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Kommentar ErbschaftsteuerKarlsruhe glaubt an Märchen

Die Steuerfreiheit für Unternehmenserben soll verhindern, dass Arbeitsplätze gefährdet werden. Das ist ideologischer Quatsch.

Hat das Urteil verlesen: der Erste Senat des Verfassungsgerichts. Bild: dpa

In Deutschland werden keine Gesetze für die Reichen gemacht. Stattdessen werden in Deutschland Gesetze zum Schutz von Arbeitsplätzen gemacht – was aber oft auf das Gleiche hinausläuft, weil Unternehmer privilegiert und gehätschelt werden, damit sie die Lust an ihrem Unternehmen nicht verlieren. Der Konflikt um die Erbschaftsteuer, den jetzt das Bundesverfassungsgericht entschieden hat, ist dafür ein gutes Beispiel.

Die Steuerfreiheit für Unternehmenserben wird damit begründet, dass das Bezahlen der üblichen Erbschaftsteuer in der Regel Arbeitsplätze gefährde. Entweder der Familienunternehmer müsse seinen Betrieb an einen bösen Konzern verkaufen, weil er nur so die Steuer finanzieren kann, oder zumindest werde dem Unternehmen so viel Liquidität entzogen, dass es nicht mehr richtig investieren kann und deshalb ins Trudeln gerät.

Was für ein ideologischer Quatsch! Die Nachfahren von Unternehmern erben doch nicht nur das Unternehmen, sondern auch Häuser, Wertpapiere, Autos, Kunst und Schmuck. Oft sind sie sogar schon vor dem Erbfall reich. Werte, um die Erbschaftsteuer zu bezahlen, sind in aller Regel genug da. Liquiditätsprobleme für das Unternehmen gibt es nur, wenn der Unternehmensspross keine Lust hat, das ererbte Mietshaus zu verkaufen. Die Steuerfreiheit für Unternehmenserben schützt also nur scheinbar das Unternehmen und seine Arbeitsplätze. Noch viel mehr schützt es die Familienjuwelen, Luxussportwagen und Aktienpakete der Unternehmenserben.

Auch das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil die Lobbymärchen der drohenden Liquiditätsengpässe zugrunde gelegt. Schließlich seien die Reichtümer der Reichen noch nicht genug erforscht, um Gefahren für die Arbeitsplätze sicher ausschließen zu können.

Nach dieser Fehlentscheidung blieb den Richtern für den Rest des Urteils kaum mehr als etwas Sozialkosmetik – um wenigstens die Akzeptanz der Steuergeschenke zu sichern.

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27 Kommentare

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  • Nietzsche entwickelt in "Menschliches, Allzumenschliches" den Ansatz, dass es Recht und Gerechtigkeit nur unter gleich Mächtigen gebe, denn bei ungleichen Machtverhältnissen sei der Schwächere sowieso gezwungen, sich dem Willen des Stärkeren unterzuordnen. Ist es möglich, dass der mit dem Hammer philosophierende Philosoph für unsere Zeit den Nagel auf den Kopf trifft?

  • Karlsruhe glaubt an Märchen und die böse Fee hortet die Diamanten. Schon krass ;-)

  • "Rich people do NOT create jobs" sagt Risikokapitalgeber und Milliardär Nick Hanauer:

    https://www.youtube.com/watch?v=CKCvf8E7V1g

    • @tazzy:

      Es ist in diesem Land schon immer so gewesen, wenn man eine andere Meinung hat, wird ohne zu hinterfragen pauschal den Personen Ahnungslosigkeit unterstellt?

  • Ideologischer Quatsch?

    Ja, das stimmt und zwar folgendes: "Die Nachfahren von Unternehmern erben doch nicht nur das Unternehmen, sondern auch Häuser, Wertpapiere, Autos, Kunst und Schmuck."

