: Doch kein schneller Freispruch
SACHSENSUMPF Der Staatsanwalt befragt weitere Zeugen
Der Berufungsprozess am Landgericht Dresden gegen zwei im sogenannten Sachsensumpf recherchierende Journalisten wird sich länger hinziehen als erwartet. Statt der bereits in Aussicht stehenden Plädoyers wurden am Montag zwei weitere Polizeibeamte als Zeugen gehört. Die beiden Kriminalkommissare ermittelten wegen möglicher Leipziger Verfilzungen in den 90er Jahren. Laut Staatsanwaltschaft wurde ihnen durch die Angeklagten übel nachgeredet.
Der Vorsitzende Richter Martin Schultze-Griebler hatte in der vergangenen Woche schriftlich seine vorläufige Rechtsauffassung bekundet, dass sich die inkriminierten beiden Medienartikel im Rahmen der zulässigen Verdachtsberichterstattung bewegten. Er sehe deshalb keine Möglichkeit einer Verurteilung wie in erster Instanz. Das Urteil mit einem wahrscheinlichen Freispruch schien nahe.
Schultze-Griebler gab jedoch dem Antrag des Staatsanwalts statt, mindestens noch den Leipziger Polizisten als Zeugen zu laden und weitere Dokumente in die Beweisaufnahme einzuführen. Daraufhin sahen sich die beiden Verteidiger gezwungen, auch an ihrer ursprünglichen Zeugenliste festzuhalten, um die Möglichkeit einer Revision nicht zu gefährden. Eine solche Option dürfe nicht an Verfahrensmängeln scheitern, sollte es wider Erwarten nicht zu einem Freispruch kommen, sagte Rechtsanwalt Ulf Israel. MICHAEL BARTSCH
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