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Prozessabsprachen in der KritikVerfassungsrichter rügen Deals

Karlsruhe zweifelt an Absprachen bei Strafprozessen. Ein Gutachten stellt fest: Strafrichter ignorierten gesetzliche Vorgaben.

Die Roten Roben sprechen mal wieder, und zwar Recht: Die Richter am Bundesverfassungsgericht. Bild: dpa

KARLSRUHE taz | Verstoßen Absprachen im Strafprozess gegen das Grundgesetz? Diese Frage muss jetzt das Bundesverfassungsgericht klären. Bei der mündlichen Verhandlung wurde am Mittwoch deutlich: Die Verfassungsrichter würden das Dealen durchaus gerne verbieten, wollen die Justiz aber auch nicht ins Chaos stürzen.

In mehr als jedem fünften Strafprozess kommt es zu einem Deal, ergab eine Studie, die der Rechtsprofessor Karsten Altenhain im Auftrag des Bundesverfassungsgerichts erstellt hat. Die Angeklagten legen ein Geständnis ab und bekommen dafür eine mildere Strafe. Strafrabatte von rund einem Drittel seien üblich, mehr als bei einem Geständnis ohne Deal. Für die Gerichte sind Deals attraktiv, weil sich lange Verfahren durch ein Geständnis massiv verkürzen lassen.

Anwälte kritisieren solche Deals, weil sie gelegentlich zu falschen Geständnissen führen: Um eine höhere Strafe zu vermeiden, gesteht ein Angeklagter ein Tat, die er nicht begangen hat. Ein derartiger Fall – es ging um einen Polizisten, der wegen Raubes angeklagt war– lag auch der Karlsruher Verhandlung zu Grunde. Doch die Verfassungsrichter befürchten eher, dass die ausgedealten Strafen zu milde ausfallen und das Schuldprinzip verletzen, wie der federführende Richter Herbert Landau betonte. Generalbundesanwalt Harald Range befürchtet sogar, dass Richter verlernen, wie man richtig Prozesse führt.

Solche Absprachen sind allerdings nichts Neues. In Deutschland gibt es sie schon seit den 70er-Jahren. 1997 hat der Bundesgerichtshof die Deals grundsätzlich zugelassen. Seit 2009 gibt es auch eine ausdrückliche gesetzliche Regelung in der Strafprozessordnung, die im Bundestag fraktionsübergreifend beschlossen wurde.

Wie die Untersuchung von Altenhain ergab, ignorieren die Richter aber überwiegend die gesetzlichen Vorgaben und machen statt dessen „informelle“ Absprachen. Teilweise missachten sie Formvorschriften, indem sie zum Beispiel auf die Protokollierung ihrer Deals verzichten. Teilweise treffen sie auch Absprachen, die gesetzlich verboten sind, etwa indem sie als Gegenleistung für ein Geständnis auf den erforderlichen Führerscheinentzug verzichten. Die Richter hätten dabei, so Altenhain, „kein schlechtes Gewissen“, weil sie ihre Urteile trotz Strafrabatt für angemessen halten.

„Was wäre die Folge, wenn wir solche Absprachen verbieten?“, wollten die Verfassungsrichter von mehreren Strafrichtern hören, die als Sachverständige geladen waren. „Es geht auch ohne Deals“, sagte Ulrich Pohl aus Hildesheim. „Dies würde zu einem Kollaps der Justiz führen“, warnte dagegen der pensionierte Freiburger Strafrichter Georg Royen, „Richter würden noch mehr informelle Deals schließen“.

Die Verfassungsrichter waren ersichtlich hin und hergerissen: zwischen dem Wunsch, einzugreifen und der Furcht, großen Schaden anzurichten. Eine naheliegende Lösung – die massive Einstellung zusätzlicher Richter – kommt wohl nicht in Betracht. „Deutschland hat heute schon eine sehr hohe Richterdichte“, so Generalbundesanwalt Range.