     

    Wenn der Autor wirklich gar keine Ahnung von Wirtschaft hat, dann fabuliert er halt, dass dert Begriff "Unternhemen" gleichbedeutend mit "Multimillionär" ist, was impliziert, dass jeder Firmenerbe in Aktielpaketen, dicken Kontoständen, auf gehorteten Kunstwerken und natürlich Luxusautos schwimmen muß. Ähnlich einem Klaus Ernst von der Linkspartei, der solchen zu teilen scheint.

     

    Das gericht bezog sich darauf, dass über 90% der Unternehmen weniger als 20 Beschäftigte haben. Genaugenommen sind es 360000 von 4 Mio UNternehmen, die weniger als 10 Bescäftigte haben. Die Bäcker und Fleischer um die Ecke, die Kioskbetreiber, die die taz verkaufen usw. Das sind diese 90% der Unternehmen. Vorzugsweise diese sind es, die auch vererbt werden. Denn, eine Aktiengesellschaft wird nicht vererbt. Wohl aber die Aktien selber und die unterliegen diesem angeblichen Steuerprivileg gerade eben nicht. Weshalb auch der Vorwurf des Autors, es würden irgendwelche Luxusgüter steuerfrei gestellt, völliger Unsinn ist.

     

    Wenn der Autor jenen Klein- und Kleinstunternehmenserben mal solche Luxusautos oder Millionenkonten zeigen würde, deren Besitz er unterstellt - die würden ihm dafür bestimmt um den Hals fallen.

     

    Vielleicht hilft ihm aber auch einmal die Vorstellung, sein eigenes Unternehmen, die taz -die sich ja auch nicht im Stande sieht, Tarifentgeklte zu zahlen, weil dazu der Umsatz nicht reicht- würde bei einem Besitzerwechsel z.B. 20% ihres Firmenwertes mal eben als Steuern abführen müssen.

     

    Dann gäbe es diese Zeitung nicht mehr und er müßte vielleicht für das "Neue Deutschland" schreiben.

    • @Klaus Gustav:

      Offensichtlich gehören Sie auch dem Lobbyverein "Bund der Steuerzahler "an, welcher nur die Interessen der Unternehmer und Elitären Gruppen in diesem Land vertritt.

       

      Die Fakten nämlich sprechen eine andere Sprache. Ich selbst als sog. kleiner Unternehmer, habe ein Unternehmen mit Subventionen des Staates, plus Eigenkapital aufgebaut. Billige "Arbeitssklaven" dank Hartz IV bekomme ich vom Staat obendrauf, und schicke diese Menschen dann zum Aufstocken zum Amt, während ich in dieser Zeit mich mit allen legalen Möglichkeiten dem Finanzamt gegenüber "Arm" rechnen kann, und oft weniger Steuern zahlen muss, als so mancher Angestellte von mir. Und glauben Sie mir so viele legalen Möglichkeiten es gibt sich gegenüber dem Finanzamt arm zu rechnen, füllen ganze Bücher. Ganz nebenbei, vielleicht machen auch so manche sog. Arbeitgeber "Fehler", welche sie dann mit niedrige Löhnen kompensieren.

    • 1G
      10236 (Profil gelöscht)
      @Klaus Gustav:

      "Denn, eine Aktiengesellschaft wird nicht vererbt. Wohl aber die Aktien selber und die unterliegen diesem angeblichen Steuerprivileg gerade eben nicht."

       

      Wirklich? Das sieht aber Bundesministerium der Finanzen anders:

      "Zum begünstigten Vermögen gehören:

      ...Anteile an Kapitalgesellschaften bei

      einer Beteiligung von mehr als 25 %,

      wobei diese Beteiligungsgrenze auch

      durch Zusammenrechnen einzelner

      Beteiligungen erreicht werden kann

      ...Anteile an Personengesellschaften".

