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Debatte EU-VerfassungIrische Kurzsichtigkeit

Kommentar von Daniela Weingärtner

Die EU-Verfassung wird zu Recht kritisiert. Was aber, wenn jetzt die kooperationsbereiten Länder ein neues Europa gründeten? Es ist Zeit für einen radikalen Neuanfang.

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3 Kommentare

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  • M
    Max

    Schade, dass die Kommentatoren der taz nicht verpflichtet sind, ihren Text ein zweites Mal zu lesen. Sonst hätte vielleicht auch Frau Weingärtner gemerkt, dass es oberflächlicher wie in ihrem Kommetar kaum noch geht. Flott geschrieben, offensichtlich allerdings nicht tiefer recherchiert.

  • DS
    Dirk Schumacher

    "1 Million Unterschriften wären ausreichend gewesen für ein Bürgerbegehren, mit dem man die Politik hätte zwingen können, ein Gesetz auf den Weg zu bringen. Angesichts von 480 Millionen EU-Bürgern ist diese Zahl schnell erreicht; das Bürgerbegehren hätte ein realistisches politisches Instrument werden können."

     

    Das vielgelobte europäische Bürgerbegehren ist nicht so gestaltet, dass es die Politik, sprich die EU-Kommission, zwingen könnte, ein Gesetz auf den Weg zu bringen. Es würde lediglich dazu führen, dass die Kommission sich mit dem Vorschlag beschäftigt. Es ist besser als gar nichts, aber eigentlich nur ein demokratisches Feigenblatt. Die scherwiegenden Demokratiedefizite des Lissaboner Vertrages kann es bei Weitem nicht aufwiegen.

     

    http://www.mehr-demokratie.de/fileadmin/md/pdf/volksentscheid/europa/2007-03-eu-booklet.pdf

  • DM
    Dr. Martin Weigele

    Was für ein Unsinn. Wer den Vertrag von Lissabon in einer die eigene Verfassung ablösenden Qualität unterschreibt - so wie auch Deutschland das beabsichtigt - begibt sich zurück auf ein feudalistisches Verfassungsniveau des 19. Jahrhunderts. Das habe ich im Detail hier anhand konkreter Paragraphen des Vertrages belegt:

     

    http://www.t-blog.de/hintergrunde/ausgewahlt-aus-dem-eu-vertrag-von-lissabon/

     

    Wann wird darüber endlich auch in der Presse diskutiert, statt weiter Eurobabble zu verbreiten?