Klaus Tolksdorf, der Präsident des Bundesgerichtshofs (BGH), forderte deshalb, dass Prozesse einfacher und kürzer werden müssen. Dazu müsse das Recht der Verteidigung eingeschränkt werden. Anwälte sollen nicht mehr bis zum Beginn des Urteils neue Beweisanträge stellen und so Prozesse ewig in die Länge ziehen können.

Die Verfassungsrichter versuchten dagegen die Kontrolle über die Absprachen zu verbessern. Verstöße gegen die gesetzlichen Deal-Regeln könnten automatisch zur Aufhebung des Urteils in der Revision führen, schlug ein Richter vor. Damit wären aber wohl nur falsche Geständnisse zu reparieren. Denn der zum Deal überredete Angeklagte kann später bei klarem Kopf Revision einlegen. Doch wer soll eine zu milde Strafe zum BGH bringen?

Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP), die an der Karlsruher Verhandlung teilnahm, kündigte an, sie werde „Fehlentwicklungen korrigieren“. Das Urteil der Verfassungsrichter wird in einigen Monaten verkündet.

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2 Kommentare

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  • P
    Peter

    Das Peter Prinzip, nebst Pyramide hat vollkommen recht.

    Nach unten treten, nach oben buckeln, schlimmer als die Ameisen.

    Selbskritik ist hierarchiebedingt unerwünscht.

     

    Erhält Rolf Schälike, Gerichtsreporter aus Leidenschaft, der für diese mehrfach ins Gefängnis ging, seine Unfreiheit nun zurück?

    http://www.heise.de/tp/artikel/34/34724/1.html

     

    Sollten hier die jur. skandalösen Deals, die Buskeismus zu recht veröffentlichte, genannt werden?

    Zwischen Theorie und Praxis passt immer ein Filbinger und anderes.

  • L
    lowandorder

    All das hätte man wissen können.

     

    Wolfgang Nescovic und Thomas Fischer haben Cato-like immer wieder

    auf genau diese Gefahren hingewiesen.

    Aber so rechtsstaatsblinden beratungsresistenten Flacheisen wie Volker Kauder ging und geht es nur darum, längst ausgehandelte Politdeals durchzudrücken.

     

    Richter sind Menschen und - da mit staatlicher Macht, hier der rechtsprechenden Gewalt

    ausgestattet - nicht zu knapp. Aber Hallo!

     

    Schön, daß Karlsruhe auch und gerade in diesem Bereich der Umsetzung von Sollen in Sein die Sonde der Rechtstatsachenforschung ansetzt.

    Hermann Heller hätte postum seine helle Freude.

     

    Um klar zu machen, daß die skizzierten Befunde nicht auf diesen Bereich beschränkt sind und auf andere ausstrahlen:

    Jedem Dumpfbeutel leuchtet ein, daß es für das Ergebnis in einem Rechtsstreit nicht darauf ankommen kann, wieviele Zeugen jemand anbeingen kann, sondern was sie sagen und wie. Klar. "Der hat vier, der nur drei - vier gewinnt = geht gar nicht!"

     

    Gemach. Eine Untersuchung im Bereich des OLG Stuttgart von zeugenbeweisrelevanten Fällen aus 10 (20?) Jahren ergab? - man wagt es gar nicht hinzu schreiben:

    " nein, nicht 10 oder 20, nein zwischen 60 und 70 % der Fälle wurden genau in dieser grottenfalschen ungerechten Weise gelöst!" Beweiswürdigung ? - so siehste aus!

     

    By the way. Diese Form der Rechtstatsachenforschung wurde vorrangig vom

    u.a. OLG-Präsi Stuttgart Richard Schmitt angestoßen und gefördert.

    Richard Schmid hat darauf hingewiesen, dass der Richter nur dann eine Chance zur Unabhängigkeit hat, wenn er sich seiner Abhängigkeit bewusst ist. Hat der Richter nicht seine wahre Abhängigkeit vom Volk, in dessen Namen er entscheidet, vor Augen, so wird er nachlässig und schließlich blind gegenüber seiner Abhängigkeit von der Politik.

    So geht das.