       

      Ich vermute, dass die Zusammenlegung der einzelnen (*verschiedenen*) Beteiligungen ein Schlüssel zur steuerfreien Vererbung der größeren Aktienvermögen sind, auch wenn deren Anteil bis 50% am Gesamtvermögen nicht überschreiten soll. Dies läßt sich sicherlich durch kreative Bilanzierung und Bewertung erreichen.

  • Man muss sich in diesem Staat immer wieder fragen, warum man eigentlich Angst vor religiösen Spinnern wie dem IS hat.

     

    Ein Staat und ein Bundesverfassungsgericht, dass davon ausgeht, dass ein Toter einen Willen besitzt, den Lebende ausführen sollen, ist an Wahnvorstellungen kaum zu überbieten. Wenn der Tote unbedingt noch über sein Vermögen verfügen möchte, sollte er auf die Erde zurückkommen und seinen Willen ausführen. Wenn er meint, dies nicht machen zu können, sollte er zu seinen Lebzeiten alles regeln.

    Angehörige, die ich versorgen will, kann ich auch zu meinen Lebzeiten so ausstatten, dass sie versorgt sind und Betriebe kann ich auch zu meinen Lebzeiten so führen, dass sie auch ohne mich weiterexistieren.

  • Besonders gespannt bin ich auf die Ergebnisse über das riesige vorhandene Vermögen, den riesengroßen Reichtum der beiden großen Kirchen, der katholischen und protestantischen Kirche!

     

    Gibt es hier auch Steuervergünstigungen / Steuernachlässe für die "Erben"?

     

    Schließlich bezahlt der Staat alle die hohen Gehälter für Bischöfe und Vikare aus dem Bundeshaushalt. Und beteiligt sich zu 50 % an den christlichen Einrichtungen wie die konfessionellen Krankenhäuser, Schulen, Kindergärten, Wohnungsbaugesellschaften und sonstigen "Wirtschaftsgütern"!

     

    Diese werden nämlich nicht alleine aus den Kirchensteuern finanziert oder gar den Kollekten aus den Gottesdiensten. Aus den Kirchensteuern sollen nur die Pfarrer*innen und Küstereien finanziert werden.

     

    Darüber müßte eigentlich der Bundespräsident Joachim Gauck Auskunft geben können, der jahrelang Pfarrer in Rostock gewesen ist!

  • Das Argument mit den Arbeitsplätzen gilt für den kleinen Familienbetrieb, der an der Existenzgrenze ist. Die Steuerbefreiung begünstigt aber vor allem die Betriebe, bei denen dies nicht der Fall ist.

    In der Schweiz gibt es dazu eine Regelung, die auf den ersten Blick ähnlich ist, aber dennoch einen entscheidenden Unterschied aufweist. Hier entfällt die Erbschaftssteuer nicht, sondern wird nur gestundet. Wird der Betrieb nach 10 oder 20 Jahren verkauft, wird diese dann fällig. Während als in Deutschland reiche Erben nur ein paar Jahre zuwarten müssen, um das Erbe zu verwerten, so geht diese Taktik in der Schweiz nicht auf.

  • Es ist sehr viel besser, dass die Erben in den Betrieb und damit die Arbeitsplätze investieren als dem verschwenderischen Staat das Geld in den Rachen zu stecken.

    • @Franz Vege:

      Ach ja?

      Dann setzen Sie bitte auch durch, daß Privatpersonen von der Erbsteuer befreit werden.

  • die grossen Steuerfresser werden , wie üblich, die Alementierung unseres Beamtenbienenstock sein, leider gibts eben in D keine Demokratie, wo alle Menschen gleich sind einige und nicht wenige sind eben gleicher, bei uns presst man die BürgerInnen aus, schon mal um die defizetärer LGS, die entgegen aller Vernunft, mit allen Mittel , durchgeführt wird, zu finanzieren oder eben die Folgekosten, das Problem, Staats/Landes/Kommunenhaushalte unterliegen nicht den normalen Bedingungen, jeder OB -in kann schalten udn walten, jeder Kämmerer kann Volksgut verprassen ( oder eben verkaufen) das hilft dei Erbschaftssteuer wenig, sie wird irgendwo verschwinden , aber sicher ein Bombengeschäft für Rechtsanwälte , und Banker

  • "In Deutschland werden keine Gesetze für die Reichen gemacht. Stattdessen werden in Deutschland Gesetze zum Schutz von Arbeitsplätzen gemacht – was aber oft auf das Gleiche hinausläuft."

