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Gerichtsurteil zu PolizistenbildernVeröffentlichung nur mit Erlaubnis

Polizisten dürfen zwar beim Einsatz fotografiert werden. Ganz folgenlos sind solche Aufnahmen aber nicht. Wer sie macht, muss gegebenenfalls seine Personalien preisgeben.

Anonyme Masse. Polizeieinsatz während der Blochupy-Proteste Bild: dpa

LÜNEBURG/GÖTTINGEN dpa | Wer Nahaufnahmen von Polizisten im Einsatz macht, muss bei einer anschließenden Überprüfung seine Personalien preisgeben. Das hat das niedersächsische Oberverwaltungsgericht Lüneburg entschieden und damit ein Urteil des Verwaltungsgerichts Göttingen bestätigt (Az. 11 LA 1/13).

Im konkreten Fall hatte ein Mitglied einer Bürgerinitiative dagegen geklagt, dass seine Personalien am Rande einer Versammlung in Göttingen überprüft werden sollten, weil das Mitglied Aufnahmen von Polizisten gemacht hatte.

Fotografieren ja, veröffentlichen nein

Das Filmen und Fotografieren von Polizeieinsätzen sei zwar grundsätzlich zulässig, hieß es in dem am Montag bekanntgewordenen Beschluss des Gerichts. Rechtswidrig sei aber das Verbreiten und öffentliche Zurschaustellen der Abgebildeten ohne deren Einwilligung.

Der Kläger hatte bei den Aufnahmen einen Button der Initiative „BürgerInnen beobachten Polizei und Justiz“ getragen. Für die Beamten der Bereitschaftspolizei hat es laut Gericht deshalb Anhaltspunkte dafür gegeben, dass die von ihnen gefertigten Aufnahmen zumindest innerhalb der Gruppe oder sogar im Internet zur Schau gestellt werden sollten.

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9 Kommentare

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  • H
    Hans

    @Sunny:

    Superst. Danke an die Initiative BürgerInnen beobachten Polizei und Justiz.

  • S
    Sunny

    @Hans: Zur rechtlichen Situation hier der § des Kunsturhebergesetzes:

     

    "Ausnahmen zu § 22

    (1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:

     

    1. Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;

    [...]

    3. Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;

    [...]

     

     

    Im konkreten Fall ging es allerdings gar nicht um eine Veröffentlichung, sondern ausschließlich um die Dokumentation von möglichen Rechtsverstößen.

  • S
    Sunny

    Schade, dass die taz sich nicht die Mühe gemacht hat, weitere Informationen einzuholen. Der Artikel gibt den Sachverhalt leider nur sehr unzureichend wieder.

     

    Es entsteht der Eindruck, die Bürgerrechtsgruppe würde ohne jeden Anlass Bilder von PolizistInnen anfertigen und im Internet veröffentlichen. Dies ist entspricht nicht den Tatsachen:

    Die Bilder werden ausschließlich bei vermuteten Rechtsbrüchen angefertigt und im Falle einer Klage den Rechtsbeiständen der KlägerInnen zur Verfügung gestellt.

    Dies war den beteiligten Polizisten auch so vermittelt worden.

     

    Eine Pressemitteilung wird in Kürze auf der Seite der Bürgerrechtsgruppe zu finden sein.

  • H
    Hans

    @Beobachter:

    Das war ja genau meine Frage m(

    Aber danke für den Anstoß:

    http://www.rechtambild.de/wordpress/wp-content/uploads/2011/01/handbuch.pdf

    für die geneigten Leser.

     

    Auszug aus dem KunstUrhG:

    http://www.gesetze-im-internet.de/kunsturhg/__23.html

  • B
    Beobachter

    Hans: Benennen Sie doch mal die Gesetze, mit welchen sich das Urteil beißen sollte.

  • G
    Gak.1
  • H
    Hans

    Wäre mal interessant, wie dieses Urteil sich mit anderen und bestehenden Gesetzen beißt.

     

    z. B. Kunsturhebergesetz?

     

    Ich bin durchaus ein Freund des Schutzes der persönlichen Daten. Dazu zählen auch die Daten von PolizistInnen. Doch verdammte Axt, dann sollen die auch gefälligst ihre Kennummer ordnungsgemäß tragen und sich nicht rechtswiedrig verhalten.

     

    Und das Personalien raus zu geben ist eine üble Geschichte, weil dies massiv ausgenutzt werden könnte.

     

    Wenn die Welt ein Wunschkonzert wäre, und ich meine Rechte nach Gesetzen überhaupt erhalten würde....bla bla, bloß raus hier.

  • A
    agtrier

    Na klasse, mit der Begründung kann bald jeder Smartphone-Träger festgehalten werden, man kann ja nie wissen, ob die Kamera gerade an ist oder nicht