Kommentar Wahlrecht: Einlenken der SPD weniger verdächtig
Die SPD will das Wahlrecht doch erst nach der Wahl ändern? Richtig so - denn Modifikationen vor der Wahl wären wegen der damit verbundenen Parteiinteressen problematisch.
Die Entscheidung für ein bestimmtes Wahlrecht ist stets mit Interessen verbunden. Deshalb ist es immer schlecht für eine Demokratie, wenn über das Wahlrecht gestritten wird. Insofern hat Franz Müntefering nicht nur der SPD geschadet, als er viel zu spät und schlecht vorbereitet versuchte, eine Wahlrechtsänderung noch vor der Bundestagswahl durchzudrücken.
Nun hat die CDU klargestellt, dass das Wahlrecht erst nach der Wahl geändert wird und die SPD hat eingelenkt. Rechtlich entstehen dadurch keine Risiken. Das Bundesverfassungsgericht hat eine Neuregelung bis 2011 verlangt - bis dahin kann das alte Recht weiter angewandt werden.
Nun wird zwar noch einmal nach einem "verfassungswidrigen" Wahlrecht gewählt, bei dem "negative Stimmeffekte" auftreten können. Das heißt, der Wähler kann in extremen Einzelfällen der Partei, die er wählt, schaden. Der Effekt ist aber so selten und kompliziert, dass es - verglichen mit Wahlrechtsproblemen etwa im Iran - um ein echtes Luxusproblem geht. Auch das Bundesverfassungsgericht hat frühere Klagen gegen negative Stimmeffekte abgelehnt.
Auch die Überhangmandate, die entstehen, wenn eine Partei mehr Direktmandate holt, als ihr nach den Zweitstimmen Sitze zustehen, hat Karlsruhe nicht verboten. Die Legitimation der Wahl, wird auch dieses Mal nicht gemindert, wenn besonders viele Überhangmandate erwartet werden.
Wir haben nun mal ein Wahlrecht, bei dem auch die Direktwahl im Wahlkreis eine Rolle spielt. Das Bundesverfassungsgericht hält sogar ein reines Mehrheitswahlrecht für zulässig. Letztlich ist es vernünftig, auf eine sofortige Reform zu verzichten.
Es wäre letztlich verdächtiger, wenn das Wahlrecht kurz vor der Wahl geändert werden würde, als es beizubehalten - auch wenn beide Optionen mit bestimmten Parteiinteressen verbunden sind.
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