     

    Danke!

     

    Genau mit diesem Vorwand üben viele Großunternehmen und insb. Unternehmensverbände/Lobbies einen sehr starken Druck auf die Politik aus.

     

    Dann bekommen Sie Steuerfreiheit, Subventionen, staatliche Zuschüsse aus Steuergelder usw.

     

    Viele Unternehmen werden nach aussen arm dargestellt. Aber in Wirklichkeit werden Gewinne in Millionenhöhe verdeckt, verschleiert und ausgezahlt.

     

    Unser Bundesverfassungsgericht ist mit einem Politiker zu vergleichen der parteilos und vollkommen selbstlos ist, und ausschließlich zum Wolhe der Menschen handelt.

     

    Schon wieder eine Lüge bzw. Verleumdung des Volkes entdeckt. Das war übrigens unser Bundesverfassungsgericht, das die Auschwitzlüge unter Straffe gestellt hat.

  • Tja, wenn unser Staat mit dem eingenommenen Geld aus der Erbschaftssteuer etwas vernünftiges machen würde, wäre es ja gut.... Tatsächlich wird ein Großteil des Geldes irgendwo im Nirvana der in Deutschland viel zu groß dimensionierten Staatsbürokratie versickern. Wir haben eine Staatsquote von ca. 45% in Deutschland! (Mehr als doppelt so hoch wie in den kommunistischen Ländern China und Vietnam!) Was wir hier brauchen ist weniger Staat und eine vernünftige Verwendung der Steuergelder. Wenn das gewährleistet ist, dann kann man sich meinetwegen um eine Erbschaftssteuer kümmern.

    • @Nguyen:

      Vielleicht finden viele Menschen einen wirtschaftlichen Wohlstand wie ihn die skandinavischen Länder haben, reizvoller mit ihrer wesentlich höheren Staatsquote.

       

      Aber es hält Sie wahrscheinlich niemand ab, nach China oder Vietnam auszuwandern, wenn Sie meinen, dass da die bessere wirtschaftliche Situation auf Sie wartet.

    • @Nguyen:

      Zugegeben: Die "üblichen Verdächtigungen", nämlich Flughafen BER und Elbphilharmonie, stützen vordergründig Ihre These. Bei einem anderen Milliardengrab (aus meiner Sicht), nämlich "Stuttgart21", wird's schon schwieriger: Eine intellektuell wie auch immer geartete Mehrheit will den Stuss offenbar.

       

      Und ansonsten entscheiden SIE, wo wir "weniger Staat und eine vernünftige Verwendung der Steuergelder" brauchen? Halten Sie den Shitstorm, der danach auf Sie zukommt, aus?

       

      Die deutsche Staatsquote, zu der übrigens auch die Sozialabgaben zählen, mit der von China oder Vietnam (warum nicht gleich Katar oder Saudi-Arabien?) zu vergleichen, ist abenteuerlich. Und die deutsche "Staatsbürokratie" wird erfahrungsgemäß am heftigsten von denen angeprangert, die am lautesten schreien, wenn mangelnde Rechtsgrundlagen oder fehlende Kontrollen wieder mal einen Lebensmittel- oder sonstigen Skandal ermöglicht haben.

       

      Speziell mit der ERBSCHAFTSSTEUER hat Ihre Philippika übrigens nichts zu tun.

