Gesetzentwurf Fracking: Förderung wird ein wenig erschwert
Altmaier und Rösler einigen sich auf ein Gesetz zur Schiefergasförderung: Eine Umweltprüfung und ein Verbot in Trinkwasserschutzgebieten sollen Kritiker besänftigen.
BERLIN taz | Diese Klarstellung war Umweltminister Peter Altmaier (CDU) wichtig: „Wir erlauben nichts, was bisher verboten war, und verbieten einiges, was bisher erlaubt war“, sagte er am Dienstag in Berlin. Dort erläuterte er den Gesetzentwurf zur Schiefergas-Förderung, auf den er sich mit Wirtschaftsminister Philipp Rösler (FDP) geeinigt hat. Schon in den nächsten Wochen könnte der Entwurf den Bundestag passieren und vor der Sommerpause in den Bundesrat gelangen.
Wichtigste Eckpunkte des Entwurfs sind ein generelles Verbot von Fracking in Trinkwasserschutzgebieten sowie eine verpflichtende Umweltverträglichkeitsprüfung. Die Methode der Erdgasförderung, mit der mittels eines Wasser-Sand-Chemikalien-Gemischs Schiefergestein aufgebrochen wird, weckt in der Bevölkerung Widerstand.
Kritiker befürchten verschmutztes Grundwasser, Erdbeben und ungelöste Abfallprobleme. „Wir haben einen wichtigen Durchbruch erreicht, diese Gefahren einzudämmen“, gab Altmaier zu Protokoll. Er hoffe, das Gesetz in der Länderkammer mit allen Parteien zu verabschieden, schließlich nehme es alle Forderungen auf, auch die der Opposition.
Von der hagelte es allerdings Kritik. Die Regelungen blieben in „weiten Bereichen hinter den Anforderungen zurück“, wetterte der Bundestagsabgeordnete Frank Schwabe, in der SPD für das Thema zuständig. Angesichts des umweltpolitischen Neulands der Schiefergasförderung sei ein „Schritt-für-Schritt-Herantasten“ richtig, so Schwabe.
Alles Schein
Daher hätte die Bundesregierung einfach den Anfang Februar gefassten Beschluss des Bundesrats übernehmen können. Dieser sah ein Moratorium für Fracking vor, bis die offenen Fragen in Sachen Umweltschutz geklärt sind. Der nordrhein-westfälische Umweltminister Johannes Remmel (Grüne) kritisierte, der Gesetzentwurf sei angeblich getragen von umweltpolitischem Verantwortungsbewusstsein, ziele aber im Kern darauf, den Weg fürs Fracking frei zu machen.
Ähnlich interpretiert auch die Wirtschaft das Gesetz: Es sei richtig, dass die Nutzung von heimischem Schiefergas nicht grundsätzlich für die Energieversorgung ausgeschlossen werde, lobte Markus Kerber, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der Deutschen Industrie.
Die Interpretation Altmaiers, mittels einer verpflichtenden Umweltverträglichkeitsprüfung Fracking in Deutschland zu verhindern, kann auch der Frankfurter Umweltrechtler Dirk Teßmer nicht nachvollziehen. Es sei billig, endlich diese Gesetzeslücke des bislang für Fracking-Genehmigungen zuständigen Bergrechts zu schließen, so Teßmer.
Die Umweltstandards für Fracking-Maßnahmen seien damit aber nicht angehoben worden. „Man hätte zum Beispiel bestimmte Chemikalien ausschließen können“, so der Anwalt. Dass die Regierung meint, vor allem über die UVP und eine engagierte Öffentlichkeitsbeteiligung die Umweltprobleme des Frackings lösen zu können, sei seltsam.
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