Prozessabsprachen in der Kritik: Verfassungsrichter rügen Deals
Karlsruhe zweifelt an Absprachen bei Strafprozessen. Ein Gutachten stellt fest: Strafrichter ignorierten gesetzliche Vorgaben.
KARLSRUHE taz | Verstoßen Absprachen im Strafprozess gegen das Grundgesetz? Diese Frage muss jetzt das Bundesverfassungsgericht klären. Bei der mündlichen Verhandlung wurde am Mittwoch deutlich: Die Verfassungsrichter würden das Dealen durchaus gerne verbieten, wollen die Justiz aber auch nicht ins Chaos stürzen.
In mehr als jedem fünften Strafprozess kommt es zu einem Deal, ergab eine Studie, die der Rechtsprofessor Karsten Altenhain im Auftrag des Bundesverfassungsgerichts erstellt hat. Die Angeklagten legen ein Geständnis ab und bekommen dafür eine mildere Strafe. Strafrabatte von rund einem Drittel seien üblich, mehr als bei einem Geständnis ohne Deal. Für die Gerichte sind Deals attraktiv, weil sich lange Verfahren durch ein Geständnis massiv verkürzen lassen.
Anwälte kritisieren solche Deals, weil sie gelegentlich zu falschen Geständnissen führen: Um eine höhere Strafe zu vermeiden, gesteht ein Angeklagter ein Tat, die er nicht begangen hat. Ein derartiger Fall – es ging um einen Polizisten, der wegen Raubes angeklagt war– lag auch der Karlsruher Verhandlung zu Grunde. Doch die Verfassungsrichter befürchten eher, dass die ausgedealten Strafen zu milde ausfallen und das Schuldprinzip verletzen, wie der federführende Richter Herbert Landau betonte. Generalbundesanwalt Harald Range befürchtet sogar, dass Richter verlernen, wie man richtig Prozesse führt.
Solche Absprachen sind allerdings nichts Neues. In Deutschland gibt es sie schon seit den 70er-Jahren. 1997 hat der Bundesgerichtshof die Deals grundsätzlich zugelassen. Seit 2009 gibt es auch eine ausdrückliche gesetzliche Regelung in der Strafprozessordnung, die im Bundestag fraktionsübergreifend beschlossen wurde.
Wie die Untersuchung von Altenhain ergab, ignorieren die Richter aber überwiegend die gesetzlichen Vorgaben und machen statt dessen „informelle“ Absprachen. Teilweise missachten sie Formvorschriften, indem sie zum Beispiel auf die Protokollierung ihrer Deals verzichten. Teilweise treffen sie auch Absprachen, die gesetzlich verboten sind, etwa indem sie als Gegenleistung für ein Geständnis auf den erforderlichen Führerscheinentzug verzichten. Die Richter hätten dabei, so Altenhain, „kein schlechtes Gewissen“, weil sie ihre Urteile trotz Strafrabatt für angemessen halten.
„Was wäre die Folge, wenn wir solche Absprachen verbieten?“, wollten die Verfassungsrichter von mehreren Strafrichtern hören, die als Sachverständige geladen waren. „Es geht auch ohne Deals“, sagte Ulrich Pohl aus Hildesheim. „Dies würde zu einem Kollaps der Justiz führen“, warnte dagegen der pensionierte Freiburger Strafrichter Georg Royen, „Richter würden noch mehr informelle Deals schließen“.
Die Verfassungsrichter waren ersichtlich hin und hergerissen: zwischen dem Wunsch, einzugreifen und der Furcht, großen Schaden anzurichten. Eine naheliegende Lösung – die massive Einstellung zusätzlicher Richter – kommt wohl nicht in Betracht. „Deutschland hat heute schon eine sehr hohe Richterdichte“, so Generalbundesanwalt Range.
Klaus Tolksdorf, der Präsident des Bundesgerichtshofs (BGH), forderte deshalb, dass Prozesse einfacher und kürzer werden müssen. Dazu müsse das Recht der Verteidigung eingeschränkt werden. Anwälte sollen nicht mehr bis zum Beginn des Urteils neue Beweisanträge stellen und so Prozesse ewig in die Länge ziehen können.
Die Verfassungsrichter versuchten dagegen die Kontrolle über die Absprachen zu verbessern. Verstöße gegen die gesetzlichen Deal-Regeln könnten automatisch zur Aufhebung des Urteils in der Revision führen, schlug ein Richter vor. Damit wären aber wohl nur falsche Geständnisse zu reparieren. Denn der zum Deal überredete Angeklagte kann später bei klarem Kopf Revision einlegen. Doch wer soll eine zu milde Strafe zum BGH bringen?
Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP), die an der Karlsruher Verhandlung teilnahm, kündigte an, sie werde „Fehlentwicklungen korrigieren“. Das Urteil der Verfassungsrichter wird in einigen Monaten verkündet.
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