      • 1G
        10236 (Profil gelöscht)
        @Bitbändiger:

        "Die deutsche Staatsquote, zu der übrigens auch die Sozialabgaben zählen, mit der von China oder Vietnam (warum nicht gleich Katar oder Saudi-Arabien?) zu vergleichen, ist abenteuerlich."

         

        Und dabei wird oft "vergessen", dass die Staatsquote auch die Geldströme beinhaltet, die anderswo zum nichtstaatlichen Anteil der VW zählen (Sozialversicherungen). Was die so gelobte Effizienz des privaten Sektors in diesem Bereich betrifft, kann man das schon jetzt bei den Krankenversicherungen beobachten und in den nächsten Dekaden sicherlich bei der Altersvorsorge.

  • Das erschreckende an dem Urteil ist, dass überhaupt nicht berücksichtigt worden ist, dass dem Gesetzgeber auch anderen, nicht derart offenkundig ungerechte Wege offen stehen, um Arbeitsplätze zu schützen:

     

    Es müsste neben der direkten Bezahlung der Erbschaftssteuer bei Unternehmen einfach nur die Möglichkeit geben, auf Wunsch der Erben dem Staat eine stille Beteiligung am Unternehmen einzuräumen. Die Liquidität bleibt erhalten, das Unternehmen kann weiter fortgeführt werden wie bisher, nur von den zukünftigen Gewinnen nach Einkommenssteuer geht eben ein Teil an den Staat.

  • "Die Nachfahren von Unternehmern erben doch nicht nur das Unternehmen, sondern auch Häuser, Wertpapiere, Autos, Kunst und Schmuck...."

     

    Wie sich der kleine Christian das Unternehmerthum so vorstellt. Bin etwas rathlos.

    • @lichtgestalt:

      Ja so ist das, wer Selbständig ist, ist automatisch reich. Zumindest beim Stammtisch.

       

      Der einzige idiologische Quatsch in diesem Artikel ist die Phrasendrescherei über den reichen Unternehmer bzw. Unternehmererben. Es ist schon erstaunlich, wie man es schafft, in einem Absatz so viel Klischees abzudreschen.

       

      Das macht in der Tat wieder mal rathlos ;)

      • 1G
        10236 (Profil gelöscht)
        @John Doe:

        Ratlos macht auch die Ignoranz, dass (Zitat aus dem Gutachten des Bundesfinanzministeriums):

        "Zum begünstigten Vermögen gehören:

        ...Anteile an Kapitalgesellschaften bei

        einer Beteiligung von mehr als 25 %,

        wobei diese Beteiligungsgrenze auch

        durch Zusammenrechnen einzelner

        Beteiligungen erreicht werden kann".

        Soll heißen Quandts&Co könnten *steuerfrei* (oder mit 85% Nachlass) ihr Anteilvermögen weitervererben.

         

        Zum Schluss paar Gedanken aus dem sozialistischen Paradies USA:

        "Als die Steuer Anfang des 20. Jahrhunderts eingeführt wurde, warb selbst Stahlbaron Andrew Carnegie, auch ein legendärer Philanthrop, für sie. Er verstand sie auch als politische Maßnahme: Zu viel Geld in den Händen einer kleinen Oberschicht, fand er, bedrohe die Demokratie.

        Aktuelle US-Milliardäre wie Warren Buffett argumentieren ähnlich. Ohne eine solche Steuer, warnte der Anlage-König 2007 den US-Kongress, könne Amerika eine "dynastische Plutokratie" werden. Bill Gates Senior, Vater von Software-Mogul Bill Gates, sekundiert: "Eine Person, die in diesem Land reich wird, schafft das nicht alleine. Sie schafft es meistens aufgrund von Ressourcen, die von Steuern finanziert wurden - deswegen hat die Gesellschaft auch einen Anspruch auf einen Anteil ihres Vermögens in Form der Erbschaftsteuer."

