erlauben und den Zeugen Jehovas wieder erlauben ihre Kinder verbluten zu lassen. Als der BGH hier nämlich die Religionsfreiheit des Kindes vor die der Eltern stellte, hat ja auch kein Politiker die Blutkonserven verboten, damit Kinder auf Wunsch der Eltern sterben dürfen.

    Auch ist es doch quatsch. Welcher Mensch kann schon sicher sagen, dass jeder Junge nach der Beschneidung genauso wie vorher seinen kleinen Freund durchs Leben trägt? Wenn man mal genau im Internet sucht, dann gibt es viele, die ihre Beschneidung bereuhen und das obwohl sie alt genug waren, alles zu erfassen. Wenn Junge sich mit 13 oder 14 beschneiden lassen will, dann bitte. Aber doch nicht mit 5 Jahren oder früher, wenn er nichtmal weiß, was ein Penis ist und was man damit machen kann. Wenn eine Religion einen Eintritt mit höherem Alter nicht anerkennt, dann ist sie einfach scheiße und sollte verboten werden. Jeder der hier so für Beschneidung redet sollte sich selber doch beschneiden lassen, aber sein Kind in Ruhe lassen. Außerdem sollten nur beschnittene Frauen über Beschneidung bei Jungen reden dürfen, denn die wissen, was man so eine Scheiß einem Kind nicht antun sollte. Wenn das BVerfG die Beschneidung bei Jungen zulässt, dann klagen bald die, die sie für Frauen wollen und dann werde ich gem. Art 3 GG für diese Leute sein. Entweder alle oder keiner!! Wo kommt man denn in einem Land wie der BRD hin, wenn das Kind nicht mehr durch Art 1 und 2 GG geschützt wird, Art 4 vor Art 3 kommt und man ganz oben Art 6 GG hinsetzt? Warum ist das GG wohl anders aufgebaut? Ja genau, weil man es nach Wichtigkeit sortiert hat.

  • U
    Ungläubiger

    ZITAT:

    "24.07.2012 10:35 Uhr von Die bösen Migranten:

    @Jörg

    Wenn Sie Ihre Vorhaut vermissen, lassen Sie sich doch ein Stück Haut von Ihrem Allerwertesten transplantieren. Es gibt keinen Grund, mit Ihren persönlichen Problemen alle anderen Beschnittenen zu belästigen."

     

    Ich hoffe diese plumpe, beleidigende Art Andere zu beschimpfen steht nicht für das Gro der Beschneider und deren Befürworter.

     

    Hier wird ein Mann, der hier völlig zu RECHT seine eigenen negativen Erfahrungen mit dem beschnitten sein schildert, und allgemeine Schlüsse daraus herleitet, in einer widerlichen Art attackiert!

     

    Allerdings ist es vielleicht doch kein Zufall, das gerade von dieser Seite zu so einer primitiven Polemik gegriffen wird.

    Der oft gegen die Beschneidungsgegner geäußerte Vorwurf des Antisemitismus fällt im Prinzip in die gleiche Kategorie der unsachlichen Brandmarkung.

     

    G. Grass erlitt das gleiche Schicksal, indem er die israelische Kriegs-Rhetorik anprangerte, mal sehen wohin das noch führen wird.

     

    In dem Sinne ist es gut, das die TAZ diesen unmöglichen Kommentar dieser "bösen Migranten" freigeschaltet hat!

  • J
    Julia

    Da kommen Zweifel an der Demokratie auf, die als grundlegendes Element die Gewaltenteilung kennt. Erst fällt das Gericht ein Urteil, das dann schnell durch die Poltik nach Druck durch bestimmte Lobbygruppen wieder " berichtigt" werden sollte- in Form eines neuen Gesetzes.

    Wer die Gesetze an die Erfordernisse von Religionen anpassen will, ist ein Befürworter des Gottesstaates. Wenn das so weitergeht, ist es nur eine Frage der Zeit, wann die Erde wieder eine Scheibe ist....

  • M
    Markus

    Die ganze Absurditaet einer Lex Vorhaut kurz zusammengefasst:

    "Schlagen darf ich meinen Sohn nicht, aber ich darf ihm mit religioes motivierter Beschneidung drohen, wenn er nicht pariert."

  • HH
    Hans Höfer

    Auf das BVerfG ist bestimmt Verlass, wenn es um Sonderrechte für Religionen geht. Die entsprechenden Küngelrunden mit der Deutschen Bischofskonferenz und der Evangelischen Kirche Deutschlands werden sicherlich dazu beitragen, daß man hier Religion vor Kinderrechten sehen wird. Siehe: http://hpd.de/node/13253

  • J
    Jörg

    @Bernd G.

    Der Eingriff ist sehr wohl "der Rede wert", nämlich der "Verabredung" mit dem Kind/dem Betroffenen selber, und zwar ohne Druck durch Um- oder Aussenstehende.

     

    Wir müssen in jedem Fall dahin kommen, dass der Betroffene in Kenntnis aller Umstände (warum soll es gemacht werden, welche Risiken birgt es, welche Veränderungen bewirkt es) selber ausdrücklich zustimmt. Eltern haben über Genitalmodifikationen ohne medizinische Indikation nicht zu entscheiden.

     

    Nur so kann garantiert werden, dass jeder seine Beschneidung mit Stolz trägt und sich mit ihr identifiziert, egal ob eine religiöse, rituelle oder ästhethische Motivation dahintersteht.

  • L
    lowandorder

    Ist´s nicht Absicht, so hat es doch Methode!? 3.0

     

    Ok. Dann will ich mich auch mal an der Kaffeesatzleserei beteiligen.

