piwik no script img

Freispruch von Kroatiens Gotovina„Kriegsverbrechen nicht bewiesen"

Zwei kroatische Ex-Befehlshaber wurden in Den Haag überraschend freigesprochen. Rechtsprofessor Ambos sieht darin keine Kehrtwende im Völkerrecht.

In Serbien protestieren nationalistische Demonstranten gegen die Freilassung von Ante Gotovina. Bild: dapd
Christian Rath
Interview von Christian Rath

taz: Herr Ambos, Sie waren Mitglied im kroatischen Verteidigungsteam. Hat sie der Freispruch für Gotovina und Markac überrascht?

Ambos: Ja, sehr. Noch nie hat die Appellationsinstanz des Jugoslawien-Gerichtshofs ein Urteil der ersten Instanz völlig aufgehoben und für falsch erklärt. Bisher wurden allenfalls die Schuldvorwürfe geändert und die Strafen gemildert.

Wie war das ursprüngliche Urteil begründet worden?

Die erste Instanz hatte angenommen, die kroatische Armee habe in der Operation Sturm 1995 den serbischen Bevölkerungsteil der Krajina vertreiben wollen. Zur Einschüchterung habe die kroatische Armee Städte willkürlich bombardiert und Verbrechen an der serbischen Zivilbevölkerung - die es unstreitig gab - geduldet.

Warum wurde dieses Urteil nun praktisch auf den Kopf gestellt?

Die Appelationsinstanz hat es nicht als erwiesen erachtet, dass die Beschießung der Städte Kriegsverbrechen darstellten. Während die erste Instanz alle Artillerietreffer, die ein militärisches Ziel mehr als 200 Meter verfehlten, als Belege für Kriegsverbrechen sah, erklärte nun die zweite Instanz, diesen 200-Meter-Maßstab für völlig unbrauchbar. Solche Abweichungen könnten viele Gründe haben, zum Beispiel Wind und Wetter; deshalb mache ein solch abstrakter Maßstab keinen Sinn.

Bild: Archiv
Im Interview: KAI AMBOS

47, ist Professor für Strafrecht und internationales Strafrecht an der Uni Göttingen. In Den Haag war er Teil des achtköpfigen Verteidigungsteams der Angeklagten Ante Gotovina und Mladen Markac.

Das heißt, es hat bei den Bombardements keine kroatischen Kriegsverbrechen gegeben?

Nach Ansicht der Richtermehrheit lässt sich das jedenfalls nicht beweisen. Deshalb musste im Zweifel für die Angeklagten entschieden werden. Wir sind hier in einem Strafprozess, wo der Angeklagte nur verurteilt werden kann, wenn kein vernünftiger Zweifel an seiner Schuld besteht.

Freispruch für Kroaten

Das Jugoslawien-Tribunal in Den Haag hat am Freitag den früheren kroatischen General Ante Gotovina und den kroatischen Ex-Polizeikommandeur Mladen Markac überraschend freigesprochen. In der ersten Instanz waren sie im März 2011 noch wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu Haftstrafen von 24 und 18 Jahren verurteilt worden. Sie waren 1995 bei der Wiedereingliederung der Region Krajina an Kroatien in zentralen Rollen aktiv. Die mehrheitlich serbisch bewohnte Krajina war ab 1991 von serbischen Freischärlern von Kroatien abgespalten worden.

Und der Vertreibungsplan?

Ein gemeinsames kriminelles Unternehmen, die serbischen Bevölkerungsteile zu vertreiben, ist nach Ansicht der Appelationsinstanz auch nicht bewiesen worden. Denn das Protokoll des insoweit einzig relevanten Regierungstreffens mit Präsident Tudjmann ist nicht eindeutig und die angeblich willkürlichen Bombardements, der vermeintliche Beleg, haben nach Ansicht der Richtermehrheit ja nicht stattgefunden.

Ist das eine Kehrtwende im Völkerstrafrecht?

Nein, im Gegenteil. Der 200-Meter-Standard war eine Erfindung der ersten Instanz, die nun zu Recht wieder verschwinden wird. Ob Kriegsverbrechen vorliegen, kann eben nicht so schematisch entschieden werden.

