Hamburg untersagt Uber: Dann halt privat mit „Uber Pop“
Mit Hilfe der Politik hat die Hansestadt den Fahrtenvermittler untersagt. Der kalifornische Crowd-Dienst will aber weitermachen.
HAMBURG taz | Hamburg beschützt seine Taxifahrer: Der parteilose Wirtschafts- und Verkehrssenator Frank Horch hat die Taxivermittlung „Uber“ für illegal erklärt. Horchs Behörde untersagte der „Uber Germany GmbH“ und der „Uber B. V.“ die Vermittlung von Touren in der Stadt. Wer geschäftsmäßig Personen mit Autos befördere, sagte eine Sprecherin am Donnerstag der taz, müsse „im Besitz einer Genehmigung sein“.
Die Uber angeschlossenen privaten Chauffeure wie auch professionelle Taxifahrer benötigen eine Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz. Dieses sieht unter anderem eine Prüfung sowie eine besondere Haftpflicht vor. Beim Unfall eines „Uber“-Fahrers könnte der Kfz-Haftpflichtversicherer nach Auffassung der Behörde jegliche Zahlung verweigern.
Das 2009 in San Francisco gegründete Start-up ist nach Firmenangaben heute in über 150 Städten in Amerika, Asien, Europa und Afrika aktiv. Am Mittwoch wurde eine Filiale im nigerianischen Lagos eröffnet.
Im Februar 2013 war Berlin die erste deutsche Metropole. Es folgten Frankfurt, München und Hamburg. Fast überall stößt Uber auf Gegenwehr: Mitte Juni gingen unter anderem in Paris, Madrid und London Taxifahrer auf die Straße. Sie sehen ihr Geschäftsmodell in Gefahr.
Etwa 10.0000 Taxifahrer
In Hamburg half die Politik. Eine Senatssprecherin führt das Wettbewerbsrecht an und verweist auf kostspielige Steuerzahlungen der Taxiunternehmen. Hamburg hatte bereits die Tätigkeit einer Mitfahrvermittlung namens „WunderCar“ untersagt. Die Zahl der Taxifahrer wird hier auf etwa 10.0000 geschätzt. Auch in mehreren US-amerikanischen Städten sowie in Brüssel war die App bereits verboten worden. In Berlin hatte das Landgericht im April eine einstweilige Verfügung gegen Uber erlassen. Diese wurde aber noch nicht vollstreckt. Das zuständige Landesamt prüft derzeit, oft der Dienst zulässig ist. Uber drohte indes an, vor den Europäischen Gerichtshof zu ziehen.
Der Stein des Anstoßes ist eine Handy-App. Uber vermittelt darüber Touren zwischen Fahrern und Fahrgästen. „Mit der Uber-App kann jeder innerhalb weniger Minuten eine Luxuslimousine inklusive Chauffeur bestellen“, wirbt das Unternehmen. Die Fahrten sollen deutlich günstiger sein als mit einem normalen Taxi. Fahrer kann werden, wer einen Führerschein und ein Auto besitzt.
Chauffeure zerstritten
Angeblich ist Uber mittlerweile 18 Milliarden Dollar wert, zu den Geldgebern gehören Konzerne wie Google oder Goldman Sachs. Ob der Dienst wirtschaftlich „erfolgreich“ ist, zweifeln Beobachter. Die atemberaubend schnelle Expansion ist teuer.
Auch die etablierten Chauffeure sind inzwischen zerstritten. So hatte auch die Hamburger Firma Mytaxi zunächst eine Erfolgsgeschichte geschrieben. Zeitweilig sollen sich etwa 20.000 reguläre Taxifahrer bundesweit an das System angeschlossen haben. Über eine App können Fahrgäste an der zentralen Vermittlungsstelle vorbei direkt ein Taxi ordern. Auch hier gab und gibt es Proteste.
Laut Manager Magazin müssen sich jetzt Fahrer des Dienstes jetzt auf 1.000 Euro Strafe pro Verstoß einrichten, sollten sie Fahrten anbieten. Uber kündigte an, weiterzumachen und gegen die Entscheidung der Stadt Hamburg vorzugehen. Das Unternehmen werde weiterhin seinen Dienst namens „Uber Pop“ anbieten. Ein „P-Schein“ sei unnötig, da die Fahrer keine professionellen Fahrer seien, sondern lediglich Privatpersonen, die wie bei einer Mitfahrzentrale ihre Fahrdienste anbieten. Hamburg solle seine Vorschriften an die Smartphone-Ära anpassen.
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