     

    Denn welche Volten hintern den Stahl-Glas-Fassaden von Karlsruhe möglich sind, ist legendär.

    Niemand hätte gedacht, daß Karlsruhe das Volszählungsgesetz kippt und zu unser aller Wohl und weiter schwärender Wut aller Innenminister das informationelle Grundrecht erfinden würde.

    Auch die Richter nicht.

     

    ZUr Darstellung des verfahrensrechtlichen Ablaufs gibt es nichts zu erinnern, um eine schöne obergerichtliche Formulierung mal in Erinnerung zu rufen.

    Nur wär ich mir nicht so sicher, ob sich nicht doch im Anschluß an eine begleitend emotionale öffentliche Debatte parallelö zum Gesetzgebungsverfahren ein ausreichendes Quorum von aufrechten Abgeordneten findet, die den Gang nach Karlsruhe geht.

     

    Richtig ist auch, daß das Gericht traditionell dem Gestzgeber in der Ausgestaltung einen großen Spielraum einräumt.

    Nur weiß keiner - und das Gericht vorher auch nicht - wie groß.

     

    Klassisch die Entscheidung zur Nötigung/Gewaltfrage. Ein Wettbüro hätte seine helle Freude an den sich minütlich, ja sekündlich wechselnden Stimmverteilungen gehabt. Vom Biertisch bis zum Hochreck - all inclusive.

     

    Abtreibungseintscheidung? auch schön. Da haute es die SPD-Frauen aber doch vom Schlitten, als der ansonsten über jeden Zweifel erhabene und von ihnen favorisierte Helmut Simon - ich sag mal wider alle Vernunft, aber wir haben alle unsere blinden Flecken - die religiös-klerikale Karte zog.

     

    Anyway. Schon bei der Darstellung des Rechtsgüterkonflikts übersieht Christian Rath,. daß auch die Religionsfreiheit des Kindes `mit am Tisch sitzt` und nicht zu knapp, geht es doch um seine Inkorporierung mittels Körperverletzung.

    Angesichts der häufigen Nennung dieses Rechtsgutes in den Debatten, auch und gerade in der taz, nimmt das Wunder.

     

    Der Schlüssel liegt vielleicht darin, daß Herr Rath wohl eher auf Seiten eines Daniel Bax, als auf der von Heide Oestreich steht: ´isse ja alles nich so slimm`!

    Ne, so nicht.

     

    Die anschließende, geraffte Darstellung zu den medizinischen Folgen ist - gelinde gesagt- ziemlich oberflächlich, von solchem Geist getragen und hat diesen Tenor.

     

    Aber that´s the goal. Wenn das Gericht seine in den letzten 20 Jahren zu beobachtende begrüßenswerte Tendenz fortsetzt, holt es sich gerade zu diesen Fragen umfänglichen medizinisch-wissenschaftlichen Sachverstand an Bord holt, dann wir´s spannend.

     

    Egal wie das Ergebnis insoweit dann aussieht. Aber dann wird´s mit dem gesetzlichen Spielraum - eng.

    Und dann ist eine von Christian Rath nicht einaml ventilierte Variante eher wahrscheinlich: der Schutz der Religionsfreiheit des Kindes in Verbindung mit dem Recht auf sein körperliche Unversehrheit läßt eine Beschneidung zu:

    ja, aber erst ab dem 14.Lebensjahr, seiner Religionsmündigkeit.

     

    Wie das Gericht dann - in ständiger Rechtsprechung naturellemennte - seine Rechtskonstruktion dann

    - zur Wahrung des Gesichts des Gesetzgebers dann nennt - is eh wurscht.

     

    Ist das Nichteinrücken gekränkte Eitelkeit - oder muß ich mir Gedanken machen?

    Wolfgan Neuss: ´heut mach ich mir kein Abenbrot, heut mach ich mir Gedanken`

  • L
    lowandorder

    Ist´s nicht Absicht - hat es doch Methode!? 3.0

     

    Ok. Dann will ich mich auch mal an der Kaffeesatzleserei beteiligen.

     

    Denn welche Volten hintern den Stahl-Glas-Fassaden von Karlsruhe möglich sind, ist legendär.

    Niemand hätte gedacht, daß Karlsruhe das Volszählungsgesetz kippt und zu unser aller Wohl und weiter schwärender Wut aller Innenminister das informationelle Grundrecht erfinden würde.

    Auch die Richter nicht.

     

    ZUr Darstellung des verfahrensrechtlichen Ablaufs gibt es nichts zu erinnern, um eine schöne obergerichtliche Formulierung mal in Erinnerung zu rufen.

    Nur wär ich mir nicht so sicher, ob sich nicht doch im Anschluß an eine begleitend emotionale öffentliche Debatte parallelö zum Gesetzgebungsverfahren ein ausreichendes Quorum von aufrechten Abgeordneten findet, die den Gang nach Karlsruhe geht.

     

    Richtig ist auch, daß das Gericht traditionell dem Gestzgeber in der Ausgestaltung einen großen Spielraum einräumt.

    Nur weiß keiner - und das Gericht vorher auch nicht - wie groß.

     

    Klassisch die Entscheidung zur Nötigung/Gewaltfrage. Ein Wettbüro hätte seine helle Freude an den sich minütlich, ja sekündlich wechselnden Stimmverteilungen gehabt. Vom Biertisch bis zum Hochreck - all inclusive.

     

    Abtreibungseintscheidung? auch schön. Da haute es die SPD-Frauen aber doch vom Schlitten, als der ansonsten über jeden Zweifel erhabene und von ihnen favorisierte Helmut Simon - ich sag mal wider alle Vernunft, aber wir haben alle unsere blinden Flecken - die religiös-klerikale Karte zog.