Ist damit auch die kroatische Offensive in der Krajina rehabilitiert?

Dass die Rückeroberung der Krajina völkerrechtlich zulässig war, war immer klar. Es ging vor Gericht nicht um das Ob, sondern lediglich um das Wie, ob also das Kriegsrecht eingehalten wurde.

Erging das neue Urteil einstimmig?

Die 200-Meter-Regel wurde einstimmig als unhaltbar abgelehnt. Die FreisprÜche waren aber mit drei zu zwei Richterstimmen denkbar knapp. Die zwei Richter der Minderheit sahen auch ohne 200-Meter-Regel noch genügend Belege für kroatische Kriegsverbrechen. Die kroatische Regierung sollte deshalb das Urteil auch nicht überinterpretieren.

Die Legitimität des Jugoslawien-Tribunals in Serbien wird weiter sinken?

Die Akzeptanz war vorher schon minimal und auf solche politischen Erwägungen kann es bei einem Strafrechtsurteil auch nicht ankommen.

Früher waren Sie in der „Kampagne gegen die Straflosigkeit“ aktiv, heute verteidigen Sie Generäle. Wie passt das zusammen?

Das ist kein Widerspruch. Früher ging es darum, eine internationale Gerichtsbarkeit für völkerrechtliche Verbrechen einzuführen. Jetzt haben wir sie und sie wird nur Akzeptanz finden, wenn rechtsstaatliche Regeln für ein faires Verfahren dabei sehr ernst genommen werden. Dazu gehört auch die Unschuldsvermutung und das Recht auf effektive Verteidigung, für die ich mich in diesem Prozess eingesetzt habe.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen

Mehr zum Thema

16 Kommentare

 / 
  • L
    libertas

    die croaten, bosnier macedonier, ind alle anderen betroffenen haten vollkommen recht sich zu beschützen und die die die angegriffen habne, miot allen möglichen mitteln zu bekämpfen! ganz genau so, wie die menschen sich in belgrad beschützt haben, als die allierten die angegriffen haben! Die croaten aus raina wurden durch serbische armee vertrieben und am schlimmste viele panzerwagen und freiwilligen fuhren aus belgrad los und das wurde auch in tv gezeigt! also der gegner stand schon fest. dieser gegner bombardiete dubrovnik, zadar, und kumrovac der nicht so weit voin zagreb liegt....und zeigte sein vorhaben. die croaten hatten vollkommen recht sich mit allen mitteln zu beschützen!

    keiener von den oben genannten staaten hat serbien angegriffen oder freiwillige dort hin geschickt.

     

    mehr gibts dazu nicht zu sagen, die länder drum herum waren nie serbisch! und wenn dann waren die auch croatisch, türkisch, italiänisch und sogar österreichisch...

     

    das wir uns verstehen

     

    mfg

  • A
    Ana

    Ich danke allen Richtern für Ihre ehrliche Arbeit. Es ist gut zu wissen das zwei unschuldige Menschen freigelassen worden sind. Jeder Krieg ist schrecklich und endet schrecklich das ist klar und ich hoffe sowas kommt nie wieder in einem Land vor. Ich weiss von vielen deren General Ante Gotovina war das die gerade von ihm als herzlichen Menschen geredet haben.Er soll immer gesagt haben jeder Mensch hat ein gutes Herz egal wer er ist. Nie hat er gesagt oder befohlen jemanden zu töten, genauso hat er immer gesagt klaut keinem sein Hab und Gut. Deshalb freue ich mich um so mehr das er freigesprochen wurde. Er wurde verurteilt auch wegen der Stadt Knin das eine Stadt in Kroatien ist und wo die Serben kamen und daraus Großserbien machen wollte. Jeder Mensch würde sein Eigentum beschützen wollen aber auf einer sauberen Art und Weise. Die Serben die dort gelebt hatten sind shon vor dem Eingriff weggegangen. Die Serben aber haben in Vukovar Menschen aus Krankenhäuser abgeschleppt die in einem Riesenstall gebracht und alle 260 Menschen dort umgebracht. Sowas nenne ich abscheulich und Menschenunwürdig. Also ich danke Gott das alle diese Richter so geurteilt haben und nicht wie in der ersten Instanz ohne 100% Beweismittel.Ich danke das es noch solche gerechte Menschen gibt.

