Kommentar Ermittlungen Netzpolitik.org: Überfällige Notbremsung
Warum wurden die Ermittlungen erst jetzt eingestellt? Das war überfällig. Ein Ziel hat der Staat weiter im Visier: potentielle Whistleblower.
I n lapidaren Worten erklärt der Generalbundesanwalt, dass die Ermittlungen gegen Netzpolitik.org eingestellt würden. Der Generalbundesanwalt teile die Einschätzung des Bundesjustizministers, dass es sich bei den weitergegebenen Informationen nicht um Staatsgeheimnisse gehandelt habe, und sei außerdem der Ansicht, dass die „Voraussetzungen für die subjektive Tatseite“ nicht gegeben sei, also beispielsweise das Motiv der „Begünstigung einer fremden Macht“ und die willentliche Herbeiführung eines „schweren Nachteils für die äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland“.
Das heißt, dass die Bundesanwaltschaft innerhalb von nicht einmal zwei Wochen ihre Auffassungen in Sachen Landesverrat zumindest in der öffentlichen Sprachregelung ins absolute Gegenteil verkehrt hat. Sogar seinen Rausschmiss hatte der Generalbundesanwalt Harald Range provoziert, als er dem Bundesjustizminister nicht ganz zu Unrecht öffentlich vorwarf, das Verfahren aus politischem Opportunismus zu verhindern – und jetzt mag seine Behörde kein Motiv und kein Staatsgeheimnis mehr erkennen. Warum erst jetzt?
Die Sorge in Berlin, Köln und Karlsruhe dürfte sein, dass der öffentliche Druck auf Verfassungsschutz und Innenministerium so weit ansteigen könnte, dass Range nicht der einzige bleiben würde, der den Kopf hinhalten muss. Mitten im Sommerloch, noch dazu bei einem Angriff auf Journalisten und Pressefreiheit, braucht es keine besonders ausschweifende Fantasie, um eine ganze Phalanx von Recherchen, Enthüllungen und bitterbösen Kommentaren von der Tagesschau bis zur Süddeutschen Zeitung gen Sicherheitsapparat rollen zu sehen.
Dass Justizminister Maas seinen Bundesanwalt zurückpfiff und schließlich entließ, war die erste Notbremse – die eilige Einstellung des Verfahrens soll nun endgültig den Druck aus dem Kessel nehmen. Jetzt gilt es für die Bundesregierung und das ihr beigeordnete „Team Staatssicherheit“ wieder, in einem Nebel der Unverbindlichkeiten, Erinnerungslücken und mangelnden Zuständigkeiten zu versinken – genauso wie wir die Beamten und Politiker aus den Untersuchungsausschüssen zu den Skandalen um NSU und NSA kennen.
Ziel erreicht: Whistleblower eingeschüchtert
Ob ihnen das jedoch gelingt, liegt zum Glück nicht allein in ihrer Hand, sondern auch in der einer kritischen und aufmerksamen Öffentlichkeit. Diese muss mit Nachdruck die längst fällige Aufklärung über den bar jeder Kontrolle und Aufsicht operierenden Sicherheits- und Geheimdienstapparat verlangen.
Nötig ist das nicht zuletzt deshalb, da zumindest eines der ursprünglichen Ziele des Ermittlungsverfahrens vorläufig erreicht ist: die Einschüchterung potentieller Whistleblower. Auf diese besteht weiterhin ein erheblicher Verfolgungsdruck, egal, wie berechtigt das Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit an den von ihnen mitgeteilten Vorgängen ist.
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