     

    Anyway. Schon bei der Darstellung des Rechtsgüterkonflikts übersieht Christian Rath,. daß auch die Religionsfreiheit des Kindes `mit am Tisch sitzt` und nicht zu knapp, geht es doch um seine Inkorporierung mittels Körperverletzung.

    Angesichts der häufigen Nennung dieses Rechtsgutes in den Debatten, auch und gerade in der taz, nimmt das Wunder.

     

    Der Schlüssel liegt vielleicht darin, daß Herr Rath wohl eher auf Seiten eines Daniel Bax, als auf der von Heide Oestreich steht: ´isse ja alles nich so slimm`!

    Ne, so nicht.

     

    Die anschließende, geraffte Darstellung zu den medizinischen Folgen ist - gelinde gesagt- ziemlich oberflächlich, von solchem Geist getragen und hat diesen Tenor.

     

    Aber that´s the goal. Wenn das Gericht seine in den letzten 20 Jahren zu beobachtende begrüßenswerte Tendenz fortsetzt, holt es sich gerade zu diesen Fragen umfänglichen medizinisch-wissenschaftlichen Sachverstand an Bord holt, dann wir´s spannend.

     

    Egal wie das Ergebnis insoweit dann aussieht. Aber dann wird´s mit dem gesetzlichen Spielraum - eng.

    Und dann ist eine von Christian Rath nicht einaml ventilierte Variante eher wahrscheinlich: der Schutz der Religionsfreiheit des Kindes in Verbindung mit dem Recht auf sein körperliche Unversehrheit läßt eine Beschneidung zu:

    ja, aber erst ab dem 14.Lebensjahr, seiner Religionsmündigkeit.

     

    Wie das Gericht dann - in ständiger Rechtsprechung naturellemennte - seine Rechtskonstruktion dann

    - zur Wahrung des Gesichts des Gesetzgebers dann nennt - is eh wurscht.

     

    Ist das Nichteinrücken gekränkte eitelkeit - oder muß ich mir Gedanken machen?

    Wolfgang Neuss : `heut mach ich mir kein abenbrot - heut mach ich mir Gedanken`

  • J
    Jörg

    @Die bösen Migranten:

    Danke für die Replik! Das zeigt: Der Stachel sitzt wo ich ihn haben wollte.

     

    Allerdings traue ich den meisten Beschnittenen zu, dass Sie sich durchaus auch im Erwachsenenalter selbstständig und verantwortungsvoll für oder gegen diesen symbolischen Akt hätten entscheiden können. Bei Ihnen war die Zwangsbeschneidung aber wohl richtig. Das muss ich eingestehen.

  • BG
    Bernd G.

    Von einem mediziner mit sterilen Utensilien durchgeführt ist der Eingriff fast nicht der Rede wert, nicht sonderlich schmerzhaft (kann ggf. auch unter Betäubung stattfinden)und ist langfristig eher gesundheitsförderlich als schädlich.

    Eltern dürfen viel weitreichendere Entscheidungen treffen. Ich würde es allerdings klar so regeln, dass wenn zwei Erziehungsberechtigte unterschiedliche Auffassungen haben die Beschenidung nicht stattfinden darf (Wer dies doch illegal tut würde damit eine Körperverletzung aka Straftat begehen). Dann müsste gewartet werden bis das Kind in ein Alter kommt, wo man solche Sachverhalte überblicken kann, z.B. 16 Jahre, und dann würde der Wunsch des Kindes diesbezüglich berücksichtigt.

  • M
    manfred (60)

    Ich fürchte, genau so wird es kommen. Nur allzu oft hat das BVG in ziemlich verschwurbelten Begründungen kundgetan, daß eigentlich anderes gemeint war, als geschrieben steht und die Politik trotz gegenteiligen Anscheines einen verfassungskonformen Verfassungsbruch begangen habe, wiel bei aller Abwägung letztlich die politische Notwendigkeit auch mal schwerer wiegen kann als so ein läppisches Grundgesetz. Wohin der politische Wille zielt, ist eindeutig. Und Verfassungsrichter werden von Politikern bestellt, ja, waren oftmals selbst eines.

  • F
    Falmine

    In Deutschland leben schätzungsweise gut 100.000 Angehörige der jüdischen Religion. Etwa 80% von ihnen sind als sogenannte Kontingentflüchtlinge aus der ehemaligen Sowjetunion gekommen. Die allermeisten übrigens unbeschnitten, weil sie in der SU wegen ihrer Religion verfolgt wurden. Diesem Druck will ich sie hier nicht erneut aussetzen. Deshalb plädiere ich hier zum wiederholten Mal für die körperliche Unversehrtheit und für einen SYMBOLISCHEN Akt. Leider habe ich erst jetzt entdeckt, dass es ihn längst gibt!http://de.wikipedia.org/wiki/Brit_Shalom_(Zeremonie)

  • QS
    "Anatolische Sensibilität"

    Befremdlich all das, weil in Deutschland das so genannte “Kindeswohl”, über das der Staat die alleinige Interpretationshoheit hat und exklusiv bestimmt, sonst jederzeit über dem Elternrecht steht. Das auch dann, wenn es nicht um rituelle Klitoris – oder Vorhautbeschneidung unter Berufung auf Elternrecht und Religionsfreiheit, sondern schlicht um Sorge – und Umgangsrecht und den Besuch zu Kaffee und Kuchen bei der Oma geht, der das “Kindeswohl” beeinträchtigen oder zu irgendeinem “Einfluß” auf das Kind führen können soll und daher zu unterbleiben oder überwacht zu sein hat, wenn Mutti meint.