  • H
    hansi

    In der abweichenden Meinung des Richters Agius wird als Argument, dass es sich auch ohne 200-m-Regel, um nicht-selektives Feuer handeln sollte, folgendes angegeben:

    Seite 9:

    am 4 und/oder 5 Aug. 95 hätte die HV zumindest *4 Projektile* abgefeuert welche *in nächster Nähe* zum Krankenhaus Knin eingeschlagen seien, 450 m vom nächstgelegenen militärischen Ziel

    *1 Projektil* soll *in der Nähe* des Friedhofs, 700 m vom nächsten Ziel eingeschlagen haben.

    anderswo sollen 50 Projektile 300 bis 700 meter ausserhalb von Militärischen zielen gefallen sein.

    Als inkriminiernd werden 3 Einschläge in Felder (?) aufgezählt.

     

    Ich deute das als Bestätigung, dass weder Krankenhaus, noch Friedhof noch eine andere wichtige zivile oder kulturelle Einrichtung, direkt getroffen wurde.

     

    Jetzt sehen Sie mal, um nur zwei Beispiele zu nennen, auf youtube ein Video vom zerstörten Krankenhaus von Vinkovci an: "Vinkovci Hospital 1992"

    oder eine Hubschrauberfahrt über Vukovar: "Requiem for Vukovar" nach geschätzten 6 *Millionen* Projektilen

     

    Wenn Knin nicht-selektiv beschossen wurde, wie soll dann das qualifiziert werden?

     

    Aber kein einziger Militär wurde dafür zur Rechenschaft gezogen. Dabei gibt es dutzende solche Beispiele.

    Soweit mir bekannt wurden nur ein Oberst und ein Major verurteilt und zwar wegen eines Massakers an 260 Personen, zu 20 bzw 10 Jahren Haft.

  • M
    Michael

    Wer Herrn Ambos von früher her kennt muss sich doch sehr wundern, wie jemand wie er, jetzt Kriegverbrecher verteidigt.

    Damit wird alles, was er früher gesagt hat unglaubwürdig und alles erscheint in einem neuen Licht.

    Geht es ihm am Ende nun um ihn selbst?

     

    In der TAZ hätte das viel stärker problematisiert und hinterfragt werden sollen!

  • G
    Günther

    Mundaka zählt wild alle Orte der Kriegsverbrechen in Ex-YU auf. Anscheinend möchte er, dass die "geringeren" Kriegsverbrechen im Lichte von Vukovar, Srebrenica und Sarajevo verharmlost werden. Niemand hat hier Zweifel geäußert, dass Serben, -nein falsch-, dass serbische Kriegsverbrecher und -profiteure den Krieg begonnen haben und auch die meisten Verbrechen gegangen haben.

    Dies rechtfertigt nicht, auch nicht mit irgendeiner idiotischen Entfernungsregel, das Vorgehen in der Krajina. [Zumal die Kroaten sich gern als das zivilisierteste Volk in Ex-YU umschreiben.] Die Bewohner dieser Region waren Serben, die, das stimmt, blind Agitateuren aus Serbien gefolgt sind, die aber auch NIE(!) als kroatische Staatsbürger vom Tudjman-Regime anerkannt wurden, obwohl sie dort seit Jahrhunderten gelebt haben. Welche Definition von kroatischem Staatsbürger hatten denn die Tudjman-Schergen? [Ja, ja, ich kenne das Argument, dass die "bösen" Österreicher sie dort haben siedeln lassen, aber sie haben in diesen Jahrhunderten auch Kroaten geschützt; schließlich hieß die Gegend Vojna Krajina."Militärgebiet"] Nach/Während Oluja kam es zu einer ethnischen Säuberung/Vertreibung. --und davon will Gotovina und Co. nichts gewusst haben? Sie haben auch nicht den Ansatz eines Schutzes der Zivilbevölkerung geleistet. -Verteibung ist immer ein Verbrechen- Dies kann nicht nur für einzelne Völker in Europa gelten und für die Anderen nicht!

