Hetze in Online-Netzwerken: Facebook muss nicht filtern
Justizminister Maas hat das geplante Gesetz gegen Hass in Online-Netzwerken an einem zentralen Punkt entschärft. Und er stärkt die Nutzerrechte.
Vor zwei Wochen hatte Justizminister Heiko Maas (SPD) den Entwurf für ein Gesetz zur besseren Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken vorgestellt. Er konkretisierte die Pflicht von Portalen wie Facebook, rechtswidrige Inhalte zu löschen, sobald sie davon erfahren.
Maas will vorschreiben, dass „offensichtlich rechtswidrige“ Inhalte binnen 24 Stunden zu löschen sind und andere rechtswidrige Inhalte binnen sieben Tagen. Wenn dieses Löschmanagement nicht gut funktioniert (also nicht in jedem Einzelfall), kann das Bundesamt für Justiz ein Bußgeld bis zu 50 Millionen Euro verhängen.
Auf Wunsch anderer Ministerien hat Maas nun mehrere Änderungen vorgenommen. Die wichtigste betrifft den Verzicht auf Upload-Filter. Facebook ist also nicht mehr verpflichtet, Filter einzurichten, mit denen das erneute Hochladen eines beanstandeten rechtswidrigen Inhalts verhindert wird. Es bleibt aber dabei, dass Facebook alle bereits verbreiteten Kopien eines rechtswidrigen Eintrags löschen oder blockieren muss.
Auskunftsanspruch gegenüber Telemediendiensten
Die Anforderungen für das Löschmanagement sollen künftig jedoch mehr Delikte betreffen. Ursprünglich ging es nur um Hassdelikte wie Beleidigung und Volksverhetzung sowie strafbare Falschinformationen. Nun sollen die Netzwerke auch verpflichtet werden, terroristische, kinderpornografische und pornografische Inhalte binnen der Fristen zu löschen.
Die dritte Änderung hat mit dem Löschmanagement der Netzwerke nicht direkt zu tun. Hier soll betroffenen Bürgern ein Auskunftsanspruch gegenüber Telemediendiensten gegeben werden, wenn dort ihre Persönlichkeitsrechte verletzt wurden. Das kann neben sozialen Netzwerken zum Beispiel auch Ärzte- und Hotelbewertungsportale betreffen. Künftig kann der Betroffene gerichtlich vom Mediendienst Auskunft über die Person verlangen, die ihn falsch oder beleidigend angeschwärzt hat.
Soweit der Hetzer sich aber nur unter Pseudonym angemeldet hat, muss der Mediendienst nur dieses herausgeben. Es gibt keinen Anspruch, die IP-Adresse zu erhalten, um damit den Internetanschluss des Hetzers zu identifizieren. Deshalb müssen sich wohl auch Antifa-Aktivisten nun keine Sorge machen, dass Nazis auf diesem Weg ihr Schutz-Pseudonym auskundschaften können.
Das Justizministerium hat den geänderten Gesetzentwurf am Montag der EU-Kommission notifiziert. Diese hat drei Monate Zeit zur Stellungnahme. Das Gesetz kann also frühestens Ende Juni im Bundestag beschlossen werden. Weitere Änderungen am Entwurf sind unwahrscheinlich, weil die Verabschiedung vor der Bundestagswahl dann kaum noch möglich wäre.
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