     

    Ungewöhnlich ist eine solche Argumentation mit dem “Kindeswohl” durchaus nicht, sie hat bei deutschen Behörden und Gerichten üblicherweise durchschlagenden Erfolg, resultierend aus einer seit vierzehn Jahren wirkenden Gesetzeslage, wonach bei ledigen Eltern regelmäßig Mütter das alleinige Sorgerecht haben, weil dies dem “Kindeswohl” grundsätzlich dienlicher sei. Denunziantenland Deutschland.

     

    Es gibt Kinder, die Deutschland nicht verlassen dürfen, ihnen werden Ausweispapiere oder Pässe abgenommen und sie werden von Jugendamt und Polizei überwacht, um nicht zusammen mit ihren Eltern die afrikanischen Großeltern in Afrika besuchen zu können, weil es ja sein könnte, dass sie dort, den Beteuerungen aller Beteiligten entgegen, beschnitten werden. Das ist “Kindeswohl” in Deutschland.

     

    Andererseits ist von der deutschen Exekutive die Förderung der Entwicklung vom ‘Stolz’ kleiner Mädchen auf ‘ihre Geschlechtlichkeit’ durch ‘zärtliche Berührung’ ihrer ‘Scheide und vor allem Klitoris’ durch ‘Väter, Großmütter, Onkel und Kinderfrauen’ und ‘alle’, die sich ‘anregen lassen’ und ‘bitte angesprochen fühlen’ sollen, als dem [url=""https://www.box.com/shared/0mxs9jjzs2"" target="_blank">“Kindeswohl” dienlich abgesegnet.

     

    Wenn dieses politische System und Rechtssystem auch nur irgendwie konsistent, konsequent, rechtssicher und berechenbar sein wollte, müßte die Exekutive, vertreten durch das Jugendamt, präventiv allen Eltern, die Anlass zu dem Verdacht einer Kindeswohlgefährdung durch Körperverletzung geben, d.h., die ihr Kind ungefragt rituell beschneiden lassen wollen, die Kinder wegnehmen und Pflegefamilien oder Kinderheimen in Obhut geben.

     

    Von Juden ähnlich wie von Moslems könnte ein Verzicht auf die Ausübung religiöser Riten selbst dann, wenn sie evident Grund - , Freiheits - und Menschenrechte verletzen, als Assimilation und damit als "Verbrechen gegen die Menschlichkeit" aufgefasst werden. T.Erdogan zumindest fand den Beifall Zehntausender Brüder und Schwestern im Glauben in einem Kölner Fußballstadion, als er Anfang 2008 genau das sagte. [url=""http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/gastbeitrag-verbrecherische-assimilation-1515694.html"" target="_blank">"Assimilation ist ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit."

     

    P.S. Ex-MP Peter Müller ist inzwischen Richter am BVerfG

  • AR
    Antoninus Re

    Die Frauchen in der taz-De-, pardon: Redaktion machen sich lächerlich mit ihren "Zeugen" für die Bschneidung.

     

    Wird so was auch gelesen?

     

    Wenn 400 Mediziner und Juristen Antisemiten sind, müsste man sie wohl dessen überführen können (sidn die Damen da schon unterwegs auf (... "Recherche" heißt das wohl):

    http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/offener-brief-zur-beschneidung-religionsfreiheit-kann-kein-freibrief-fuer-gewalt-sein-11827590.html

  • DB
    Die bösen Migranten

    Wieso müssen wir uns den jörgigen Kommentar eigentlich 3x antun? Reicht es nicht, ihn wie alle anderen nur 1x freizuschalten oder ist er so kompilissiat, dass ihn sich die eindimensionalen "PI"-Stammleser von taz.de dreimal zu (ihrem simplen) Gemüte führen müssen, um ihn zu verstehen?

     

    @Jörg

    Wenn Sie Ihre Vorhaut vermissen, lassen Sie sich doch ein Stück Haut von Ihrem Allerwertesten transplantieren. Es gibt keinen Grund, mit Ihren persönlichen Problemen alle anderen Beschnittenen zu belästigen.

  • GW
    Gerd Weghorn

    Bei der Beschneidung jüdischer Knaben im Alter von 8 Tagen geht es nicht um einen hygienische Vorsichtsmaßnahme, sondern um ein Ritual, das in seiner Bedeutung für diese Religionsgemeinschaft überhaupt nicht überschätzt werden kann.

     

    Wenn ich das richtig sehe, dann ist die Beschneidung für die muslimischen Gläubigen ein Ritus, auf den die Familie auch verzichten kann, ohne gesellschaftlich sanktioniert zu werden? Sie ähnelt m. E. mehr einer Feier, die mit Kommunion oder Konfirmation gleichgesetzt werden kann?

     

    Ganz anders liegen die Dinge jedoch im Judentum: hier ist die Beschneidung am 8. Tag nach der Geburt eines Jungen ein unverzichtbarer (!) Akt, ist doch ohne diese Beschneidung dieses Kind einer jüdischen Mutter kein Jude!

     

    Dazu eine Zitat von berufener Stelle: "Durch die Beschneidung des männlichen Gliedes wird das Kind in diesen Bund aufgenommen. Sie ist auch ein Zeichen verpflichtender Gemeinschaft des einzelnen Juden mit seinem Volk. Wer daher seinen Sohn nicht beschneiden lässt und derjenige, der dies auch nach Vollendung des 13. Lebensjahres nicht nachholt, stellt sich außerhalb des Bundes zwischen Gott und dem Volk Israel.

