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DIE DREI FRAGEZEICHEN„Wir haben unsere Satzung“

WOHIN? Der Kriegsverbrecher Erich Priebke ist in Rom gestorben. Doch wo soll er beigesetzt werden?

taz: Frau Möser, der Vorsitzende der jüdischen Gemeinde in Rom schlägt vor, dass der frühere SS-Offizier Erich Priebke in seiner Geburtsstadt Henningsdorf beerdigt wird. Also bei Ihnen. Wie finden Sie das?

Ilona Möser: Wir haben von diesem Ansinnen aus der Zeitung erfahren. Es gibt hier kein Interesse, dass Erich Priebke in Henningsdorf beerdigt wird. Außerdem entspricht ein solches Vorhaben nicht unserer Friedhofsatzung.

Was muss man tun, um bei Ihnen liegen zu dürfen?

Laut Satzung muss man dafür entweder Einwohner der Stadt sein, ein besonderes Recht erworben haben oder hier verstorben sein, ohne dass herauszubekommen ist, wer man ist. Ein besonderes Recht hätte man zum Beispiel dann, wenn man hier eine Grabstätte erworben hat. Fast jede Gemeinde hat eine solche Satzung, denn niemand will einen Friedhofstourismus. Wenn ein Toter keine Angehörigen in einer Stadt hat, müsste nämlich die Kommune für die Kosten der Beerdigung aufkommen.

Hat nicht jeder Mensch ein Recht auf eine letzte Ruhestätte?

Sicher. Aber wir haben unsere Satzung. Und die wurde ja nicht extra wegen Herrn Priebke geschrieben. INTERVIEW: DAS

■ Ilona Möser ist die Sprecherin der Stadt Henningsdorf nordwestlich von Berlin

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