    Die Kroaten sollen ihre Unabhängigkeit feiern, aber auch zu ihren Schandtaten stehen und dafür gerade stehen. Auch was Björn hier sagt, entspricht der Wahrheit: Dazu gibt es sogar ein von kroatischen Kämpfern selbst gedrehtes Doku-Video.

    ---Überhaupt hätte ich mir für Ex-YU eine Kommission der Wahrheit gewünscht... Warum die wohl nicht gebildet wurde?!

  • S
    Scout

    Für mich ist das ganze UN Tribunal in Den Haag eine Lachnummer. Es wird und wurde dort noch nie mit gleichen Maßen gemessen. Wo sind denn die Anklagen gegen einige Generäle und Verantwortliche der USA, die in Ihren Kriegen so machen Befehl gegen die Menschlichkeit, wenn man in einem Krieg überhaupt von Menschlichkeit sprechen kann, erteilt haben.

  • PJ
    paul j. sturm

    das ein verbrechen an der serbischen bevölkerrung passiert ist streitet keiner ausser die kroaten ab..... und die doppelmoral der richer die aus politischen oder finanziellen gründen freisprechen ist hier nicht zu übersehen.... was für eine von diesem showgericht verurteilte kriegsverbrecherin biljana plavsic die nie eine waffe hatte galt gilt nicht für einen kriegsherren gotovina oder markac .... jeder serbische general war vom gericht mit der begründung "eure leute waren es, und sie sind der kopf" zur langjährigen haft verurteilt ..... und ein gotovina wird freigelassen obwohl man in den tonaufnahmen von brioni deutlich hören kann wie der damalige kroatische president tudjman befiehlt "die serben müssen alle verschwinden" was dann auch passierte. und wenn ich noch irgendwo das wort europäische werte lese oder höre werd ich immer an diesen verlogenen und heuchlerischen freispruch denken.

  • 1
    112.

    Das ist endlich mal ein Artikel bei dem sich das lesen lohnt!

    Ich habe in den vergangenen Tagen gefühlte 1000 Artikel zu dem Thema gelesen. Bei manchen könnte man den Eindruck bekommen das Slobodan Milosevic noch postmortem für den Friedensnobelpreis vorgeschlagen wird!!!

    Fakt ist einfach das die Kroaten nach der jahrelangen Belagerung von serbischen Truppen das eigene Land zurück erobert haben. Ich lese ständig vom Kriegsverbrecher Gotovina. Und von Fakten die dies belegen?! Was genau sind denn diese Fakten? Das Zivilisten bei dieser Aktion ums Leben kamen ist unbestritten. Aber nicht die Anordnung dessen durch Gotovina und Markac. Dieser hatte sich nachweislich (durch Videoaufnahmen belegt) ausdrücklich die Verschonung von Zivilisten angeordnet. Man muss bedenken das bei der jahrelangen Belagerung hunderte Kroaten (zivilisten) in Skabrnja, Bruska, Nadin, Vukovar u.s.w exikutiert wurden.

    Das einige dieser Opfer der Oluja auf serbischer Seite aus Rache getötet wurden ist glaube ich jedem klar. Wichtig ist allerdings das es NICHT angeordnet wurde!! Die wahren Täter müssen gefunden werden das ist selbstverständlich. Daher sind diese beiden Generäle unschuldig.

    Ich verstehe den Aufschrei über diese Sache sowiso nicht. Das ein verurteilter Kriegsverbrecher (Sljivancanin) heute seelenruhig durch Belgrad spaziert interessiert doch auch niemanden.

    Den Serben ist natürlich daran gelegen den "Schuldkuchen" zu verteilen.

    Und die deutschen Medien helfen fleissig mit...

  • M
    mundaka04

    Das Gericht hat richtig entschieden. Wieso sollten für die Kroaten plötzlich völlig neue Regeln der Kriegsführung gelten? Hallo, wir reden hier von einer Armee, die sich in den 90ern allen Schrott aus den ehemaligen sozialistischen Ländern zusammengekauft hat und nicht von einer High-tech-Armee, die wie die Israelis ihre Raketen computergesteuert durch Gebäude, Fenster, und Türen auf ihr Ziel lenkt. 200 Meter Abweichung bei alten, konventionellen Waffen ist praktisch unvermeidbar. Mal ganz davon zu schweigen, dass die Krajina-Serben ihre Stellungen auch inmitten ziviler Objekte hatten.