        • @10236 (Profil gelöscht):

          Ich bin für Erbschaft- und Vermögensteuer, aber mich stört die simple Sicht von Christian Rath auf vererbbares Unternehmervermögen. Selbst Gesellschafter florierender, kapitalstarker Unternehmen müssen nicht zwingend über reichliches Privatvermögen in Form von „Häuser, Wertpapiere, Autos, Kunst und Schmuck....“ verfügen.

           

          Denn: Die von rot/grün unter Gerhard Schröder endlich durchgeführte Reform der Körperschaftsteuer, die für Kapitalgesellschaften (vulgo GmbH) eine Trennung in die (reduzierte) Körperschaftsteuer und in die Kapitalertragsteuer auf entnommene Gewinne zur Folge hatte, hat dafür gesorgt, dass mehr Kapital in den Unternehmen verbleibt. Kapital, mit dem investiert und gewirtschaftet wird. Privateigentum der Gesellschafter und späteren Erblasser, das aus entnommenen Gewinnen sich gebildet hat, soll natürlich zur Erbschaftsteuer herangezogen werden.

           

          Auch Unternehmen mit weniger als zwanzig Mitarbeitern können sinnvollerweise als GmbH geführt werden. Es ist die Veröffentlichungspflicht, die viele UnternehmerInnen von dieser Rechtsform abhält. Sie wollen sich nicht offenbaren. Stattdessen benutzen sie lieber die (aus meiner Sicht) windige Konstruktion von GmbH & Co. KG, die für FirmeninhaberInnen, bei passender Aufteilung in Komplementär-GmbH und KG, die Vorteile der geringen Körperschaftsteuer für die GmbH, das minimierte Haftungsrisiko der Komplementär-GmbH und die Nicht-Veröffentlichungspflicht der KG vereint.

          • 1G
            10236 (Profil gelöscht)
            @lichtgestalt:

            Diese simple Sicht hatte schon einen Päzedenzfall im Nachkrigsengland, wo die auf Churchill folgende Labourregierung den alten Landsherren (auch als Landwirtschaftsunternehmen) so auf die Substanz gegangen ist, dass dies den größten Ausverkauf der Kunstwerke (inkl. Schmuck) in der englischen Geschichte hatte.

            Und man sollte nicht vergessen, dass dies eine der Funktionen der modern verstandenen Erschaftssteuer ist - Besteuerung der Substanz, um gewaltige Vermögensunterschiede ein bisschen zu nivellieren. Im Zweifelsfalle, wenn man das gewinnbringende Unternehmen behalten möchte, müssen halt andere Vermögenswerte dran glauben. Ist natürlich alles die Sache der Freibeträge und des schützenwerten *produktiven* Vermögens. Die jetzige Regelung ist neben der Aussetzung der Vermögensteuer und der praktischen Halbierung der Kapitalertragsteuer ein Schritt in die falsche Richtung. mehr Investitionen, wie die Statistiken auch belegen, bringt es nicht.

  • Ja - leider muß ich zustimmen -

     

    Dank gerade Tagesschau

    weiß ich jetzt so in etwa -

    Die Neuregelung wurde kassiert

    bzw Zurück zu den Bäumen

    marsch marsch -

    Weil Unternehmen - die aber 90%

    der Betroffenen ausmachen -

    mit unter 20 Beschäftigten

    steuerlich sachwidrig ungleich behandelt werden;

     

    Eine erforderliche Neuregelung

    müsse ferner garantieren, daß die

    Sicherung von Arbeitsplätzen

    tatsächlich greift;

    Also schaug mer mal;)

  • Anstatt auch - wenigstens kurz - zu beschreiben, was dort überhaupt entschieden wurde, wird hier nur lamentiert :-(

     

    Wie soll ich nun anhand Ihres Kommentares feststellen, was Kosmetik und Ideologiepflege am aktuellen Urteil war?

     

    Gut, geh ich eben bei Fokus-Online schauen, was eigentlich los war ... hust ...