Arbeitsrecht in Griechenland: Maulkorb für Gewerkschaften
Griechenland verbietet freie Tarifverhandlungen und verstößt damit gegen die europäische Grundrechte-Charta. Die Troika macht Druck und will Löhne senken.
BERLIN taz | Der europäische Druck zu weiteren Sanierungsschritten in Griechenland wird immer größer. Dabei werden nicht einmal die unveräußerlichen Sicherheiten der EU-Grundrechtecharta geschont. So hat das griechische Parlament vor Kurzem die freien Tarifverhandlungen zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern vorläufig verboten - eine Maßnahme, die in Deutschland kaum vorstellbar ist.
Neue Tarifverträge, die höhere Löhne beinhalten könnten, sind nach den Beschlüssen von Regierung und Parlament in Griechenland bis auf Weiteres nicht mehr möglich. Dieses Verbot gilt allerdings nur für kollektive Lohnvereinbarungen. Individuelle Verträge zwischen einzelnen Arbeitnehmern und Firmen sind weiter gestattet.
Die Maßnahme soll dazu dienen, das Lohnniveau in der griechischen Wirtschaft insgesamt zu senken. Unter anderem die Bundesregierung drängt darauf, die Löhne zu kürzen, um die griechischen Unternehmen "wettbewerbsfähiger" zu machen. Soll heißen: Wenn die Betriebe geringere Lohnkosten haben, können sie ihre Produkte leichter auf dem Weltmarkt verkaufen. Dadurch nähme der griechische Staat mehr Geld ein und bräuchte weniger Kredite.
Die Troika aus EU-Kommission, Europäischer Zentralbank und Internationalem Währungsfonds will die Löhne so lange einfrieren, bis die Arbeitslosigkeit auf 10 Prozent zurückgegangen ist.
Auf deutsche Verhältnisse übertragen würde dies bedeuten, dass der Bundestag ein Gesetz verabschiedete, mit dem er beispielsweise der IG Metall und dem Branchenverband Gesamtmetall verböte, die nächste Tarifrunde zu eröffnen. Freie Lohnverhandlungen gehören zum Grundbestand der Demokratie. Deswegen ist der Deutsche Gewerkschaftsbund äußert skeptisch, was die griechische Sanierungsstrategie betrifft.
So sagt Thorsten Schulten von der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung: "Dass der durch einen nationalen Tarifvertrag festgelegte Mindestlohn in Griechenland gekürzt wird und außerdem die Tariflöhne nicht mehr frei verhandelt werden können, sind eindeutige Eingriffe in die Tarifautonomie. In Bezug auf die EU-Charta der Grundrechte kann man dies als Rechtsbruch qualifizieren." Artikel 28 der Grundrechtecharta enthält das Recht auf freie Tarifverhandlungen - sie sind somit ein Rechtsgut, das niemals beschnitten werden darf.
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