AfD fordert Betäubung von Schlachttieren: Tierschutz als Deckmantel

Niedersachsens AfD fordert ein Verbot betäubungsfreier Schlachtungen. Tierschutzverbände finden das gut, die anderen Parteien islamfeindlich.

Demonstrant im Kuh-Kostüm

Ambivalent: Dieser Demonstrant könnte ein Tierschützer oder ein AfDler im Kuh-Fell sein Foto: dpa

HANNOVER taz | Die AfD in Niedersachsen hat sich den Tierschutz auf die Fahnen geschrieben. Im Landtag forderte die Fraktion am Donnerstag in einem Antrag ein Verbot des „betäubungslosen Schlachtens in Niedersachsen“. Eine Forderung, die viele Tierschützer unterstützen. Dass der Antrag allerdings von der AfD eingebracht wurde, bringt die Verbände in einen Zwiespalt. Darf man einen Antrag der Rechtspopulisten unterstützen?

Die AfD-Fraktion fordert, dass „Angehörige des islamischen Glaubens“ zukünftig keine Ausnahmegenehmigungen für diese Form der rituellen Schlachtungen mehr erhalten sollen. Tötungen ohne Betäubung seien „eine besonders grausame und archaische Methode“.

„Zwar gilt gleichzeitig auch das Prinzip der Religionsfreiheit, diese muss hier aber nach Ansicht der AfD-Fraktion aus moralisch-zivilisatorischen Gründen hinten anstehen“, heißt es in dem Antrag. Dulde man die Praxis, sei das „ein Einfallstor für weitere religiös motivierte Praktiken, die in unserem Kulturraum zu verschärften Konflikten mit den hier akzeptierten Werten und Verhaltensweisen führen würden.“

Auch Angela Dinter von der Organisation Pro Vieh findet, dass Schlachtungen ohne Betäubung „an Grausamkeit nicht zu überbieten“ seien. „Das Tier wird auf den Rücken gedreht“, sagt sie. „Dann wird ihm die Kehle aufgeschnitten.“ Es sei mehr als wahrscheinlich, dass dabei neben der Schlagader auch die Luftröhre verletzt werde und das Tier an seinem Blut ersticke.

Rassistische Ressentiments vermutet

Dinter ist deshalb für ein Verbot. Den Antrag der AfD sieht die Tierschützerin jedoch als „politischen Konflikt, in den wir gar nicht reingezogen werden wollen.“ Eine Zusammenarbeit mit der AfD ist für die Pro-Vieh-Referentin „undenkbar“. „Wir sind Tierschützer. Mit rassistischen Vorbehalten hat das nichts zu tun.“

Und genau solche Ressentiments sieht Dinter im Antrag der AfD. Man könne sich nicht für Tiere einsetzen, wenn einem Menschen egal seien: „Entweder man hat ein Herz, oder man hat eben keins.“

Auch Dieter Ruhnke, der Vorsitzende des Deutschen Tierschutzbundes in Niedersachsen, kennt diesen Konflikt. Der Antrag der AfD gehe um „die Begrenzung der Religionsfreiheit“, sagt er. Der Tierschutz sei nur der Deckmantel. „Das lehnen wir ab.“

Schächten bezeichnet eine rituelle Schlachtung von Tieren in manchen Religionsgemeinschaften, vor allem dem Judentum und dem Islam.

Rinder oder Schafe werden mit einem Kehlschnitt und traditionell ohne vorherige Betäubung getötet, weil das Tier zuvor nicht verletzt sein darf.

Mittlerweile akzeptieren viele Islamwissenschaftler eine Elektrobetäubung, da das Tier nicht wie durch einen Bolzenschuss verletzt oder getötet wird.

In Deutschland ist das Schächten nur mit einer Ausnahmegenehmigung erlaubt. Ein Tierarzt muss bei der Schlachtung anwesend sein und das Tier im Notfall sofort betäuben.