    (...) Bei der Beschneidung erhält der Junge auch seinen jüdischen Namen, mit dem er dann später bei Eintritt in die religiöse Volljährigkeit zur Tora auf gerufen wird. (...) Einen hebräischen bzw. spezifisch jüdischen Vornamen, der vom standesamtlichen abweicht, muss ein Mädchen nicht bekommen." http://www.zentralratdjuden.de/de/topic/205.html

     

    Diesen "Eingriff ins Fleisch" durch einen symbolischen Akt zu ersetzen würde das sichtbare Denkmal der Zugehörigkeit zum "Volk Israel", ohne die das "Volk" in der Zerstreuung seinen Zusammenhalt verloren hätte, auslöschen.

     

    Die Beschneidung ist also ein völkisches Statement und eher ginge die Welt unter, als dass das Judentum auf diese - von ihrem Gott verordnete - Kennzeichnungspflicht des Juden verzichtete.

  • G
    Groschen

    man kann keine Gesetze kippen, bloß weil sie einigen nicht in den Kram passen.

    Besonders nicht, wenn sie auf der Verfassung basieren.

    Dass die Kinderverstümmelung bisher ungestraft gehandhabt wurde, lag daran, dass niemand klagte.

    Jetzt hat jemand geklagt und das zu Recht.

    Jüdische u. moslemische Jungs dürfen nicht zur freien Verfügung stehen, damit Eltern ihre Vorstellungen an ihnen ausleben können.

    G.

  • J
    Jörg

    Herr Rath,

     

    es mag sein, dass das BVG schlussendlich so entscheiden wird wie von Ihnen hier prognostiziert. Es mag sein, dass eine Lex Praeputium kommt, die die Zwangsbeschneidung und Radikalentfernung von Vorhaut und Frenulum bei männlichen Säuglingen und Kleinkindern ausdrücklich erlaubt, während die völlig analoge Entfernung von Klitorisvorhaut sowie Verkleinerung von inneren Schamlippen bei Mädchen weiterhin verboten bleibt. Dass das BVG nicht immer logisch urteilt ist mir noch am Beispiel des Paragraphen 175 erinnerlich. Es fand noch 1957 höchstrichterliche Bestätigung, dass einvernehmlicher homosexueller Geschlechtsverkehr zwischen erwachsenen Männern im Gegensatz zu demjenigen zwischen Frauen mit Gefängnisstrafe belegt werden durfte.

     

    Eines sollte aber Ihnen und allen anderen Zwangsbeschneidungsbefürwortern ("ist ja nur ein Stück Haut") klar sein: Die Diskussion ist nun in der Welt und sie wird nicht mehr so einfach kleinzukriegen sein. Die vielen Mythen, die auch Sie hier über geschickte Auslassungen kolportieren ("so gibt es auch viele Mediziner und Fachverbände...") werden den Weg der auf der Welt einzigartigen japanischen Reaktorsicherheit gehen.

     

    Es freut mich also, dass Sie Ihre Vorhaut nicht vermissen. Ich tue das sehr wohl, denn ich kann diese ohne meine Einwilligung erfolgte Zwangsbeglückung nur als mechanischen und sensorischen sowie optisch-ästhetischen Nachteil sehen.

     

    Ach so, Sie sind gar nicht beschnitten? In dem Fall muss ich Ihnen sagen: Männer wie Sie haben den Frauen Jahrhunderte lang erklärt: "Komm, Du willst es doch auch!" oder "Zier Dich nicht so, ich will doch nur Dein Bestes!". Frauen lassen sich das schon lange nicht mehr gefallen und haben erfolgreich das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung erkämpft. Was das Beste für die kleinen heranwachsenden Männer ist, denen die Vorhaut ungefragt entrissen wird, werden sehr bald nicht mehr andere entscheiden, sondern nur noch sie selbst. Das werden stellvertretend für die Kleinen jene Männer (und auch Frauen) erkämpfen, die solche Sprüche ebenfalls noch nie leiden konnten. Ob mit oder ohne BVG ist mir da wurscht.

  • K
    kai

    Ein weiterer denkbarer Fall ist, ein Familie die im Ausland die Beschneidung eines Mädchens durchführt klagt sich bis zum BVerfG. durch...

     

    Mädchenbeschneidung durch die Hintertür...

     

    Das kann passieren wenn mit zweierlei Mass gemessen wird.

  • HW
    Helene Weissbrot

    "dass der Eingriff nicht mehr von Ärzten, sondern von Amateuren durchgeführt wird – und damit die Gesundheit der Kinder erst recht gefährdet wäre"

     

    Also stellen wir doch gleich den Diebstahl durch iranische Diebe straffrei, weil sie sonst ins Ausland abwandern und ihnen dort das Abtrennen der rechten Hand droht... ?

     

    Irgendwie kann ich nicht begreifen, warum man die Reaktion von Tätern gleich beim Schreiben der Gesetze berücksichtigt.

  • JM
    Joachim M.

    Ich weiß zwar auch nicht, wie das Bundesverfassungsgericht letztlich entscheiden wird, aber der Hinweis auf die USA und dortige Ansichten halte ich eher für eine Argumentation, welcher das Gericht weniger folgen wird. In den USA wurde in der Nachfolge des viktorianischen Englands erst die Beschneidung als Mittel gegen die Masturbation eingeführt und dann die passende medizinische Erklärung nachgeschoben. Und in den USA gibt es viele Mediziner, die gut an der Beschneidung verdienen; davon einmal abgesehen gibt es auch einen regen Handel mit abgeschnittenen Vorhäuten, eine regelrechte Industrie, die ständig Nachschub an Vorhäuten braucht. Wenn das Gericht nur ein wenig gründlich arbeitet, werden ihm diese Tatsachen auch schnell bekannt sein - und ganz schnell dafür sorgen, dass man mit den US-amerikanischen "Fachquellen" sehr vorsichtig umgeht, weil die Glaubwürdigkeit dieser Quellen vor diesem Hintergrund praktisch gleich Null ist.