    Und außerdem, laut dieser 200m-Regel, wie viele Zivilisten haben denn dann die Deutschen in Afghanistan auf ihrem Gewissen? Oder deren Verbündete? Ach ja stimmt, dort wird ja einfach gleich ein komplett falsches Dorf anvisiert und beschossen oder einfach eine Hochzeitsgesellschaft für eine Talibankarawane gehalten und ausgelöscht. Wo bleibt HIER die 200m-Regel?

    Und ihr, Günther und „neutraler“, googelt mal Vukovar, zieht euch die Bilder oder Videos rein und vergleicht diese mit Bildern des von den Kroaten zurückeroberten Knin. Googelt auch ruhig mal paar Bilder von der Belagerung Sarajevos, von Körperteilen, die auf den Märkten herumliegen und ähnlichen Blutbädern. Und dann sucht mal solche Bilder aus Knin. Werdet ihr die finden?

    Das von Carla del Ponte frei erfundene „übermäßige Bombardement“, das General Gotovina vorgeworfen wurde, galt übrigens offenbar nicht für die serbischen Generäle, die Vukovar dem Erdboden gleich machten.

  • BE
    Björn Eriksson

    Nachdem die kroatischen paramilitärischen Verbände 1993 in die kroatische Armee eingegliedert wurden, operierten diese inmitten der regulären Truppen unter dem Oberbefehl der kroatischen Armee. Diese Einheiten trugen auch 1994 keine Uniformen, sondern schwarze kurzärmelige T-Shirts, Hosen in Tarnfarben, waren mit Schnellfeuerwaffen ausgerüstet, und fuhren nicht in Fahrzeugen der regulären kroatischen Armee, sondern in zivilen Kfz, von denen die Nummernschilder entfernt wurden. Vermutlich damit sie nicht identifiziert werden können, da sie Blumen aus den Vorgärten der serbischen Gärten in der Krajina für die Freundin stahlen, und nicht wegen Hausfriedensbruch angezeigt werden wollten. Aber da sie nach der Eingliederung 1993 unter dem Oberbefehl der kroatischen Armeeführung standen, wurden sie vermutlich eingesetzt, um die zahlreichen brennenden Einfamilienhäuser und Bauernhöfe entlang der D 52 zu löschen, und wollten als nicht als Helfer in der Not erkannt werden.

  • M
    MarcW

    Langsam kommen nach all den "undifferenzierten" Artikeln und "Meinungen" in Zeitungen ohne ersthafte tiefe Kenntnisse der Materie, auch Fachleute zum Zuge.

     

    Der ICTY ist kein Gericht an dem man politische Verurteilungen zur Geschichtsschreibung für Länder erwirken kann, sondern es richtet sich auf individuelle Kriegs-Verbrechen.

     

    Leider versuchte die Anklägerschaft in Person von Frau Del Ponte über einen Umweg, jenseits von individueller Schuld, eine ganzheitliche Verurteilung des Landes Kroatien und eine sich daraus ergebende moralische Gleichsetzung der jugoslawischen Kriegsparteien.

     

    Hierzu sollte die Vorgabe des Gerichts (bzgl. individuelle Verbrechen) über ein bisher noch nicht dagewesenes Konstrukt(eine Regierung = Kriminielle Vereinigung) umgangen werden.

     

    Die kroatische Regierung sowie deren Organe Polizei sowie Armee usw. sollten als eine kriminelle Vereinigung verurteilt werden.

     

    Der Regierung Kroatiens sollte ob eines mutmasslichen "Generalplans" die serbische Zivilbevölkerung durch Gewalt und Androhung von Gewalt vertreiben zu haben, der Prozess in Person eines seiner obersten Genärele (Gotovina) gemacht werden.

