schweizer tierschutzgesetz: goldfische müssen ab sofort erschlagen werden :
Ein Jubel und Freudengeblubber geht quer durch die Schweizer Goldfischszene, denn für die hübschen Wasserglas-Bewohner wird jetzt alles besser: Goldfischbesitzer in der Schweiz dürfen ab sofort die Tiere nicht mehr lebend in der Toilette hinunterspülen, wenn sie der Fische überdrüssig sind. Nun müssen die Fische zuerst erschlagen werden, wie ein am Montag in Kraft getretenes Tierschutzgesetz festlegt. Die neuen Bestimmungen regeln bis ins Detail den Umgang mit Tieren, die in Haushalten, in der Landwirtschaft, in Laboren, im Zoo oder Zirkus gehalten werden. Angler dürfen demnach nicht mehr Fische an Land ziehen und dann verletzt wieder ins Wasser werfen. Das Gesetz legt auch fest, welche Tiere zusammen mit Artgenossen gehalten werden müssen. Darunter fallen Wellensittiche und Hamster, aber auch Lamas. Von den neuen Regelungen profitierten auch Schweine: Ab sofort müssen sie die Möglichkeit haben, sich in einer Dusche erfrischen zu können. Und wenn eine Mücke den Schweizer in den rechten Arm sticht, muss dieser ihr selbstverständlich auch den linken Arm hinhalten.