  • HL
    Hauke Laging

    "Bisher hat das Bundesverfassungsgericht erst einmal interveniert, weil der Gesetzgeber darauf verzichtete, ein bestimmtes Verhalten zu bestrafen"

     

    Das ist aber nicht der entscheidende Aspekt. Es geht nur um die Frage, ob Karlsruhe das zu erwartende Gesetz aufhebt.

     

    Das die Verfassungsrichter dem Gesetzgeber expressis verbis einen großen Spielraum zugestehen, ist korrekt, aber die fraglichen Gesetze kollidierten nicht so offensichtlich und vielfach mit dem Grundgesetz. Es ist ja nicht mit der Abwägung "Religionsausübung vs. körperliche Unversehrtheit" getan.

     

    • Artikel 2 setzt der freien Entfaltung (dem übergeordneten Prinzip der Religionsfreiheit) Grenzen

    • Artikel 3 verbietet eine Benachteiligung auf Grund des Geschlechts, der Abstammung und des Glaubens (also erst recht des Glaubens der Eltern)

    • Artikel 6 erhebt die PFLEGE der Kinder zur PFLICHT der Eltern

    • Artikel 140 inkludiert einen Teil der Weimarer Reichsverfassung, die wiederum eine Ausweitung bürgerlicher Rechte aus religiösen Gründen ausschließt, ebenso den Zwang zur Teilnahme an "religiösen Übungen"

    • zu guter letzt verbietet die Menschenwürde, dass ein Mensch zum Objekt wird, auch zum religiösen

     

    Abwägungen und Auslegungen kommen da nur bei 1 und 6 in Betracht. Bei den anderen knallt es schon im Wortlaut.

     

    Und mit den Lügen und Schwachsinnsargumentationen in puncto gesundheitliche Effekte wird in Karlsruhe auch niemand durchkommen. Mal ganz abgesehen davon, dass eine unklare Situation den Kindersch^W Beschneidern nicht hilft. Sie bräuchten unzweifelhafte, drastische Vorteile ohne drastische Nachteile.

     

    Und wenn Karlsruhe dann neben den Kindern als zweite schützenswerte Gruppe die beschneidungsunwilligen Eltern entdeckt, die sich nur dem sozialen Druck beugen, dann dürfte endgültig Schluss sein mit der Zurückhaltung des säkularen Rechtsstaats. Denn das antisoziale Verhalten, das die Religionsgemeinschaften aus eigenem, freien Entschluss an den Tag legen, kann zweifellos ihre Rechtsposition nicht stärken. Wer gezielt intolerant ist, kann schwerlich Toleranz einfordern.

  • G
    Gunter

    Ein weiterer Beweis dafür wie unabhänig das deutsche Parlament von religiösen Fundamentalisten ist und wie stark deren Lobby, die das Grundgesetz manipulieren kann. Wundern tut das nicht mehr. Eine Schande ist es.

  • AR
    Antoninus Re

    Mohles bieten sich in den USA als "kundigste der ganzen Welt" an.

     

    Da kan mann doch einen Vorhut - äh: Vorhaut-Flieger organisieren.

  • P
    PeterWolf

    "Über die Beschneidung wird das Bundesverfassungsgericht entscheiden, warnt Sabine Leutheusser-Schnarrenberger. Gekippt wird das geplante Gesetz aber kaum."

     

    Das Gesetz ist noch nicht einmal formuliert, aber Sie sind sich sicher, dass das BVG es akzeptiert?

     

    "Bisher hat das Bundesverfassungsgericht erst einmal interveniert, weil der Gesetzgeber darauf verzichtete, ein bestimmtes Verhalten zu bestrafen:"

     

    Für "ein bestimmtes Verhalten" mag das stimmen, kann aber daran liegen, dass das Erlassen von grundgesetzwidrigen "Verhaltensgesetzen" selten ist.

    Das "Gewaltverbot" in der Erziehung ist jedenfalls bisher nicht vom BVG beanstandet worden, obwohl es konservative Christen (und Juden und Muslime?) an ihrer Religionsausübung hindert.

     

    Ansonsten hat das BVG schon so viele Gesetze gekippt bzw. zur Nachbesserung gebracht, dass ich den Überblick verloren habe.

    Sogar das "heilige Mutterrecht" auf alleiniges Sorgerecht! (War auch der EuGH dran beteiligt)

     

    Falls jemand noch den Überblick hat, oder weiß, wo der nachzuschlagen ist, bitte Bescheid geben.

     

    Im übrigen habe ich mittlerweile den Eindruck, dass die Taz den "agent provocateur" spielt, um in dieser Debatte für absolut alle "pro Beschneidungsargumente" noch Gegenargumente zu sammeln.

     

    Weil: so blöd und verbohrt kann doch nicht eine ganze Redaktion sein.

  • D
    Daniel

    "Zudem droht im Fall der Kriminalisierung von Beschneidungen, dass der Eingriff nicht mehr von Ärzten, sondern von Amateuren durchgeführt wird – und damit die Gesundheit der Kinder erst recht gefährdet wäre."

     

    Verzeihung, aber mit DEM Argument kann man nun wirklich auch die Prügelstrafe in staatlichen Erziehungsheimen unter ordnungsgemäßer demokratischer Aufsicht rechtfertigen!

     

    Wenn ICH es nicht mache, macht es eben jemand anders - Nein!

     

    ZUM SCHUTZ (!) der Religionsfreiheit muss die religiöse Bevormundung der Kinder durch die Erziehungsberechtigten.