     

    Bei einem ordentlichen Gericht bedarf es einer Anklageschrift, und ob dieser Anklage wird verhandelt. Und genau diese Anklage bzgl. die Kroatische Regierung und seine Organe wären eine "Kriminielle Vereinigung" war eine Wahnsinns-Anklage.

     

    Eine rein politische Anklage.....somit zum scheitern verurteilt!

     

    Bei den Verbrechen NACH der rechtlich einwandfreien Operation "Sturm" (Rückeroberung des besetzten Staatsgebietes)gab es individuelle Kriegs-Verbrechen, und gegen diese gilt es vorzugehen.

     

    Aber nicht hier aus dem politischen Motiv der "moralischen Gleichsetzung der jugoslawischen Kriegsparteien", um zu einer Geschichts-Revision zu gelangen.

  • S
    Stefan

    so ein Kommentar kann doch nur ein Serbe abgeben !

    Last doch die Kroaten jubeln, sie wurden doch nur bestätigt, daß Sie sich verteidigt haben...

    jeder kann bzw. sollte doch auf sein Land stolz sein können...

  • M
    muc

    @neutraler: Wie kann man Aggressor im eigenen Land sein? Sarajevo ist bekanntlich die Hauptstadt Bosniens. Ebenso hat Kroatien die Krajna im eigenen (!) Land zurück(!)erorbert.

    Wäre die Aggression nicht von Serbien auf fremden (!) Land ausgegangen hätte es keine serbischen Opfer gegeben.

  • N
    neutraler

    hmm dann würde ich sagen, dass die serben auch legitimiert waren sarajevo zu belagern um den östlichen stadtteil zurückzuerobern von den bosniakischien aggressoren. immerhin lebt/e in sarajevo-ost eine grosse anzahl an serbischen bosniern.

    warum wird dann dieser anklagepunkt weiterhin gegen general mladic aufrechterhalten?

  • G
    Günther

    Wieso muss einem Richter ein Forum gegeben werden, um seine Tätigkeit als Verteidiger zu rechtfertigen?

    Interessant, dass hier eine Notwendigkeit dafür gesehen wird.

    Anscheinend ist der Beigeschmack dieses Urteils doch nicht so leicht goutierbar.

    Wenn sich also in einem Kriegsfall in Berlin eine Kaserne, z.B. die Julius-Leber-Kaserne, befindet und diese nicht getroffen wird, sondern Reinickendorf oder Tegel oder gar Wilhelmsruh, Pankow oder Mitte, dann ist das "Kolateralschaden"? Zufall? Taktische Notwendigkeit?

     

    Zitat aus dem Artikel: "Die zwei Richter der Minderheit sahen auch ohne 200-Meter-Regel noch genügend Belege für kroatische Kriegsverbrechen."

     

    Ja, aber Herrn Ambos juckt es nicht.

    Wer in einer Kampagne „Kampagne gegen die Straflosigkeit“ tätig war und in diesem Fall ein solchen Wendehals gezeigt hat, der kann zwar morgens nicht in Spiegel gucken, aber in der taz Interviews geben.

     

    Super, liebe taz, dieses Interview reiht sich neben die anderen Glanzleistungen des investigativen Journalismus ihrer Gazette über den Jugoslawien-Krieg und seine Verbrecher. (Wer es nicht merkt, das war Sarkasmus!)

  • D
    drui

    Ich habe Respekt vor der juristischen Entscheidung, bedaure aber die politische Wirkung des Urteils. Nicht nur die sinkende Akzeptanz des UN-Gerichtshofs in Serbien und vielen anderen nicht-westlichen Ländern, auch den wieder auflodernden Nationalismus in Kroatien und den Jubel sämtlicher Kriegsverbrecher dort. Jeder bekloppte Sportler grüßt nun seine (nach wie vor verbrecherischen) Generäle und das ganze Volk fühlt sich bestätigt in seiner Geschichte, unfähig, vergangene Fehler und Verbrechen zu hinterfragen. Und bald haben wir so ein Land in der EU, ein weiterer Fall nach Ungarn und Rumänien, in dem sich Diktatur und Rechtslosigkeit unbehelligt von internationalen und EU-Institutionen ausbreiten kann.