Die Schlachtkapazität muss im Verhältnis zur Mitgliederzahl der Gemeinde stehen. Es werden nur so viele Tiere geschächtet, wie gegessen werden können.

Auch er unterstütze jedoch ein Verbot des Schlachtens ohne Betäubung. Eine Vielzahl von Religionsgemeinschaften betäube seine Tiere schon heute bei rituellen Schlachtungen.

So hält etwa der türkische Islamverband Ditib das Fleisch auch dann für halal, also nach islamischem Recht erlaubt, wenn die Tiere zuvor mit Elektroschocks betäubt wurden. „Wir müssen uns den Gesetzen des Landes, in dem wir leben, anpassen“, sagt Emine Oğuz, Ditib-Geschäftsführerin in Niedersachsen.

Schächten auch unter Muslimen strittig

Dennoch seien die Schlachtungen ein „sehr strittiges Thema“. „Es gibt auch die Meinung, dass die Tiere unter einem Elektroschock mehr leiden als unter einer professionell ausgeführten Schächtung“, sagt Oğuz.

Den Antrag der AfD empfindet sie als diskriminierend. „Sie gehen davon aus, dass diejenigen, die das betäubungsfreie Schächten befürworten, nicht zivilisiert sind.“ Zudem hätte die Fraktion, wenn sie so einen Antrag einbringe, auch einmal mit den Religionsgemeinschaften über die Praxis sprechen müssen, sagt Oğuz.

Ähnlich sahen das die Abgeordneten der anderen Parteien am Donnerstag im niedersächsischen Landtag, bevor sie den Antrag in den Landwirtschaftsausschuss verwiesen. „Dieser Antrag offenbart ausschließlich Ihre Ausländerfeindliche Gesinnung und ist ein Frontalangriff auf die Religionsfreiheit“, sagte der FDP-Abgeordnete Hermann Grupe in Richtung der AfD-Fraktion.

Auch der grüne Abgeordnete und frühere Landwirtschaftsminister Christian Meyer hält den Vorstoß der AfD für islamfeindlich. Der Antrag richte sich explizit gegen Muslime. Juden würden nicht erwähnt. „Es ist außerdem verfassungswidrig. Die Religionsfreiheit kann man nicht hintanstellen“, sagte er der taz. Die Mehrheitsgesellschaft könne zwar Tierschutzauflagen erlassen, nicht aber Religionsgemeinschaften an ihrer Religionsausübung hindern, sagt Meyer.

Kaum Schächtungen in Niedersachsen

Angela Dinter von Pro Vieh geht das nicht weit genug. Sie hätte sich von den Grünen einen Antrag für ein Verbot betäubungsfreier Schächtungen gewünscht. „Dummerweise kommen von der AfD gerade gute Anfragen zum Tierschutz. Da müssen sich die anderen Parteien mehr anstrengen“, sagt Dinter.

Groß ist die Zahl der betäubungslosen Schächtungen in Niedersachsen nicht. Das Landwirtschaftsministerium gibt an, dass in den vergangenen Jahren jeweils eine einzige Genehmigung für eine Schlachtung ohne Betäubung ausgesprochen wurde – zum islamischen Opferfest. Die Schlachtung „erfolgt dann auf einem zugelassenen Schlachthof unter Aufsicht eines Tierarztes“, sagt Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast (CDU).

Ein grundsätzliches Verbot sei rechtlich ausgeschlossen. Sie begrüße es daher, „dass von vielen Muslimen die Betäubung inzwischen als konsequente Weiterentwicklung der traditionellen Schlachtvorgaben verstanden wird“.

Angela Dinter verweist noch auf einen weiteren Fakt: Bei den Schächtungen handele es sich um eine verschwindend geringe Zahl – im Gegensatz zu massenhaften Fehlbetäubungen in normalen Schlachthöfen. „Da müssen wir uns an die eigene Nase fassen und diese Zustände abstellen.“

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