     

    Es geht noch nicht einmal darum, Kinderrechte & Religionsfreiheit abzuwegen, sondern GANZ ALLEIN darum, die Religionsfreiheit des Kindes, wenn es (nur!) um den Körper des Kindes geht, über die der Erziehungsberechtigten zu stellen. Das ist vollkommen logisch.

     

    Abraham war übrigens uralt, als er sich FREI dazu entschieden hat, SICH selbst zu beschneiden.

    Ein Verbot der Bevormundung der Kinder (natürlich kein generelles Beschneidungs-Verbot - selbstverletzendes Verhalten bleibt straffrei) STÄRKT am ende den GLAUBEN, weil es den ZWANG ablehnt!

  • K
    Kelim

    Dass ein Moslem zur Zwangsbeschneidung seines Sohnes in die Klinik geht und nicht selbst dabei sein darf, ist eine seltene Ausnahme. Gerade Jetzt. Ich erinnere daran, es war ein Muslimischer Junge, dessen Penis fachgerecht unter klinischen Bedingungen beschnitten wurde und infolge dessen: der Penis „uneben“ und „zerfressen“ war: Das allein müsste normalerweise genügen um Aufzuwachen und zu sagen stopp!

    Was uns da eingeredet werden soll, von Hinterhöfen und Kriminalisierung, glaubt doch kein aufgeklärter Mensch wirklich, dass irgend ein Moslem nach dieser Fachärztlichen Schande, noch jemals einen Spezialisten an seine Kinder ranlässt. Im Gegenteil. Die Moslems fühlen sich dadurch eher noch bestätigt und sagen sich, beim Onkel in der Türkei, wäre das nicht passiert und haben sich längst entschieden, egal wie die Gesetzgebung ausfällt, kein Moslemkind wird jemals mehr in einer Klinik auftauchen, denn sie haben jetzt zusätzlich noch eine Bestätigung erhalten, dass ihre übliche Vorgehensweise schon immer die bessere war.

  • WB
    Wolfgang Banse

    Freie Ausübung der Religosität und das Selbstbestimmungsrecht müssen weiter Bestand im Grundgesetz haben

    Das vom Landgericht Köln ergangene Urteil i Bezug auf das Verbot der Beschneidung muss durch eine Gesetzesinitiative wiefder aufgehoben werden.

     

    Die Verfassung garantiert die freie Religionsausübung und das Selbstbestimmungstrecht.Dieses sollte noch einmal durch das Bundesverfassungsgericht bestätigt werden.

  • DB
    Detlef Bosau

    Es ist peinlich, daß die taz jetzt auch noch anfäng, die Vorhaut zu verniedlichen.

     

    Es ist auch peinlich, darüber zu spekulieren, ob das BVerfG das Gesetz kippt oder nicht. In welche Diskussionen wollen wir uns denn begeben? Frenulum weg: Strafbar. Frenulum dran: Straffrei. Mehr als 50 % Penishaut weg: Strafbar: Weniger als 50 % Penishaut daran: Straffrei. Jüdische Beschneidungstechnik: Straffrei, klassisch-klinische Beschneidungstechnik: Strafbar.

     

    Schauen Sie sich doch mal die ganzen Beschneidungsfetischistenseiten an, diese ganzen "Stile" wie man sich beschneiden lassen kann - und wenn der realisierte "Beschneidungsstiel" dem Kind nach dem Aufwachsen nicht gefällt? Es hätte gerne "high and tight mit Frenulum dran" und hat "low and loose mit Frenulum weg" bekommen? Und wie wollen Sie diese Abwägungen ausdiskutieren? Mit Testbeschneidungen bei Abgeordneten vielleicht?

     

    Anders gefragt: Denken Ihre Autoren ihre Artikel auch mal zu Ende, bevor die in den Druck gehen?

  • H
    H.Hansen

    Wenn auch noch das Bundesverfassungsgericht PRO Beschneidung urteilen würde kann ich in Zukunft nur noch sagen, ich schäme mich, ein Deutscher zu sein. Ich habe immer geglaubt, dass die Menschenrechte, allen voran das Recht auf körperliche Unversehrtheit, die allerhöchste Priorität im Staate haben. Politisch bin ich bereits eines Besseren resp. Schlechteren belehrt worden, wenn ich rechtlich auch noch enttäuscht werde kann man die Moral im Staate vergessen und ich mag mich nicht mehr als Deutscher bezeichnen.

  • V
    vantast

    Tucholsky sagte:

    "Für mich sorgen sie alle: Kirche, Staat, Ärzte und Richter.

    Neun Monate lang.

    Wenn aber diese neun Monate vorbei sind, dann muß ich sehn, wie ich weiterkomme.

    Die Tuberkulose? Kein Arzt hilft mir. Nichts zu essen? keine Milch? – kein Staat hilft mir. Qual und Seelennot? Die Kirche tröstet mich, aber davon werde ich nicht satt. Und ich habe nichts zu brechen und zu beißen, und stehle ich: gleich ist ein Richter da und setzt mich fest."

     

    Und man opfert sogar seine Würde.

  • F
    Falmine

    Leider hat Christian Rath seinen Optimismus, das Bundesverfassungsgericht könnte ein neues Beschneidungsgesetz nicht völlig kippen, nicht juristisch, sondern mit ebenfalls umstrittenen Thesen aus den USA begründet. Die sind aber für die Rechtsfindung in Karlsruhe letztlich unerheblich.

