Schifffahrt: Versagen bei Ausbeutung auf See

Der Bundestag hat ein neues Gesetz zum Seearbeitsrecht verabschiedet. Für den Juristen Rolf Geffken hätte im Gegenzug das Anheuern schlecht bezahlter ausländischer Seeleute verboten gehört.

Hätten sicher auch nichts gegen Bezahlung nach deutschem Tarif: philippinische Seeleute bei der Anwerbung. Bild: dpa

HAMBURG taz | Rolf Geffken ist entsetzt. Der Hamburger Fachanwalt für Arbeitsrecht, Spezialist für Seemannsrecht, ist sauer auf seine Partei, die Linke, und auf die Gewerkschaft Ver.di: Beide hätten sich nicht ausreichend in die Debatte um das neue Seearbeitsgesetz eingemischt, das am Donnerstag der Bundestag verabschiedet hat. Von einem „historischen Versagen“ schreibt Geffken gar in einem Brief an Linksfraktionschef Gregor Gysi.

Es sei versäumt worden, das Deutsche Zweitregister zur Disposition zu stellen. Überhaupt habe nicht mal die Fachöffentlichkeit von der Debatte erfahren. Das Gesetz, so Geffken, „ist auch nicht zum Thema in den betroffenen Küstenregionen gemacht worden“.

Das neue Seearbeitsgesetz ist fällig, seit 2006 das Seearbeits-Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) verabschiedet wurde. Mit diesem Abkommen endete ein jahrelanger Kampf der Internationalen Transportarbeiterförderation (ITF) für faire Standards an Bord von Seeschiffen. Um das Abkommen ratifizieren zu können, muss die Bundesregierung dessen Normen in deutsches Recht kleiden.

Künftig sollen internationale Arbeits- und Ruhezeiten gelten und Reeder beziehungsweise Eigentümer haftbar sein, auch wenn sein Schiff in Charter unterwegs ist oder ein externes Personalmanagement die Crew angeheuert hat. Gerichtsstandort für Deutschland bleibt eine spezielle Kammer für Seerecht am Arbeitsgericht Hamburg.

Geffken zufolge hätte es nun die historische Chance gegeben, das sogenannte Internationale Seeschifffahrtsregister (ISR) zu kippen, das 1989 die schwarz-gelbe Bundesregierung durchbrachte – gegen den Protest der Opposition sowie der Gewerkschaften ÖTV und DAG. Es ermöglicht Reedern, ausländische Seeleute auf den im Zweitregister registrierten Schiffen unter deutscher Flagge zu den Bedingungen ihres Heimatlandes zu beschäftigten.

Die Bremer Sloman-Neptun-Reederei war eine der ersten, die ihren Gastanker „Zetagas“ in das mancherorts als „Billigregister“ bezeichnete Zweitregister eintragen ließ und die deutsche Besatzung gegen Philippiner austauschte. Diese bekamen statt 3.500 Mark nur 1.000 Mark Monatsheuer – inklusive Überstunden. Schleswig-Holstein und Bremen geißelten das ISR damals als sozialstaats- und verfassungswidrig, mehrere Nordländer zogen vor das Bundesverfassungsgericht, die Betriebsräte der Neptun-Reederei schalteten den Europäischen Gerichtshof ein. Das Bundesverfassungsgericht wies die Klage jedoch ab und ließ das ISR „unter Wirtschaftsvorbehalt“ zu: Die Reeder hatten das Bild gezeichnet, andernfalls stünde die gesamte deutsche Handelsflotte vor dem Aus.

Das sei lange her, sagt nun Geffken, inzwischen gehe es den Reedern wieder gut. Im Bundestag hätte das ISR „zur Disposition gestellt werden müssen“, findet er. Schließlich habe die Bundesregierung unter Druck gestanden, das ILO-Abkommen endlich umzusetzen. Eine Zustimmung im Gesetzgebungsverfahren hätte sich also abhängig machen lassen können von einer Abschaffung des ISR. Das nämlich sei und bleibe „verfassungswidrig“, sagt Geffken. „Das ist mehrfach belegt.“

Das Seearbeitsgesetz habe mit dem Zweitregister nichts zu tun gehabt, sagt hingegen Karl-Heinz Biesold von der Abteilung Schifffahrt der Gewerkschaft Ver.di. Das Zweitregister falle vielmehr unter das Flaggenrecht.

Und die Bundestags-Linke? „Es wäre sicherlich notwendig gewesen, dass sich die Linke dieses Themas angenommen hätte“, sagt Christian Blümke, Fraktionsmitarbeiter des Abgeordneten Wolfgang Neskovic, der taz. „Ich konnte nicht ermitteln, warum beides unterblieben ist.“

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