Gut zu wissen: Versicherungsschutz bei Reisen

Corona-Beschränkungen gibt es in unseren Reiseländern nicht mehr, aber eine Erkrankung kann natürlich weiterhin auftreten: diese fällt - wie alle anderen Erkrankungen schon immer - in den Verantwortungsbereich der Reisenden. Gegen mögliche Kosten können Sie sich versichern. Dazu hier einige Infos:

1. Keine Corona-Beschränkungen mehr bei Reisen

Aktuelle Entwicklungen zu Covid-19 in Deutschland und verschiedenen Reiseländern können Sie auf diesen Websites verfolgen:

a) Für Deutschland relevant sind die Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) 

b) Über alle Reiseländer informieren die ständig aktualisierten Reise- und Sicherheithinweise des Auswärtigen Amtes

c) Antworten zu allen Fragen rund um die COVID-Zertifikate der EU finden Sie, übersichtlich aufbereitet, HIER.

Bei Reisen außerhalb der EU empfehlen wir, nicht nur das digitale EU-Impfzertifikat in Ihrer Covid-App auf dem Handy, sondern auch den gelben Impfpass mitzunehmen, der ja auch eine englische und französische Übersetzung enthält.

2. Versicherung gegen Folgekosten einer Erkrankung (auch von Corona) während einer Reise

Da auch eine Impfung nicht vor einer Covid-19-Ansteckung schützt, kann man sich bei Auslandsreisen - vor allem bei Flugreisen - in Länder, in denen weiterhin Corona-Beschränkungen gelten, gegen die Folgekosten einer Erkrankung absichern: mit einer Reiseabbruch-Versicherung mit Corona-Schutz. Dann bekommen Sie die Folgekosten (Quarantäne-Hotel, neuer Rückflug) ersetzt. Solche Kosten sind nicht im Reisepreis enthalten und können auch nicht vom Reiseveranstalter getragen werden.

Wichtig dabei: die Versicherung muss mit Corona-Zusatz abgeschlossen werden und es gelten Fristen (unterschiedlich bei den einzelnen Versicherungen) für einen Abschluss. Wenn die Reisebuchung schon länger zurückliegt, in der Regel nur bis 30 Tage vor Reiseantritt. Wenn Sie die Reise kurzfristiger buchen, muss die Versicherung innerhalb von drei Tagen erfolgen. Bitte kontaktieren Sie für die Details den Reiseveranstalter.

Unsere Reiseveranstalter beraten Sie gerne. Alle kooperieren in diesem Punkt mit einem Versicherer. Hier als Beispiele die entsprechenden Angebote von Ventus-Reisen (mit Ergo-Versicherung) und von via-cultus-Studienreisen (mit KAERA/HanseMerkur-Reiseversicherung) sowie eine PDF mit allgemeinen Informationen – auf diesen Websites können Sie auch unabhängig vom Reiseveranstalter eine online abschließen.

3. Auslandskrankenversicherung

Immer schon empfehlen wir für Auslandsreisen (vor allem für Fernreisen) eine Auslandskrankenversicherung mit Rücktransport im Krankheitsfall. Falls Sie bereits eine Auslandskranken-Versicherung haben, erkundigen Sie sich bitte bei Ihrem Versicherer, ob sie auch einen Rücktransport im Krankheitsfall sowie eine Corona-Erkrankung einschließt – denn beides gehört nicht bei allen Versicherern zum Basisvertrag.

Nur zur Klarstellung: eine Auslandskrankenversicherung bezieht sich auf die Behandlungskosten der Krankheit, ersetzt aber nicht die Folgekosten einer Erkrankung wie die oben genannete Reiseabbruch-Versicherung

ZURÜCK zum Portal aller tazreisen: www.taz.de/tazreisen

Stand: 6. März 2023