     

    Völlig wird dabei ignoriert, dass der Bundestag selbst erst vor zwei Jahren die Verteidigung des Kindeswohls durch die Ratifizierung der UN-Kinderrechtskonvention noch einmal besonders betont hat. Umso unverständlicher wäre ein Gesetz, dass diese nun wieder einschränkt.

     

    Etwas platt formuliert, könnte man auch sagen: Wir hängen die körperliche Unversehrtheit und das Kindeswohl ganz, ganz hoch, aber wenn es konkret wird, hat das Kind eben Pech gehabt, weil es ein Junge ist und in die "falsche" Familie geboren wurde. Das dürfte unter dem Gleichheitsgrundsatz kaum Bestand haben.

     

    Hier eine kleine Nachhilfestunde gegen freischwebende Interpretationen von Rechtspositionen: http://www.zis-online.com/dat/artikel/2010_7-8_468.pdf

  • W
    waldfrucht

    so, und jetzt bitte den ganzen Artikel noch einmal lesen, wobei wir nur ein einziges Wort im letzten Absatz ändern: wir ersetzen den Begriff "Jungen" durch "Mädchen"!

     

    Wie, das gilt nicht?

  • V
    viccy

    Man soll die Kinder volljährig werden lassen, dann können sie mit IHRER EIGENEN RELIGIONSFREIHEIT entscheiden.

     

    Ein Un-Ding, dass alle Parteien hier vor einer religiösen Lobby kuschen.

     

    Was sollen Muslime denken, denen hier das Kopftuch streitig gemacht wird? Das ist ja nicht mal ein Körperteil, das irreversibel weg ist.

  • DB
    Detlev Beutner

    Sollte sich das Bundesverfassungsgericht so "gründlich" mit der Materie auseinandersetzen, wie Christian Rath, dann wird es da vermutlich wirklich nicht viel zu zu sagen haben. Aber vielleicht informiert es sich auch.

     

    Vielleicht erkennt es dann, dass die auf die Hygienevorteile gerichteten Argumente (a) in Deutschland und (b) in dem betroffenen Alter vollkommen abstrus sind. Man kann ja einiges anführen für die Beschneidung, wer aber den religiösen Kult sinnfreien medizischen "Argumenten" verteidigt zeigt nur, dass er eigentlich keine Argumente hat.

     

    Hinsichtlich der Möglichkeit, dass die Beschneidungen "nicht mehr von Ärzten, sondern von Amateuren durchgeführt wird" - nun, erstens ist das bis jetzt bereits im Wesentlichen der Fall (Herr Rath, in welcher Realität sind Sie zu Hause?) und zweitens wurde diese Medikalisierungsdiskussion im Zuge der Ächtung der Beschneidung an Mädchen schon lange durchgekaut. Vorstöße in den USA und den Niederlanden, solche "klinischen Bedingungen" zumindest für die Klitoris-Vorhautbeschneidungen zu schaffen, wurden durch Menschenrechtsorganisationen beendet.

     

    Wie halten Sie's hier eigentlich, Herr Rath? Wenn das ein Argument bei den Jungs sein soll, dann wäre das ja aus Ihrer Sicht auch ein großer Schritt bei den Mädchen - damit "damit die Gesundheit der Kinder" nicht "erst recht gefährdet wäre", wenn die Eltern diese nach Afrika zur Beschneidung bringen.

     

    Die Bigotterie der Debatte ist schlicht unerträglich.

  • HO
    Hotel Ostoria

    "So gibt es auch viele Mediziner und Fachverbände, insbesondere in den USA, die die Beschneidung aus gesundheitlichen Gründen empfehlen."

     

    Mit Sicherheit nicht bei Neugeborenen. Wie lange wird dieser Quatsch eigentlich noch verbreitet. Die Vorhaut ist zu Beginn fest mit der Eichel verklebt. Die vollständige Ablösung erfolgt sehr langsam und kann bis zur Adoleszenz dauern. Sie herunterzureißen und abzuschneiden ist extrem schmerzhaft mithin traumatisierend.

    Zudem, schauen wir doch mal, was so alles in einer Vagina keimt. Schneiden wir deshalb an weiblichen Neugeborenen rum? Na also.

     

    Ich hätte nie gedacht, dass ich mal einen Kommentar von H.Oestreich verlinke, aber im vorliegenden Fall liegt sie mal goldrichtig:

     

    http://www.taz.de/Kommentar-Beschneidungen/!97874/

     

    Die Wahlplakate von Beck, Zypries, Künast und wie die Kinderrechtebeschneider alle heißen, erhalten von mir die passende Kennung – in blutroter Farbe.

  • R
    Rumschneiderin

    Soll sich MerkelA und sollen sich die anderen Minister (wie wär's, Herr Rösler? zum Beispiel) was abschneiden, aber die Jungs in Ruhe lassen!

  • MH
    Marco Heinz

    Der Hinweis auf die Gefahr des Abdrängens in den Untergrund hat noch nie etwas gebracht. Gestreckter unsauberer Stoff geht seit Jahrzehnten in die Venen der süchtigen Klientel. Wenn die weisungsgebundene Justiz allerdings einen Dealer der CDU decken will - wie 2009 den auf Bewährung ! verurteilten Andreas Zwickl, dann wirkt es sich strafmildernd aus, dass er aus gesundheitlicher Fürsorge sauberen Stoff aus Holland besorgte. Prüft meine Behauptung nach !

  • AS
    André S.

    Super Argument...

    Da möchte ich gern den Herrn Weizenbaum zitieren:

     

    “Also, ich bin ganz sicher, dass im Monat November in Berlin oder sogar in Potsdam, dass eine Frau oder Frauen vergewaltigt werden. Da bin ich ganz sicher. Und wenn ich es nicht mache, dann macht es bestimmt jemand anders!”